Frage geschrieben am 12.07.2011 09:37:27

Betreff: Wareneinkauf auf mehrere Jahre absetzen


Rechtsgebiet: Selbstständige
Einsatz: € 25,00
Status: Beantwortet
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin selbstständig und habe vor Kurzem einen großen Warenposten von meinem insolventen Großhändler gekauft. Der Einkaufswert ist mehr als die Hälfte meines normales jährlichen Gewinns. Mich würde interessieren, ob ich diesen Wareneinkauf in der Buchhaltung irgendwie über mehrere Jahre abschreiben kann, da ich in diesem Jahr wegen der riesigen Ausgabe buchhalterisch immer noch im Minus bin.
Wenn das funktioniert, können Sie mir bitte Stichworte nennen, wie ich das in's Buchhaltungsprogramm eintragen kann.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Liebe Grüße
Thomas


Antwort geschrieben am 12.07.2011 10:44:46
Steuerberaterin
Marlies Zerban
Adam Karrillon Str. 58, 55118 Mainz, Tel: 06131 996114, Fax: 06131 996113
Steuerberatung
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Sehr geehrter Fragesteller,

ich beantworte gerne Ihre Fragen im Rahmen einer Erstberatung
unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes und den Vorgaben dieser
Plattform.

Bei Wareneinkäufen handelt es sich um sogenanntes "Umlaufvermögen", das bei der Einnahme-Überschuss-Rechnung (gem. § 4 Abs. 3 EStG) sofort im Jahr der Lieferung und Zahlung
als Betriebsausgabe abzugsfähig ist ) § 4 Abs. 4 EStG.

Eine Verteilung auf mehrere Jahre ist nicht möglich, eine Abschreibung (§ 7 EStG) wie bei Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens erfolgt bei Waren nicht.

Wenn Sie im laufenden Jahr durch diesen Wareneinkauf insgesamt einen steuerlichen Verlust erzielen, kann ein Rücktrag eines Verlustbetrages in das Vorjahr erfolgen. Verbleibt dann immer noch ein Verlust, so wird dieser automatisch in das Folgejahr vorgetragen. Dadurch verteilt sich diese Ausgabe entsprechend auch auf mehrere Jahre.

Es gibt auch eine weitere Möglichkeit, die jedoch insgesamt mit
höheren Beratungskosten verbunden ist:

Wenn Sie eine Bilanz (§ 5 EStG) erstellen, wird der Warenbestand zum 31.12. des Jahres durch eine Inventur ermittelt und aktiviert.

Dies bedeutet, dass der Wareneinkauf um den Warenbestand zum 31.12. gekürzt wird und sich die Verkäufe des Warenbestandes dann erst im Jahr des Umsatzes auswirken.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen, für eine Nachfrage stehe ich gerne zur Verfügung,

mit freundlichen Grüßen

Marlies Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin


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