Frage geschrieben am 28.07.2010 12:47:21Betreff: Vertrag mit GmbH; Kunde will nun Rechnung für sich privat
Rechtsgebiet: BuchführungEinsatz: € 30,00Status: Beantwortet
Wir haben als AG einen Vertrag mit einer GmbH (Dienstleistungen, freiberuflich). Der Kunden möchte nun, dass die Rechnung nicht auf die GmbH ausgestellt wird, sondern auf sich privat (auch andere Adresse).
Ist das zulässig und wenn ja, können uns dadurch Nachteile entstehen? Oder müsste dafür der Vertrag geändert werden? Was raten Sie?
Ist das zulässig und wenn ja, können uns dadurch Nachteile entstehen? Oder müsste dafür der Vertrag geändert werden? Was raten Sie?
Antwort geschrieben am 28.07.2010 13:07:37
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Sehr geehrter Ratsuchender,
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Dieser Tatbestand ist unter anderem auf Grund des Umsatzsteuergesetzes sehr problematisch.
Gem. § 14 UStG muss eine Rechnung unter anderem die gelieferten Leistungen enthalten und die Adresse des Leistungsempfängers. Wenn die Leistungen für die GmbH ausgeführt werden und mit dieser ein Vertrag besteht, so muss natürlich auch die GmbH als Leistungsempfänger in der Rechnung aufgeführt werden.
Es dürfen keine anderen Personen aufgeführt werden.
Führen Sie andere Leistungsempfänger auf, obwohl diese die Leistung nicht empfangen haben, so werden Sie (die AG) selber Schuldner der Umsatzsteuer gem. §14c Abs.2 S.2 UStG.
Mit freundlichen Grüßen
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Dieser Tatbestand ist unter anderem auf Grund des Umsatzsteuergesetzes sehr problematisch.
Gem. § 14 UStG muss eine Rechnung unter anderem die gelieferten Leistungen enthalten und die Adresse des Leistungsempfängers. Wenn die Leistungen für die GmbH ausgeführt werden und mit dieser ein Vertrag besteht, so muss natürlich auch die GmbH als Leistungsempfänger in der Rechnung aufgeführt werden.
Es dürfen keine anderen Personen aufgeführt werden.
Führen Sie andere Leistungsempfänger auf, obwohl diese die Leistung nicht empfangen haben, so werden Sie (die AG) selber Schuldner der Umsatzsteuer gem. §14c Abs.2 S.2 UStG.
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