Frage geschrieben am 06.03.2009 10:01:56

Betreff: vorraussichtliche Steuerbelastung als Rentner 2010


Rechtsgebiet: Renten, Pensionen
Einsatz: € 50,00
Status: Beantwortet
Ich bin 1944 geboren und bekomme seit dem 1.April 2005 Versorgungsbezüge vom meinem ehemaligen Arbeitgeber, der wiederum beim Versorgungsverband Deutscher Wirtschaftsorganisationen
versichert ist. Die Summe wird im Jahre 2010 rund 44.000 Euro sein.

Ab 1.10. 2009 werde ich von der Seekasse in Hamburg weitere
8.300 E jährlich aus der gesetzlichen Alterversorgung bekommen.

Weitere Einkünfte aus Kapital etc. habe ich nicht. Meine Ehefrau wird mit mir Ende 2009 nach Deutschland ziehen. Wir haben zwei Kinder, 1988 und 1994 geboren, beide auch 2010 noch in der
Schule.

An Belastungen habe ich den Beitrag zur privaten Krankenversicherung von etwa 4.900 E im Jahre 2010, und Zinszahlungen in Deutschland 2010 in Höhe von etwa 1.700 E.

Bisher bin ich von der deutschen Steuer befreit, da ich im außereuropäischen Ausland steuerpflichtig bin.

Ich plane zum Anfang 2010 nach Deutschland zurueckzukehren, und daher interessiert mich,

wie hoch die deutsche Steuer als Rentner bei den dargelegten Einkommensverhältnissen im Jahre 2010 für mich in etwa sein wird.


Antwort geschrieben am 06.03.2009 10:51:44
Steuerberater Steuerberater/Dipl.Betriebswirt
Ulrich Stiller
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Steuerberatung
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Sehr geehrter Ratsuchender,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung unter Zugrundelegung der von Ihnen angegebenen Zahlen wie folgt beantworten möchte:

Bei der Steuerberechnung bin ich davon ausgegangen, dass Sie alleinstehend sind und somit die Einkommensteuergrundtabelle Anwendung findet. Desweiteren bin ich davon ausgegangen, dass Sie ab 2010 EINEN Wohnsitz und/oder den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und dadurch unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind. Ebenso habe ich die Zinsen in Höhe von € 1700 nicht berücksichtigt, da nicht ersichtlich ist, ob diese mit einer Einkunftsart in Zusammenhang stehen.

Unter Anwendung des derzeit gültigen Einkommensteuergesetzes und ohne Berücksichtigung einer eventuellen Kirchensteuer wird sich eine voraussichtliche Jahreseinkommensteuer einschl. Solidaritätszuschlag in Höhe von rd. 9.600€ bei Anwendung der Grundtabelle ergeben.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen im Rahmen dieses Forums eine erste Einschätzung geben.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Stiller
Steuerberater


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