Frage geschrieben am 10.12.2011 16:21:48Betreff: Zumutbare Nachweise Steuererklärung
Rechtsgebiet: SteuererklärungEinsatz: € 50,00Status: Beantwortet
Sehr geehrte Damen und Herren,
hinsichtlich meiner Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung fordert das Finanzamt zu nachfolgenden Themen zusätzliche Nachweise. Ich würde gern wissen, welche Nachweise hierfür ausreichend sind bzw. zu welchen Nachweisen ich verpflichtet bin:
(1) Mein Vater überweist mir monatlich die Miete der vermieteten Wohnungen unter Abzug einer geringen Pauschale für die Wohnungsverwaltung. Das Finanzamt verlangt die Vorlage der Mietverträge. Genügt als Nachweis die Vorlage der Eingänge der Zahlungen meines Vaters auf meinem Konto oder muss ich zwingend die Mietverträge (höherer Aufwand, da mein Vater derzeit für mehrere Monate im Ausland weilt) vorlegen? Macht es steuerlich überhaupt einen Unterschied wie hoch die tatsächliche Miete ist, wenn mir doch nur ein bestimmter Betrag als Mietertrag zugeflossen ist und die Differenz Verwaltungskosten meines Vaters sind?
(2) Da mein Vater sich um die Wohnungsvermietung und Instandhaltung kümmert sind zahlreiche Rechnungen direkt auf seinen Namen ausgestellt (z.B. Baumaterialien, da er diese direkt bestellt hat). Das Finanzamt fordert Nachweise, dass ich selbst die Kosten wirtschaftlich getragen habe. Welche Nachweise sind hierfür notwendig? Genügt eine Bestätigung von mir und von meinem Vater, dass die Rechnungen von mir jeweils zeitnah in bar beglichen wurden? Wie wäre der Fall steuerlich zu beurteilen, wenn mir mein Vater diese Kosten vollständig geschenkt hätte; könnte ich diese dann nicht als Werbungskosten ansetzen?
(3) Mein Vater hat mir Fahrtkosten für die Besorgung von Materialien, Verarbeitung der Materialien, Gespräche/Besichtigungen mit Mietern etc. lediglich nach Aufwand (0,30 EUR/km Fahrtkosten) in Rechnung gestellt. Das Finanzamt verlangt hier weitere Nachweise zu den Fahrten. Wieso genügt in diesem Fall die Rechnung nicht mit einem Hinweis, dass ich ihm auch diese Kosten in bar erstattet habe? Bei einer zweistelligen Zahl von Fahrten ist der Aufwand für eine detaillierte Aufstellung hoch und aufgrund des Fehlens eines Fahrtenbuchs kaum mehr zu erstellen.
(4) Für Gespräche mit potenziellen Mietern bzw. Abstimmungsgespräche mit meinem Vater wurden zudem 4 Fahrten von mir zum Mietobjekt angesetzt. Hier werden ebenfalls weitere Nachweise verlangt. Genügt hier die Auflistung der 4 Fahrten mit der Angabe des Datums, der Strecke und des Grundes?
(5) Für Hausbeleuchtung wurde ein Pauschalbetrag von 150 EUR, für Porto und Telefon ein Pauschalbetrag von 150 EUR, für Kraftstoffe und Öl für den Rasenmäher ein Pauschalbetrag von 100 EUR, für den Schornsteinfeger und die Müllabfuhr jeweils 50 EUR Trinkgeld als Werbungskosten angesetzt. Können diese Werbungskosten vom Finanzamt ohne Weiteres gestrichen werden? Was kann ich alternativ als Beleg einreichen?
Ich bitte um kurze prägnante Beantwortung. Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen!
Mit freundlichen Grüßen
hinsichtlich meiner Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung fordert das Finanzamt zu nachfolgenden Themen zusätzliche Nachweise. Ich würde gern wissen, welche Nachweise hierfür ausreichend sind bzw. zu welchen Nachweisen ich verpflichtet bin:
(1) Mein Vater überweist mir monatlich die Miete der vermieteten Wohnungen unter Abzug einer geringen Pauschale für die Wohnungsverwaltung. Das Finanzamt verlangt die Vorlage der Mietverträge. Genügt als Nachweis die Vorlage der Eingänge der Zahlungen meines Vaters auf meinem Konto oder muss ich zwingend die Mietverträge (höherer Aufwand, da mein Vater derzeit für mehrere Monate im Ausland weilt) vorlegen? Macht es steuerlich überhaupt einen Unterschied wie hoch die tatsächliche Miete ist, wenn mir doch nur ein bestimmter Betrag als Mietertrag zugeflossen ist und die Differenz Verwaltungskosten meines Vaters sind?
