Frage geschrieben am 03.08.2010 09:19:54Betreff: Versteuerung Bundesschatzbriefe TypB TypA bis 2008 und aktuell (2009)
Rechtsgebiet: KapitalvermögenEinsatz: € 20,00Status: Beantwortet
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe aktuell die Steuerbescheinigung meines Schuldbuchkontos bei der Bundesfinanzagentur bekommen. Dort habe ich Bundesschatzbriefe Typ A und Typ B.
Erstmalig in diesem Jahr wurde in der Steuerbescheinigung zwischen Kapitalerträgen, also Zinsen während der Laufzeit eines Wertpapieres und Gewinnen bei vorzeitiger Rückgabe oder Endfälligkeit differenziert.
Die Steuerbescheinigung sieht nun wie folgt aus:
--------------------------------------
Höhe der Kapitalerträge
Zeile 7 Anlage KAP
davon: Gewinn aus Kapitalerträgen im Sinne des § 20 Abs.2 EStG
Zeile 8 Anlage KAP
--------------------------------------
In den letzten Jahren bis zu 2008 war stets nur ein Summenbetrag für die Erträge in den Jahresbescheinigungen ausgewiesen. Es wurde nicht differenziert zwischen Zinsen während der Laufzeit und Gewinnen bei Rückgabe von Bundesschatzbriefen.
Meine zwei Fragen sind nun:
1. Hätte ich auch bis einschließlich 2008 die Gewinne bei Rückgabe von Bundesschatzbriefen (=positive Stückzinsen) getrennt von den Zinsen während der Laufzeit in der Steuererklärung angeben müssen? In der Jahresbescheinigung stand bis 2008 wie beschrieben nur ein Summenbetrag mit dem Hinweis einzutragen in Anlage KAP in Zeile XY. (Ich glaube Zeile 6)
2. Wenn ich aktuell für 2009 einen ausreichend hohen Freistellungsauftrag bei der Bundesfinanzagentur gestellt hatte, kann ich mir dann die Erklärung der Erträge (Zinsen und Gewinne) aus den Bundesschatzbriefen sparen, obwohl hier die Gewinne nach § 20 Abs.2 EStG extra ausgewiesen wurden?
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
2.
ich habe aktuell die Steuerbescheinigung meines Schuldbuchkontos bei der Bundesfinanzagentur bekommen. Dort habe ich Bundesschatzbriefe Typ A und Typ B.
Erstmalig in diesem Jahr wurde in der Steuerbescheinigung zwischen Kapitalerträgen, also Zinsen während der Laufzeit eines Wertpapieres und Gewinnen bei vorzeitiger Rückgabe oder Endfälligkeit differenziert.
Die Steuerbescheinigung sieht nun wie folgt aus:
--------------------------------------
Höhe der Kapitalerträge
Zeile 7 Anlage KAP
davon: Gewinn aus Kapitalerträgen im Sinne des § 20 Abs.2 EStG
Zeile 8 Anlage KAP
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In den letzten Jahren bis zu 2008 war stets nur ein Summenbetrag für die Erträge in den Jahresbescheinigungen ausgewiesen. Es wurde nicht differenziert zwischen Zinsen während der Laufzeit und Gewinnen bei Rückgabe von Bundesschatzbriefen.
Meine zwei Fragen sind nun:
1. Hätte ich auch bis einschließlich 2008 die Gewinne bei Rückgabe von Bundesschatzbriefen (=positive Stückzinsen) getrennt von den Zinsen während der Laufzeit in der Steuererklärung angeben müssen? In der Jahresbescheinigung stand bis 2008 wie beschrieben nur ein Summenbetrag mit dem Hinweis einzutragen in Anlage KAP in Zeile XY. (Ich glaube Zeile 6)
2. Wenn ich aktuell für 2009 einen ausreichend hohen Freistellungsauftrag bei der Bundesfinanzagentur gestellt hatte, kann ich mir dann die Erklärung der Erträge (Zinsen und Gewinne) aus den Bundesschatzbriefen sparen, obwohl hier die Gewinne nach § 20 Abs.2 EStG extra ausgewiesen wurden?
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
2.
Antwort geschrieben am 03.08.2010 10:51:54
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Sehr geehrter Interessent,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich unter Berücksichtigung Ihres Gebotes sowie der Regeln dieser Plattform im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten kann:
Die Differenzierung in den neuen Steuererklärungen hat mit der Gesetzesänderung der Kapitalertragsbesteuerung zu tun. Ab dem Jahr 2009 werden durch die neu eingeführte Abgeltungsteuer auch Veräußerungsgewinne besteuert, so dass unter anderem wegen des Verlustausgleichs jetzt in den Steuerformularen eine weitere Differenzierung vorgenommen wird.
1. Bis zum Jahr 2008 wurde noch eine andere Besteuerung der Kapitalerträge vorgenommen. Die Stückzinsen bei Veräußerung oder Einlösung konnten unter Umständen zu Veräußerungsgewinnen führen.
