Frage geschrieben am 29.12.2011 13:05:58Betreff: gewerblicher Grundstückshandel
Rechtsgebiet: Haus-, GrundbesitzEinsatz: € 20,00Status: Geschlossen
In den letzten 5 Jahren wurden 2 vermietete Immobilien und eine selbstgenutzte Immobilie erworben und veräußert.
Die selbstgenutzte Immobilie war 4,5 Jahre im Bestand. Nunmehr soll ein viertes vermietetes Objekt verkauft werden, welches vermutlich das FA zur Feststellung des gewerblichen Grundstückshandels veranlassen wird.
Neben der "Spekulationssteuer" wird dann auch Gewerbesteuer anfallen für das Verkaufsobjekt. Aber welche konkreten Auswirkungen hat das auf die bereits verkauften Immobilien? Wird das FA rückwirkend auch für diese Objekte Gewerbesteuer verlangen? Werden die bestandskräftigen Steuerbescheide aus 2007, 2008, 2010 geöffnet und eine Nachbesteuerung durchgeführt? Gewerbesteuer für die beiden vermieteten Objekte und zusätzlich Spekulationssteuer für das selbstgenutzte Objekt?
Oder würde nur das vierte Objekt mit der zusätzlichen Gewerbesteuer belegt?
Die selbstgenutzte Immobilie war 4,5 Jahre im Bestand. Nunmehr soll ein viertes vermietetes Objekt verkauft werden, welches vermutlich das FA zur Feststellung des gewerblichen Grundstückshandels veranlassen wird.
Neben der "Spekulationssteuer" wird dann auch Gewerbesteuer anfallen für das Verkaufsobjekt. Aber welche konkreten Auswirkungen hat das auf die bereits verkauften Immobilien? Wird das FA rückwirkend auch für diese Objekte Gewerbesteuer verlangen? Werden die bestandskräftigen Steuerbescheide aus 2007, 2008, 2010 geöffnet und eine Nachbesteuerung durchgeführt? Gewerbesteuer für die beiden vermieteten Objekte und zusätzlich Spekulationssteuer für das selbstgenutzte Objekt?
Oder würde nur das vierte Objekt mit der zusätzlichen Gewerbesteuer belegt?
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