Frage geschrieben am 26.02.2011 19:18:14

Betreff: einkommenssteuer


Rechtsgebiet: Steuerrecht
Einsatz: € 20,00
Status: Beantwortet
meine schwiegermutter wohnt bei uns seit einigen Jahren unentgeldlich
muss ich dies beim einkommenssteuerausgleich
angeben ?
bisher habe ich dies nicht getan
habe ich damit steuerlich einen Fehler gemacht ?


Antwort geschrieben am 26.02.2011 20:56:17
Steuerberaterin
Marlies Zerban
Adam Karrillon Str. 58, 55118 Mainz, Tel: 06131 996114, Fax: 06131 996113
Steuerberatung
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Sehr geehrter Fragesteller,

ich beantworte gerne Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung.

Grundsätzlich müssen Sie keine Angaben zu der persönlichen Lebensführung machen, wenn es darum geht, dass ein Familienange-
höriger kostenlos in Ihrem Haushalt wohnt. Meinen Sie jedoch, dass Sie dadurch Unterhalt leisten und wollen Sie dies als außergewöhnliche Belastung gelten machen? Das hat nur Aussicht auf Erfolg, wenn die Einkünfte der Schwiegermutter unter dem Betrag des Existenzminimums liegt (ca. Euro 8.000).

Sie können gerne Ihre Frage in Rahmen der Nachfrage präzisieren.

Mit freundlichen Grüßen

Marlies Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin

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