(2) Da mein Vater sich um die Wohnungsvermietung und Instandhaltung kümmert sind zahlreiche Rechnungen direkt auf seinen Namen ausgestellt (z.B. Baumaterialien, da er diese direkt bestellt hat). Das Finanzamt fordert Nachweise, dass ich selbst die Kosten wirtschaftlich getragen habe. Welche Nachweise sind hierfür notwendig? Genügt eine Bestätigung von mir und von meinem Vater, dass die Rechnungen von mir jeweils zeitnah in bar beglichen wurden? Wie wäre der Fall steuerlich zu beurteilen, wenn mir mein Vater diese Kosten vollständig geschenkt hätte; könnte ich diese dann nicht als Werbungskosten ansetzen?
(3) Mein Vater hat mir Fahrtkosten für die Besorgung von Materialien, Verarbeitung der Materialien, Gespräche/Besichtigungen mit Mietern etc. lediglich nach Aufwand (0,30 EUR/km Fahrtkosten) in Rechnung gestellt. Das Finanzamt verlangt hier weitere Nachweise zu den Fahrten. Wieso genügt in diesem Fall die Rechnung nicht mit einem Hinweis, dass ich ihm auch diese Kosten in bar erstattet habe? Bei einer zweistelligen Zahl von Fahrten ist der Aufwand für eine detaillierte Aufstellung hoch und aufgrund des Fehlens eines Fahrtenbuchs kaum mehr zu erstellen.
(4) Für Gespräche mit potenziellen Mietern bzw. Abstimmungsgespräche mit meinem Vater wurden zudem 4 Fahrten von mir zum Mietobjekt angesetzt. Hier werden ebenfalls weitere Nachweise verlangt. Genügt hier die Auflistung der 4 Fahrten mit der Angabe des Datums, der Strecke und des Grundes?
(5) Für Hausbeleuchtung wurde ein Pauschalbetrag von 150 EUR, für Porto und Telefon ein Pauschalbetrag von 150 EUR, für Kraftstoffe und Öl für den Rasenmäher ein Pauschalbetrag von 100 EUR, für den Schornsteinfeger und die Müllabfuhr jeweils 50 EUR Trinkgeld als Werbungskosten angesetzt. Können diese Werbungskosten vom Finanzamt ohne Weiteres gestrichen werden? Was kann ich alternativ als Beleg einreichen?
Ich bitte um kurze prägnante Beantwortung. Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen!
Mit freundlichen Grüßen
Antwort geschrieben am 11.12.2011 16:59:52
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Marlies ZerbanAdam Karrillon Str. 58, 55118 Mainz, Tel: 06131 996114, Fax: 06131 996113
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Sehr geehrter Fragesteller,
ich beantworte gerne Ihre Fragen im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes und den Vorgaben dieser Plattform
Das Finanzamt erkennt Verträge unter Angehörigen an, wenn sie einem Fremdvergleich standhalten. Daher wird der Nachweis durch Vorlage eines schriftlichen Mietvertrages gefordert und dann geprüft, ob der Vertrag so durchgeführt wird, wie dort schriftlich niedergelegt.
Die Rechtsprechung trifft Ihre Entscheidungen auf Grund einer Gesamtwürdigung aller objektiver Einzelkriterien. Je nachdem, welche Zweifel das Finanzamt im Übrigen vorbringt, ist die Vorlage des schriftlichen Mietvertrages von mehr oder weniger erheblicher Bedeutung. Die regelmäßig Überweisung an sich ist bereits ein Merkmal, das die Anerkennung der Durchführung wie bei fremden Dritten fördert.
(2) Auch wenn Werbungskosten geschenkt werden, können Sie die Aufwendungen abziehen, das ist feststehende Rechtsprechung des BFH.
(3) Mein Vater hat mir Fahrtkosten für die Besorgung von Materialien, Verarbeitung der Materialien, Gespräche/Besichtigungen mit Mietern etc. lediglich nach Aufwand (0,30 EUR/km Fahrtkosten) in Rechnung gestellt. Das Finanzamt verlangt hier weitere Nachweise zu den Fahrten. Wieso genügt in diesem Fall die Rechnung nicht mit einem Hinweis, dass ich ihm auch diese Kosten in bar erstattet habe? Bei einer zweistelligen Zahl von Fahrten ist der Aufwand für eine detaillierte Aufstellung hoch und aufgrund des Fehlens eines Fahrtenbuchs kaum mehr zu erstellen.
(4) Für Gespräche mit potenziellen Mietern bzw. Abstimmungsgespräche mit meinem Vater wurden zudem 4 Fahrten von mir zum Mietobjekt angesetzt. Hier werden ebenfalls weitere Nachweise verlangt. Genügt hier die Auflistung der 4 Fahrten mit der Angabe des Datums, der Strecke und des Grundes?
