Frage geschrieben am 27.08.2010 16:37:03Betreff: deutscher Aussendienstmonteur wohnhaft in der Schweiz
Rechtsgebiet: EinkommenssteuerEinsatz: € 60,00Status: Beantwortet
Hallo,
ich bin seit 13 Jahren als Aussendienstmonteur für meinen deutschen Arbeitgeber tätig. Aufgrund der grösse der Maschinen die wir montieren verbringe ich meist mehr als 183 Tage im Jahr in dem jeweiligen Land. Meist in Asien. Bisher hat in diesem Fall mein Arbeitgeber meine Lohnsteuer für mich in dem jeweiligen Land bezahlt und sie dann nachträglich von mir zurück geholt. In D wurde ich für dieses Einkommen nicht versteuert. Nun möchte ich aus privaten Gründen aber in die Schweiz ziehen meinen alten Job aber behalten. Wie verhält es sich nun mit der Einkommensteuer? Noch zur Info: Im Schnitt arbeite ich höchstens 20 Tage/Jahr in D.
ich bin seit 13 Jahren als Aussendienstmonteur für meinen deutschen Arbeitgeber tätig. Aufgrund der grösse der Maschinen die wir montieren verbringe ich meist mehr als 183 Tage im Jahr in dem jeweiligen Land. Meist in Asien. Bisher hat in diesem Fall mein Arbeitgeber meine Lohnsteuer für mich in dem jeweiligen Land bezahlt und sie dann nachträglich von mir zurück geholt. In D wurde ich für dieses Einkommen nicht versteuert. Nun möchte ich aus privaten Gründen aber in die Schweiz ziehen meinen alten Job aber behalten. Wie verhält es sich nun mit der Einkommensteuer? Noch zur Info: Im Schnitt arbeite ich höchstens 20 Tage/Jahr in D.
Antwort geschrieben am 27.08.2010 17:18:55
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Sehr geehrter Interessent,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich unter Berücksichtigung Ihres Gebotes sowie der Regeln dieser Plattform gerne wie folgt beantworte:
Wenn Sie komplett Ihren Wohnsitz in Deutschland (D) aufgeben, d.h. auch keine Wohnung mehr hier haben, und Sie sich weniger als 6 Monate in Deutschland aufhalten, sind Sie nicht mehr unbeschränkt steuerpflichtig in D sondern nur noch beschränkt steuerpflichtig. Sie werden dann unbeschränkt steuerpflichtig in der Schweiz. In diesem Jahr müssen Sie aber noch eine Steuererklärung in D abgeben.
Bei beschränkter Steuerpflicht brauchen Sie nur noch bestimmte Einkünfte in D versteuern, die Sie in D auch erzielen.Allerdings muss geprüft werden, ob bei Ihnen die erweiterte beschränkte Steuerpflicht vorliegt. Diese ist umfassender.
Da Ihr Arbeitgeber in D sitzt, müssen Sie laut dem DBA Schweiz, die Einkünfte, die Sie durch Ihre Arbeit in Deutschlad erzielen, hier in D versteuern. Wenn Sie außerhalb von D arbeiten, kommt das Steuerrecht der Schweiz zum Tragen bzw. die Doppelbesteuerungsabkommen, die die Schweiz mit dem jeweiligen Land geschlossen hat.
Mit freundlichen Grüßen
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich unter Berücksichtigung Ihres Gebotes sowie der Regeln dieser Plattform gerne wie folgt beantworte:
Wenn Sie komplett Ihren Wohnsitz in Deutschland (D) aufgeben, d.h. auch keine Wohnung mehr hier haben, und Sie sich weniger als 6 Monate in Deutschland aufhalten, sind Sie nicht mehr unbeschränkt steuerpflichtig in D sondern nur noch beschränkt steuerpflichtig. Sie werden dann unbeschränkt steuerpflichtig in der Schweiz. In diesem Jahr müssen Sie aber noch eine Steuererklärung in D abgeben.
Bei beschränkter Steuerpflicht brauchen Sie nur noch bestimmte Einkünfte in D versteuern, die Sie in D auch erzielen.Allerdings muss geprüft werden, ob bei Ihnen die erweiterte beschränkte Steuerpflicht vorliegt. Diese ist umfassender.
Da Ihr Arbeitgeber in D sitzt, müssen Sie laut dem DBA Schweiz, die Einkünfte, die Sie durch Ihre Arbeit in Deutschlad erzielen, hier in D versteuern. Wenn Sie außerhalb von D arbeiten, kommt das Steuerrecht der Schweiz zum Tragen bzw. die Doppelbesteuerungsabkommen, die die Schweiz mit dem jeweiligen Land geschlossen hat.
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