Frage geschrieben am 02.07.2009 15:38:37Betreff: Wohnsitzwechsel, Folgen für Freiberufl. und gewerbliche Tätigkeit?
Rechtsgebiet: SelbstständigeEinsatz: € 25,00Status: Beantwortet
Guten Tag,
meine Situation ist die Folgende. Bisher wohne ich bei meinen Eltern und studiere, nebenher arbeite ich freiberuflich und besitze ein rein geschäftlich genutztes KFZ (Fahrtenbuch), das in geringem Umfang auch vermietet wird (Einzelunternehmer, Gewerbe ist angemeldet).
Nun möchte ich gerne in meine 50Km entfernte Eigentumswohnung in 85748 ziehen, mein KFZ soll aber möglichst in 82319 zugelassen bleiben (KFZ überwintert dort, wird dort teilweise von mir gewartet und wird eher von dort aus vermietet).
Hier stellen sich mir folgende Fragen:
1. Was genau muss ich tun/melden, wenn ich umziehe?
2. Kann ich am Wohnort meiner Eltern problemlos eine "Zweigstelle" haben, bei der das KFZ zugelassen ist? (kein Zweitwohnsitz)
2a. Ergeben sich daraus Konsequenzen für z.B. das Wohnhaus meiner Eltern oder sonstiges?
3. Gilt dann der alte Gewerbeschein weiter, kann ich mir für geplante weitere Tätigkeiten am neuen Wohnort einen weiteren Gewerbeschein holen?
4. Wären Fahrten zwischen den beiden "Unternehmenssitzen" aus geschäftlichem Anlass geschäftliche oder private Fahrten?
5. Alles zu kompliziert und lieber das KFZ mit ummelden (was müsste ich dann tun, um Freiberuf+Gewerbe korrekt zu verlegen)?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen!
meine Situation ist die Folgende. Bisher wohne ich bei meinen Eltern und studiere, nebenher arbeite ich freiberuflich und besitze ein rein geschäftlich genutztes KFZ (Fahrtenbuch), das in geringem Umfang auch vermietet wird (Einzelunternehmer, Gewerbe ist angemeldet).
Nun möchte ich gerne in meine 50Km entfernte Eigentumswohnung in 85748 ziehen, mein KFZ soll aber möglichst in 82319 zugelassen bleiben (KFZ überwintert dort, wird dort teilweise von mir gewartet und wird eher von dort aus vermietet).
Hier stellen sich mir folgende Fragen:
1. Was genau muss ich tun/melden, wenn ich umziehe?
2. Kann ich am Wohnort meiner Eltern problemlos eine "Zweigstelle" haben, bei der das KFZ zugelassen ist? (kein Zweitwohnsitz)
2a. Ergeben sich daraus Konsequenzen für z.B. das Wohnhaus meiner Eltern oder sonstiges?
3. Gilt dann der alte Gewerbeschein weiter, kann ich mir für geplante weitere Tätigkeiten am neuen Wohnort einen weiteren Gewerbeschein holen?
4. Wären Fahrten zwischen den beiden "Unternehmenssitzen" aus geschäftlichem Anlass geschäftliche oder private Fahrten?
5. Alles zu kompliziert und lieber das KFZ mit ummelden (was müsste ich dann tun, um Freiberuf+Gewerbe korrekt zu verlegen)?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen!
Antwort geschrieben am 02.07.2009 16:07:12
frag-einen-steuerprofi.de Antworten von Marlies Zerban als RSS-Feed abonnieren!
Steuerberaterin
Marlies ZerbanAdam Karrillon Str. 58, 55118 Mainz, Tel: 06131 996114, Fax: 06131 996113
Steuerberatung
Bewertungen: 151
Marlies ZerbanAdam Karrillon Str. 58, 55118 Mainz, Tel: 06131 996114, Fax: 06131 996113
Steuerberatung
Bewertungen: 151
Sehr geehrter Fragesteller,
ich beantworte gerne Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes.
Sie beziehen Ihre Fragen wohl ausschließlich auf die Ummeldung des Gewerbes. Wegen der üblichen melderechtlichen Pflichten wenden Sie sich an das Einwohnermeldeamt der neuen Gemeinde.
