Frage geschrieben am 20.01.2012 17:07:10Betreff: steuerliche Auswirkungen bei Rückkauf Direktversicherung
Rechtsgebiet: Generelle ThemenEinsatz: € 35,00Status: archiviert
Sehr geehrter Steuerprofi,
ich bin bei meinem Mann angestellt. Im Dezember 1997 haben wir eine Direktversicherung für mich abgeschlossen, die Beiträge wurden jeweils vom Firmenkonto abgebucht, die Versicherung ist seit Juni 2009 beitragsfrei. Wir möchten diese nun zurückkaufen. Die Versicherung warnt vor steuerrechtlichen Konsequenzen, Nachfragen bei der Vers.gesellschaft führten zur kompletten Verwirrung:
Ich bin davon ausgegangen, dass die Beiträge ordnungsgemäß verbucht wurden und nur in Zeiten der Kindererziehung ohne Gehalt als Privatentnahmen liefen, die lt. Versicherung auch nicht versteuert werden müssen. Nach Durchsicht aller Unterlagen ergeben sich jedoch folgende Buchungen:
1998 12x 1820 und 1x 4165
1999 3x 4360 und 9x 1820
2000 bis 2002 jeweils 1820
2003 bis 2005 jeweils 1800
2006 10x 1800 und 2x 4140
2007 9x 4140 und 3x 1800
2008 6x 4140 und 6x 1800
2009 5x 4140
Sofern ich das erkennen kann, wurde bei Buchung als BA keine Pauschalsteuer abgeführt. Auch auf meinen Gehaltsabrechnungen erschien die Versicherung nie. Ich möchte nun wissen, wie wir mit der Auszahlung verfahren müssen, da ja ein Großteil aus dem versteuerten Einkommen gezahlt wurde, es sich um einen Altvertrag handelt, der länger als 12 Jahre läuft und der Rückkaufswert unter den Einzahlungen liegt. Ergibt sich allein aus der Tatsache der Falschbehandlung ein Problem?
Wenn ich das richtig verstanden habe, hätten wir die Wahl zwischen Betriebseinnahme bei meinem Mann und zu versteuerndem Einkommen mit Sozialabgaben bei mir. Bei Auszahlung auf das Geschäftskonto, ist dann tatsächlich der gesamte Auszahlungsbetrag als Betriebseinnahme zu verbuchen und zu versteuern oder nur der Anteil der als BA gebuchten? Erfolgt eine Nachversteuerung in den jeweiligen Jahren oder komplett für dieses Jahr?
Für den Fall, dass nur ein Teil als BE zu versteuern ist, was passiert mit dem Restbetrag? Könnte dieser steuerfrei privat entnommen werden?
Für Ihre Antwort bedanke ich mich im Voraus.
Mir freundlichen Grüßen
ich bin bei meinem Mann angestellt. Im Dezember 1997 haben wir eine Direktversicherung für mich abgeschlossen, die Beiträge wurden jeweils vom Firmenkonto abgebucht, die Versicherung ist seit Juni 2009 beitragsfrei. Wir möchten diese nun zurückkaufen. Die Versicherung warnt vor steuerrechtlichen Konsequenzen, Nachfragen bei der Vers.gesellschaft führten zur kompletten Verwirrung:
Ich bin davon ausgegangen, dass die Beiträge ordnungsgemäß verbucht wurden und nur in Zeiten der Kindererziehung ohne Gehalt als Privatentnahmen liefen, die lt. Versicherung auch nicht versteuert werden müssen. Nach Durchsicht aller Unterlagen ergeben sich jedoch folgende Buchungen:
1998 12x 1820 und 1x 4165
1999 3x 4360 und 9x 1820
2000 bis 2002 jeweils 1820
2003 bis 2005 jeweils 1800
2006 10x 1800 und 2x 4140
2007 9x 4140 und 3x 1800
2008 6x 4140 und 6x 1800
2009 5x 4140
Sofern ich das erkennen kann, wurde bei Buchung als BA keine Pauschalsteuer abgeführt. Auch auf meinen Gehaltsabrechnungen erschien die Versicherung nie. Ich möchte nun wissen, wie wir mit der Auszahlung verfahren müssen, da ja ein Großteil aus dem versteuerten Einkommen gezahlt wurde, es sich um einen Altvertrag handelt, der länger als 12 Jahre läuft und der Rückkaufswert unter den Einzahlungen liegt. Ergibt sich allein aus der Tatsache der Falschbehandlung ein Problem?
Wenn ich das richtig verstanden habe, hätten wir die Wahl zwischen Betriebseinnahme bei meinem Mann und zu versteuerndem Einkommen mit Sozialabgaben bei mir. Bei Auszahlung auf das Geschäftskonto, ist dann tatsächlich der gesamte Auszahlungsbetrag als Betriebseinnahme zu verbuchen und zu versteuern oder nur der Anteil der als BA gebuchten? Erfolgt eine Nachversteuerung in den jeweiligen Jahren oder komplett für dieses Jahr?
Für den Fall, dass nur ein Teil als BE zu versteuern ist, was passiert mit dem Restbetrag? Könnte dieser steuerfrei privat entnommen werden?
Für Ihre Antwort bedanke ich mich im Voraus.
Mir freundlichen Grüßen
Hinweis:
Diese Frage wurde unbeantwortet archiviert. Eine Beantwortung ist nicht mehr möglich.
Warum gab es keine Antwort? Dies kann unterschiedliche Gründe haben. Hinweise, wie Sie schnell zu einer Antwort kommen, finden Sie hier
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