Frage geschrieben am 27.05.2010 00:52:26Betreff: bootskauf
Rechtsgebiet: Zölle, Einfuhr von WarenEinsatz: € 50,00Status: Beantwortet
ich möchte von einem engländer ein gebrauchtes ,nicht vollständiges (kein motor keine segel u.s.w.) boot,für 40.000$ kaufen.das boot ,hatte nur einen besitzer,ist baujahr 1987 und ist 1988 in england registriert worden.es befindet sich seit ca.12jahren auf den philippinen,in einem trockendock.das boot bleibt auch auf den philippinen.
nun die frage:wenn ich das boot in deuschland registrieren lasse,fallen dann irgendwelche steuern an ? und wie hoch ,wären die?
m.f.g. detlev bilan
nun die frage:wenn ich das boot in deuschland registrieren lasse,fallen dann irgendwelche steuern an ? und wie hoch ,wären die?
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Antwort geschrieben am 27.05.2010 07:18:17
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Steuerberaterin
Marlies ZerbanAdam Karrillon Str. 58, 55118 Mainz, Tel: 06131 996114, Fax: 06131 996113
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Sehr geehrter Fragesteller,
ich beantworte gerne Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes und den Vorgaben dieser Plattform.
Bei einer Überführung eines gebrauchten Bootes in den EU-Raum ist Einfuhrumsatzsteuer zu entrichten, daneben noch Zoll. Voraussetzung ist, dass das Boot tatsächlich hier liegt. SIe sollten hier noch einmal präzisieren, was Sie mit "Registrierung" meinen.
Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt in Deutschland 19 %, der Zoll 1,7 % bzw. 2,7 %.
Die Einfuhr des Bootes muss immer im ersten Land der EU, das auf dem Land- oder Seeweg erreicht wird, angemeldet werden. Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer der Kaufpreis, den Sie entrichtet haben.
Die Zollanmeldung kann dort, wo das Boot stationiert werden soll, erledigt werden.
Ich hoffe, ich konne Ihnen einen ersten Überblick verschaffen, für eine Nachfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung,
mit freundlichen Grüßen
Marlies Zerban
Rechtsanwältin
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Bei einer Überführung eines gebrauchten Bootes in den EU-Raum ist Einfuhrumsatzsteuer zu entrichten, daneben noch Zoll. Voraussetzung ist, dass das Boot tatsächlich hier liegt. SIe sollten hier noch einmal präzisieren, was Sie mit "Registrierung" meinen.
Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt in Deutschland 19 %, der Zoll 1,7 % bzw. 2,7 %.
Die Einfuhr des Bootes muss immer im ersten Land der EU, das auf dem Land- oder Seeweg erreicht wird, angemeldet werden. Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer der Kaufpreis, den Sie entrichtet haben.
Die Zollanmeldung kann dort, wo das Boot stationiert werden soll, erledigt werden.
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