Frage geschrieben am 23.05.2011 19:24:14Betreff: Versteuerung bei Hausverkauf
Rechtsgebiet: SteuerrechtEinsatz: € 20,00Status: Beantwortet
Sachlage
Habe von meiner Mutter im Jahr 2003 per Überlassungsvertrag ein Haus überschrieben
bekommen. Die Kosten für die Eigentumsüberschreibung hat meine Mutter bezahlt. Meine Mutter ist 2008 verstorben - Das Haus gehört zu meinem Privatvermögen. Im Jahr 2011 möchte ich dieses Haus verkaufen.
Frage:
Ist dieser Verkaufserlös steuerfrei
Habe von meiner Mutter im Jahr 2003 per Überlassungsvertrag ein Haus überschrieben
bekommen. Die Kosten für die Eigentumsüberschreibung hat meine Mutter bezahlt. Meine Mutter ist 2008 verstorben - Das Haus gehört zu meinem Privatvermögen. Im Jahr 2011 möchte ich dieses Haus verkaufen.
Frage:
Ist dieser Verkaufserlös steuerfrei
Antwort geschrieben am 24.05.2011 22:26:18
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Steuerberaterin
Marlies ZerbanAdam Karrillon Str. 58, 55118 Mainz, Tel: 06131 996114, Fax: 06131 996113
Steuerberatung
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Sehr geehrter Fragesteller,
ich beantworte gerne Ihre Fragen im Rahmen einer Erstberatung
unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes und den Vorgaben dieser
Plattform.
Eine Besteuerung des Gewinns aus einem privaten Veräußerungsgeschäft (§ 23 Abs. 3 EStG) ist dann steuerfrei, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung mehr als zehn Jahre beträgt.
In Ihrem Fall erfolgte nach der Sachverhaltsschilderung keine Anschaffung, d.h. ein entgeltlicher Erwerb (§ 23 Abs. 1 Abs. 1, Satz 1 EStG, im Jahr 2003 wurde Ihnen das Haus von der Mutter "überlassen", der typische unentgeltlich Übertragungsvertrag. Für diese Fallkonstellation wird gemäß § 23 Abs. 1 Satz 3 festgelegt, dass "dem Einzelrechtsnachfolger für Zwecke dieser Vorschrift die Anschaffung des Wirtschaftsguts durch den Rechtsvorgänger zugerechnet wird". Das bedeutet in Ihrem Fall, dass für die Berechnung des Zehn-Jahreszeitraums der Zeitpunkt des Erwerbs Ihrer Mutter Ihnen zugerechnet wird. Hat sie diese übertragene Immobilie bereits vor 2001 erworben, ist die Veräußerung steuerfrei.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage beantworten. Sollten noch Unklarheiten bestehe, fragen Sie bitte nach,
mit freundlichen Grüßen
Marlies Zerban
Rechtsanwältin
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Eine Besteuerung des Gewinns aus einem privaten Veräußerungsgeschäft (§ 23 Abs. 3 EStG) ist dann steuerfrei, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung mehr als zehn Jahre beträgt.
In Ihrem Fall erfolgte nach der Sachverhaltsschilderung keine Anschaffung, d.h. ein entgeltlicher Erwerb (§ 23 Abs. 1 Abs. 1, Satz 1 EStG, im Jahr 2003 wurde Ihnen das Haus von der Mutter "überlassen", der typische unentgeltlich Übertragungsvertrag. Für diese Fallkonstellation wird gemäß § 23 Abs. 1 Satz 3 festgelegt, dass "dem Einzelrechtsnachfolger für Zwecke dieser Vorschrift die Anschaffung des Wirtschaftsguts durch den Rechtsvorgänger zugerechnet wird". Das bedeutet in Ihrem Fall, dass für die Berechnung des Zehn-Jahreszeitraums der Zeitpunkt des Erwerbs Ihrer Mutter Ihnen zugerechnet wird. Hat sie diese übertragene Immobilie bereits vor 2001 erworben, ist die Veräußerung steuerfrei.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage beantworten. Sollten noch Unklarheiten bestehe, fragen Sie bitte nach,
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