Hier sollte Ihr Vater schriftlich bestätigen, dass er die Fahrten durchgeführt hat und Sie ihm diese Kosten bar erstattet haben. Auch ein fremder Dritter würde hier eine Bestätigung ausstellen.
Da Sie ja selbst die Anzahl der km ermittelt haben, ist meines Erachtens kein zusätzlicher Aufwand nötig.
Pauschale Werbungskosten muss das Finanzamt nicht akzeptieren. Sie müssen nachweisen, dass die Aufwendungen an sich entstanden sind. Wenn dies geklärt ist, bewegen Sie sich mit der Angabe von Pauschbeträgen. im Rahmen einer Schätzung,
Die Plausibilität der Höhe müssen Sie darlegen. Das gerichtlich durchzusetzen ist wenig aussichtsreich.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen,
mit freundlichen Grüßen
Marlies Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin
ich beantworte gerne Ihre Fragen im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes und den Vorgaben dieser Plattform
Das Finanzamt erkennt Verträge unter Angehörigen an, wenn sie einem Fremdvergleich standhalten. Daher wird der Nachweis durch Vorlage eines schriftlichen Mietvertrages gefordert und dann geprüft, ob der Vertrag so durchgeführt wird, wie dort schriftlich niedergelegt.
Die Rechtsprechung trifft Ihre Entscheidungen auf Grund einer Gesamtwürdigung aller objektiver Einzelkriterien. Je nachdem, welche Zweifel das Finanzamt im Übrigen vorbringt, ist die Vorlage des schriftlichen Mietvertrages von mehr oder weniger erheblicher Bedeutung. Die regelmäßig Überweisung an sich ist bereits ein Merkmal, das die Anerkennung der Durchführung wie bei fremden Dritten fördert.
(2) Auch wenn Werbungskosten geschenkt werden, können Sie die Aufwendungen abziehen, das ist feststehende Rechtsprechung des BFH.
(3) Mein Vater hat mir Fahrtkosten für die Besorgung von Materialien, Verarbeitung der Materialien, Gespräche/Besichtigungen mit Mietern etc. lediglich nach Aufwand (0,30 EUR/km Fahrtkosten) in Rechnung gestellt. Das Finanzamt verlangt hier weitere Nachweise zu den Fahrten. Wieso genügt in diesem Fall die Rechnung nicht mit einem Hinweis, dass ich ihm auch diese Kosten in bar erstattet habe? Bei einer zweistelligen Zahl von Fahrten ist der Aufwand für eine detaillierte Aufstellung hoch und aufgrund des Fehlens eines Fahrtenbuchs kaum mehr zu erstellen.
(4) Für Gespräche mit potenziellen Mietern bzw. Abstimmungsgespräche mit meinem Vater wurden zudem 4 Fahrten von mir zum Mietobjekt angesetzt. Hier werden ebenfalls weitere Nachweise verlangt. Genügt hier die Auflistung der 4 Fahrten mit der Angabe des Datums, der Strecke und des Grundes?
Hier sollte Ihr Vater schriftlich bestätigen, dass er die Fahrten durchgeführt hat und Sie ihm diese Kosten bar erstattet haben. Auch ein fremder Dritter würde hier eine Bestätigung ausstellen.
Da Sie ja selbst die Anzahl der km ermittelt haben, ist meines Erachtens kein zusätzlicher Aufwand nötig.
Pauschale Werbungskosten muss das Finanzamt nicht akzeptieren. Sie müssen nachweisen, dass die Aufwendungen an sich entstanden sind. Wenn dies geklärt ist, bewegen Sie sich mit der Angabe von Pauschbeträgen. im Rahmen einer Schätzung,
Die Plausibilität der Höhe müssen Sie darlegen. Das gerichtlich durchzusetzen ist wenig aussichtsreich.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen,
mit freundlichen Grüßen
Marlies Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 12.12.2011 10:33:46
Sehr geehrte Frau Zerban,
gestatten Sie mir die folgende Nachfrage:
zu (1): Mein Vater ist selbst nicht Mieter; er vermietet die Wohnungen in meinem Auftrag als Hausverwalter. Insofern hat er die Mietverträge mit den jeweiligen Mietern selbst abgeschlossen; natürlich auch in meinem Auftrag. Der Mietertrag, der ihm zunächst einmal zufließt, wird an mich per monatlicher Überweisung weitergeleitet. Ein kleine Differenz von etwa 10% behält er sich für die Verwaltung ein. Bin ich nun verpflichtet die Einzelmietverträge vorzulegen bzw. macht dies steuerlich überhaupt einen Sinn, wenn mir doch nur als Mietertrag die überwiesenen Beträge zufließen; der einbehaltene Betrag wäre ansonsten ohnehin als Werbungskosten anzusetzen. Bisher wurden die vom Vater monatlich überwiesenen Beträge als Mieteinnahmen angegeben; im Gegenzug die Verwaltungskosten den Vaters (Differenz von 10%) natürlich nicht als Werbungskosten angegeben.
zu (4): Meine vierte Fragen hatten Sie leider vergessen zu beantworten. Ich bitte daher nochmals höflich um Beantwortung dieser Frage:
(4) Für Gespräche mit potenziellen Mietern bzw. Abstimmungsgespräche mit meinem Vater wurden zudem 4 Fahrten von mir zum Mietobjekt angesetzt. Hier werden ebenfalls weitere Nachweise verlangt. Genügt hier die Auflistung der 4 Fahrten mit der Angabe des Datums, der Strecke und des Grundes?