Wenn Sie die Angaben aus der Jahresbescheinigung der Bundesfinanzagentur so übernommen haben in die Steuererklärung, war das aber ausreichend. Soweit Sie durch die Einlösung oder Rückgabe der Schatzbriefe Veräußerungsgewinne gem. §23 EStG (Anlage SO) erzielt haben sollten, so hätte dieses normalerweise auch auf der Jahresbescheinigung vermerkt sein müssen unter Veräußerungsgewinne.
2. Wenn Ihr Sparer-Pauschbetrag alle Erträge abdeckt, müssen Sie sie nicht erklären. Sie müssen die Kapitalerträge ab dem Jahr 2009 sowieso im Allgemeinen nicht mehr erklären, sondern nur noch unter ganz eingeschränkten Bedingungen.
Mit freundlichen Grüßen
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich unter Berücksichtigung Ihres Gebotes sowie der Regeln dieser Plattform im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten kann:
Die Differenzierung in den neuen Steuererklärungen hat mit der Gesetzesänderung der Kapitalertragsbesteuerung zu tun. Ab dem Jahr 2009 werden durch die neu eingeführte Abgeltungsteuer auch Veräußerungsgewinne besteuert, so dass unter anderem wegen des Verlustausgleichs jetzt in den Steuerformularen eine weitere Differenzierung vorgenommen wird.
1. Bis zum Jahr 2008 wurde noch eine andere Besteuerung der Kapitalerträge vorgenommen. Die Stückzinsen bei Veräußerung oder Einlösung konnten unter Umständen zu Veräußerungsgewinnen führen.
Wenn Sie die Angaben aus der Jahresbescheinigung der Bundesfinanzagentur so übernommen haben in die Steuererklärung, war das aber ausreichend. Soweit Sie durch die Einlösung oder Rückgabe der Schatzbriefe Veräußerungsgewinne gem. §23 EStG (Anlage SO) erzielt haben sollten, so hätte dieses normalerweise auch auf der Jahresbescheinigung vermerkt sein müssen unter Veräußerungsgewinne.
2. Wenn Ihr Sparer-Pauschbetrag alle Erträge abdeckt, müssen Sie sie nicht erklären. Sie müssen die Kapitalerträge ab dem Jahr 2009 sowieso im Allgemeinen nicht mehr erklären, sondern nur noch unter ganz eingeschränkten Bedingungen.
Mit freundlichen Grüßen
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 03.08.2010 11:01:17
Sie schreiben: "Soweit Sie durch die Einlösung oder Rückgabe der Schatzbriefe Veräußerungsgewinne gem. §23 EStG (Anlage SO) erzielt haben sollten, so hätte dieses normalerweise auch auf der Jahresbescheinigung vermerkt sein müssen unter Veräußerungsgewinne."
Ich habe in den letzten Jahren 2006 - 2008 sehr wohl Bundesschatzbriefe sowohl des Typ A und des Typ B vorzeitig zurükgegeben.
Die Frage ist nun, wieso diese von der Bundesfinanzagentur nicht gesondert als Veräußerungsgewinne gem. §23 EStG (Anlage SO) gewertet wurden. Zählten Bundesschatzbriefe nicht dazu, da sie nicht börsennotiert waren/sind?
Sie schreiben: "Soweit Sie durch die Einlösung oder Rückgabe der Schatzbriefe Veräußerungsgewinne gem. §23 EStG (Anlage SO) erzielt haben sollten, so hätte dieses normalerweise auch auf der Jahresbescheinigung vermerkt sein müssen unter Veräußerungsgewinne."
Ich habe in den letzten Jahren 2006 - 2008 sehr wohl Bundesschatzbriefe sowohl des Typ A und des Typ B vorzeitig zurükgegeben.
Die Frage ist nun, wieso diese von der Bundesfinanzagentur nicht gesondert als Veräußerungsgewinne gem. §23 EStG (Anlage SO) gewertet wurden. Zählten Bundesschatzbriefe nicht dazu, da sie nicht börsennotiert waren/sind?
Antwort auf Nachfrage vom Steuerprofi geschrieben am 03.08.2010 12:23:32
Im Normalfall unterlagen die eingenommenen Stückzinsen und die Einnahmen aus der Veräußerung eines Bundesschatzbriefes Typ B auch den Kapitalerträgen gem. §20 Abs.2 S. 1 Nr.3 und Nr.4 EStG und wurden in Zeile 6 der Erklärung eingetragen. Deshalb hat die Bundesfinanzagentur auch keine weitere Differenzierung vorgenommen.
Im Normalfall unterlagen die eingenommenen Stückzinsen und die Einnahmen aus der Veräußerung eines Bundesschatzbriefes Typ B auch den Kapitalerträgen gem. §20 Abs.2 S. 1 Nr.3 und Nr.4 EStG und wurden in Zeile 6 der Erklärung eingetragen. Deshalb hat die Bundesfinanzagentur auch keine weitere Differenzierung vorgenommen.
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