Frage geschrieben am 13.12.2010 10:37:25

Betreff: Zweigniederlassung im Ausland


Rechtsgebiet: Kapitalgesellschaften
Einsatz: € 20,00
Status: Beantwortet
Eine in Deutschland eingetragene und aktive GmbH will in der Schweiz eine Zweigniederlassung gründen/eintragen.
Dafür istein separater Jahresabschluss nach schweizer Recht zu erstellen. Die steuerliche Behandlung ist soweit verständlich.

In welcher organisatorischen Form fließt dieser Jahresabschluss in den Abschluss der deutschen GmbH ein ? Wird die deutsche Buchhaltung erweitert um die schweizer Geschäftsvorfälle oder werden nur die Ergebnis Zahlen übernommen.

Da es sich teilweise bei den Rechnungsadressen um sensible Kundendaten handelt, ist die Frage, inwieweit der deutsche Fiskus hier ein Recht im Rahmen einer Betriebsprüfung auf Einblick bekommt.


Antwort geschrieben am 13.12.2010 10:44:32
Steuerberaterin
Marlies Zerban
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Steuerberatung
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Sehr geehrter Fragesteller,

ich beantworte gerne Ihre Fragen im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes und den Vorgaben dieser Plattform.

1. Wenn die deutsche GmbH die Anteile an der ausländischen GmbH hält, handelt es sich um Beteiligungseinkünfte, die bei Ausschüttung ihr zugerechnet werden. Es werden also nur die Ergebnisse übernommen.

2. Der deutsche Fiskus erhält keinen Einblick in die ausländischen Buchführungsunterlagen und es gibt kein Recht, die Unterlagen der schweizerischen GmbH im Rahmen einer Betriebsprüfung zu erhalten, eine BP kann nur dort durchgeführt werden.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen, für eien Nachfrage oder auch eine weitergehende Beratung stehe ich gerne zur Verfügung,

mit freundlichen Grüßen

Marlies Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin

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