Herzlichen Dank für Ihre Antworten
Sehr geehrte Frau Zerban,
gestatten Sie mir die folgende Nachfrage:
zu (1): Mein Vater ist selbst nicht Mieter; er vermietet die Wohnungen in meinem Auftrag als Hausverwalter. Insofern hat er die Mietverträge mit den jeweiligen Mietern selbst abgeschlossen; natürlich auch in meinem Auftrag. Der Mietertrag, der ihm zunächst einmal zufließt, wird an mich per monatlicher Überweisung weitergeleitet. Ein kleine Differenz von etwa 10% behält er sich für die Verwaltung ein. Bin ich nun verpflichtet die Einzelmietverträge vorzulegen bzw. macht dies steuerlich überhaupt einen Sinn, wenn mir doch nur als Mietertrag die überwiesenen Beträge zufließen; der einbehaltene Betrag wäre ansonsten ohnehin als Werbungskosten anzusetzen. Bisher wurden die vom Vater monatlich überwiesenen Beträge als Mieteinnahmen angegeben; im Gegenzug die Verwaltungskosten den Vaters (Differenz von 10%) natürlich nicht als Werbungskosten angegeben.
zu (4): Meine vierte Fragen hatten Sie leider vergessen zu beantworten. Ich bitte daher nochmals höflich um Beantwortung dieser Frage:
(4) Für Gespräche mit potenziellen Mietern bzw. Abstimmungsgespräche mit meinem Vater wurden zudem 4 Fahrten von mir zum Mietobjekt angesetzt. Hier werden ebenfalls weitere Nachweise verlangt. Genügt hier die Auflistung der 4 Fahrten mit der Angabe des Datums, der Strecke und des Grundes?
Herzlichen Dank für Ihre Antworten
Antwort auf Nachfrage vom Steuerprofi geschrieben am 13.12.2011 17:02:55
Sehr geehrter Fragesteller,
ich beantworte gerne Ihre Fragen:
Das Finanzamt kann die Mietverträge verlangen. Die Mieteinnahmen und die Verwaltungskosten können Sie grundsätzlich so nicht saldieren, da die Mieteinnahmen brutto gezahlt werden von den Mietern. Ihr Vater leitet nur das Geld weiter, wenn er selbst nicht Mieter, bzw. Zwischenmieter ist. Um den Sachverhalt exakt beurteilen zu können, müsste ich allerdings die Mietverträge sehen. Sie sollten dem Finanzamt den Sachverhalt auf jeden Fall umfassend darlegen.
Dann dürfte dem steuerlichen Ergebnis, das dann gleich bleibt, nichts entgegen stehen.
Frage 4
Hier reicht es aus, wenn Sie den Anlass der Fahrt und die von Ihnen genannten Daten wie Datum, Strecke angeben. Waren Sie mehr als 8 h unterwegs, können Sie auch Verpflegungsmehraufwendungen ansetzen. (gestaffelt je nach Dauer).
Mit freundlichen Grüßen
Marlies Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin
Sehr geehrter Fragesteller,
ich beantworte gerne Ihre Fragen:
Das Finanzamt kann die Mietverträge verlangen. Die Mieteinnahmen und die Verwaltungskosten können Sie grundsätzlich so nicht saldieren, da die Mieteinnahmen brutto gezahlt werden von den Mietern. Ihr Vater leitet nur das Geld weiter, wenn er selbst nicht Mieter, bzw. Zwischenmieter ist. Um den Sachverhalt exakt beurteilen zu können, müsste ich allerdings die Mietverträge sehen. Sie sollten dem Finanzamt den Sachverhalt auf jeden Fall umfassend darlegen.
Dann dürfte dem steuerlichen Ergebnis, das dann gleich bleibt, nichts entgegen stehen.
Frage 4
Hier reicht es aus, wenn Sie den Anlass der Fahrt und die von Ihnen genannten Daten wie Datum, Strecke angeben. Waren Sie mehr als 8 h unterwegs, können Sie auch Verpflegungsmehraufwendungen ansetzen. (gestaffelt je nach Dauer).
Mit freundlichen Grüßen
Marlies Zerban
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