Frage geschrieben am 27.07.2010 11:37:33

Betreff: kauf vermietetes objekt-abriss-neubau DHH-verkauf oder vermietung


Rechtsgebiet: Haus-, Grundbesitz
Einsatz: € 50,00
Status: Beantwortet
Wir haben ein vermietetes Haus mit sehr grossem Grundstück gekauft in Sept. 09. Wir haben den Mieter zum September 2010 gekündigt wegen Eigenbedarfs.
Von Nov. 2009 bis Sept. 2010 (Auszug des Mieters) erzielen wir geringe Mieteinnahmen.

Lt. Gutachten des Verkäufers ist der Boden gut 80 % der Verkaufssumme wert, das Haus max. 20 %.

Sobald das Haus leer ist, möchten wir das Haus abreissen und das Grundstück mit einem Doppelhaus bebauen.
Eine Doppelhaushälfte (DHH) (Haus B) mit 40 % der gesamter Grundstücksfläche und 40 % der reinen Baukosten würden wir vermieten ODER verkaufen,
die andere DHH (Haus A) mit 60 % der gesamten Grundstücksfläche und 60 % der reinen Baukosten selbst bewohnen.

Fragen zur h-e-u-t-i-g-e-n Vermietungssituation (gekündigter Altmieter, geringe Miete):

a) besteht für das FA eine Gewinnerzielungsabsicht unsererseits? Wir haben das Haus zur Eigennützung gekauft und wollen die andere Hälfte, wenn sie fertiggestellt ist, vermieten.

b) wenn das FA die Gewinnerzielungsabsicht verneint, können wir für das z.Z.vermietete und abzureissende Haus dennoch Schuldzinsen und Afa absetzen?

c) wenn das FA die Gewinnerzielungsabsicht verneint, müssten wir die Mieteinnahmen dennoch versteuern?

d) wie hoch soll die Afa für das Gebäude jetzt - 2010, geringe Mieteinnahmen - sein im Vergleich mit Grund und Boden?

e) wie verändert sich die AfA ab 2011, wenn abgerissen und ein Doppelhaus gebaut wird, wovon dann die Hälfte vermietet wird?

f) wenn ich das jetzt in 2010 falsch mache, kann ich es zur Not in 2011 noch korrigieren?



Wir haben das Grundstück mit altem Haus beim Erwerb in 2009 komplett aus EIGENKAPITAL finanziert.
Wenn wir das alte Haus nun abreissen und neu 2 DHH bauen, brauchen wir Fremdkapital. Wir wissen, dass komplett getrennte Rechnungen für den Bau beidern Häuser zu führen sind.

Fragen zur k-ü-n-f-t-i-g-e-n Vermietungs- oder Verkaufssituation:

a) Wie kriegen wir es hin, dass der Gebäude-und Grundstücksanteil für Haus B im nachhinein mit FREMDEM Kapital finanziert wird und unser EIGENKAPITAL ausschliesslich
für den Gebäude-und Grundstücksanteil von Haus A verwendet wird?

b) Wenn wir das halbe Grundstück und eine DHH nach Herstellung gewinnbringend verkaufen, wie vermeiden wir dann auf den evtl. Gewinn Spekulationssteuer zu zahlen?

c) Wie wird ein solcher Gewinn bestimmt?
Beim Haus ist es vermutlich einfach: Mehrpreis zu den Bau + Nebenkosten.
Beim Grundstück ist es nicht so einfach: wenn wir 60 % (Bau-und Gartenland) behalten und 40 % (reines Bauland) verkaufen, teilt man dann einfach den Kaufpreis auf in 60-40 oder
unterscheidet man zwischen Bau-und Gartenland?

Danke.


Antwort geschrieben am 27.07.2010 16:23:28
Steuerberater Steuerberater/ Dipl. Kaufmann
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Sehr geehrter Interessent,

vielen Dank fuer Ihre Anfrage, die ich unter Beruecksichtigung Ihres Gebotes sowie der Regeln dieser Palttform im Rahmen einer Erstberatung gerne wie folgt beantworte:

Wenn Sie aus dem alten Haus Mieteinnahmen erzielen, so sind dieses Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Das gleiche gilt, wenn Sie später die andere Hälfte vermieten. Hieraus erzielen Sie auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

Sie können auch das alte Gebäude bis zum Abriss noch abschreiben, wenn Sie es vermieten. Sie können demnach Afa und Schuldzinsen als Werbungskosten absetzen. Allerdings können Sie die Afa nur für das Gebäude und nicht für den Grund und Boden absetzen. Die Afa berechnet sich also aus den 20% des Kaufpreises.

In Ihrem Fall haben Sie das Gebäude mit Abbruchabsicht erworben. Somit gehören die Abbruch- und Planungskosten sowie der Restbuchwert des entfernten Gebäudes zu den Herstellungskosten des neuen Gebäudes und muss zusammen abgeschrieben werden.

Wenn Sie nur eine Hälfte vermieten, können Sie die Afa nur anteilig für diesen Teil geltend machen.

II.
a) Damit dieses erreicht werden kann, muss nach dem BMF-Schreiben vom 16.4.2004 (IV C 3-S2211-36/04) 1. eine genaue Zuordnung der Herstellungskosten erfolgen und 2. ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Schuldzinsen und den Herstellungskosten bestehen. Das bedeutet, dass die Herstellungskosten tatsächlich mit dem Darlehen gezahlt werden.
Hierfür muss ein extra Baukonto eingerichtet werden ausschließlich für die Darlehensmittel. Die Herstellungskosten werden dann nur von diesem Konto beglichen.
Des Weiteren müssen Sie sich genau an die Vorgaben des BMF Schreibens halten. Wenn nötig, konsultieren Sie für die Details deshalb bitte noch mal einen Steuerberater.

b) Gem. §23 EStGist der Verkaufsgewinn bei nicht Selbstnutzung erst nach 10 Jahren steuerfrei.

c)Der Veräußerungsgewinn ist der Unterschied zwischen Veräußerungspreis und den anteiligen Herstellungskosten bzw. Anschaffungskosten für das Grdstk und den Werbungskosten (z.B. Afa) andererseits.
Sie müssen also die geltend gemachten Abschreibungen dem Veräußerungsgewinn noch hinzurechnen.

Mit freundlichen Grüßen

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