Frage geschrieben am 07.03.2009 16:56:55

Betreff: schenkung


Rechtsgebiet: Schenkungssteuer
Einsatz: € 20,00
Status: Beantwortet
1.Sachverhalt:

person A verliert aufgrund einer aktienempfehlung eines freundes 50.000€!
jetzt soll A von diesem freund (ein unternehmer) zur entschädigung 50.000€ in form von anderen aktien erhalten!

was ist steuerlich zu berücksichtigen? Schenkung oder rechnung? muss darüber ein Vertrag gemacht werden?

2. Sachverhalt:

A führt eine Verhandlung über einem Beratervertrag.
Beide Parteien einigen sich über 4000€ im Monat.
A ist der Auftragnehmer.
Nachdem A jetzt ein Vordruck für einen Beratervertrag
gekauft hat,stellt er fest,dass ein Honorar + UMSATZSTEUER in
rechnung gestellt wird.

Meine Frage: ist es jetzt üblich 4000€ + ca.800€ in rechnung
zu stellen oder darf A nur ca. 3400€ + 600€ in rechnung stellen?

Bei der verhandung wurde keine aussage dadrüber getroffen?
A ist es unangenehm nochmal nachzufragen.
Was ist allgemein üblich ??? exclusive oder inclusive steuern?

vielen Dank



Lesezeichen hinzufügen:

Diese Seiten werden verwaltet von www.frag-einen-steuerprofi.de