Fragen 1 + 2.
Sie wollen eine Zweigstelle am Ort des früheren Wohnsitzes einrichten. Das Gewerberecht kennt keine Genehmigungspflicht sondern lediglich eine Anzeigepflicht. Sie können nun wählen, wo Sie Ihre Hauptniederlassung und wo Sie Ihre Zweigniederlassung wählen. Sie können das Kfz dort anmelden, wo Sie es einsetzen wollen. Dazu brauchen Sie dann den entsprechenden Gewerbeschein.
2a. Ergeben sich daraus Konsequenzen für z.B. das Wohnhaus meiner Eltern oder sonstiges? Nein, für Ihre Eltern ergeben sich keine Konsequenzen,
3. Wie gesagt, Sie müssen nun entscheiden, wo die Haupt- und wo die Nebenstelle eingerichtet wird.
4. Die Fahrten zum Büro des ursprünglichen Hauptgeschäftssitzes sind dann wie Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte anzusehen. Die Kosten können dann mit der Kilometerpauschale (einfache Strecke)angesetzt werden, bzw. bei Führung eines Fahrtenbuchs entsprechend bei der Gesamtaufteilung angerechnet werden.
5. Sie sollten sich erkundigen, ob die oben genannten Ummeldungen problemlos erfolgen können. Liegt Ihre neue Hauptstelle am neuen Wohnort, können Sie den Pkw auch ummelden.
Für die Frage, welche Fahrten und betrieblich veranlasst sind, spielen nicht die melderechtlichen Gegebenheiten eine Rolle sondern die tatsächlichen Verhältnisse, nämlich warum Sie welche Fahrten unternehmen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und stehe für eine Nachfrage und eine weitergehende Beratung gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Marlies Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin
ich beantworte gerne Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes.
Sie beziehen Ihre Fragen wohl ausschließlich auf die Ummeldung des Gewerbes. Wegen der üblichen melderechtlichen Pflichten wenden Sie sich an das Einwohnermeldeamt der neuen Gemeinde.
Fragen 1 + 2.
Sie wollen eine Zweigstelle am Ort des früheren Wohnsitzes einrichten. Das Gewerberecht kennt keine Genehmigungspflicht sondern lediglich eine Anzeigepflicht. Sie können nun wählen, wo Sie Ihre Hauptniederlassung und wo Sie Ihre Zweigniederlassung wählen. Sie können das Kfz dort anmelden, wo Sie es einsetzen wollen. Dazu brauchen Sie dann den entsprechenden Gewerbeschein.
2a. Ergeben sich daraus Konsequenzen für z.B. das Wohnhaus meiner Eltern oder sonstiges? Nein, für Ihre Eltern ergeben sich keine Konsequenzen,
3. Wie gesagt, Sie müssen nun entscheiden, wo die Haupt- und wo die Nebenstelle eingerichtet wird.
4. Die Fahrten zum Büro des ursprünglichen Hauptgeschäftssitzes sind dann wie Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte anzusehen. Die Kosten können dann mit der Kilometerpauschale (einfache Strecke)angesetzt werden, bzw. bei Führung eines Fahrtenbuchs entsprechend bei der Gesamtaufteilung angerechnet werden.
5. Sie sollten sich erkundigen, ob die oben genannten Ummeldungen problemlos erfolgen können. Liegt Ihre neue Hauptstelle am neuen Wohnort, können Sie den Pkw auch ummelden.
Für die Frage, welche Fahrten und betrieblich veranlasst sind, spielen nicht die melderechtlichen Gegebenheiten eine Rolle sondern die tatsächlichen Verhältnisse, nämlich warum Sie welche Fahrten unternehmen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und stehe für eine Nachfrage und eine weitergehende Beratung gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Marlies Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin
Als Leser können Sie
oder Steuerprofi Zerban direkt*
*Weitere Informationen und eine Übersicht der 123recht.net Dienste finden Sie hier.
Ähnliche Themen auf smartsteuer.frag-einen-steuerprofi.de:















