Frage geschrieben am 24.02.2011 09:28:01Betreff: Verspaetung bei Steuererklaerung/MwST Abfuehrung
Rechtsgebiet: MehrwertsteuerEinsatz: € 30,00Status: Beantwortet
Hallo liebe Steuerprofis,
ich habe mich gegen Ende 2010 selbständig gemacht und will jetzt meine Steuererklärung machen.
Beim Anmelden der Selbständigkeit habe ich mich im Formular als Kleinunternehmer eingestuft, das aber später durch formlosen Brief ans FA geändert(habe also MwST bei REchnungen verlangt) und hatte auch wiederholt eine Steuernummer beantragt für meine Selbständigkeit. Die Nummer ist mir immer noch nicht zugeteilt worden; statt dessen bekam ich widersprüchliche Aussagen, ob eine neue Nummer überhaupt nötig ist; ich bin mir sicher, dass eine neue Nummer nötig ist und habe auch daher die Stuererklärung noch vor mir her geschoben, da ich genug anderes zu tun hatte.
Ich habe für meine bisherigen Aufträge Umsatzsteuer berechnet und die muss ich natürlich abführen.
Ich befürchte, dass ich damit zu spät dran bin- jetzt im Februar (bisher war ich es gewöhnt, dass bis März Zeit ist)- was droht mir da so?
Ich habe festgestellt, dass das inzwischen alles ziemlich vollautomatisiert abläuft und man es per Internet machen kann und habe mir da auch so einen Security Stick besorgt um das elektronisch zu
machen, jetzt kommen mir allerdings Zweifel, ob das bei verspäteter Abgabe so sinnvoll ist: Wird mir das elektronische System direkt vollautomatisiert ein Bußgeld wg. verspäteter Abgabe der Erklärung bzw. verspäteter Überweisung der MwSt und sonstiger Steuer auferlegen? Wäre es daher besser, es doch
noch auf Papier zu machen und sich an einen FA Mitarbeiter zu wenden und darauf zu hoffen, dass es
wg. Unerfahrenheit in dem Bereich (und wg. immer noch fehlender Steuernummer) auch ohne Verspätungs-Strafzahlung geht? Wie ist da so die Praxis? Wie vermeide ich eine Strafzahlung wg. Verspätung ? Oder ist die Praxis da eher lax, weil die FA Mitarbeiter bei der Bearbeitung ja auch immer im Verzug sind?
Vielen Dank im voraus für Infos!
ich habe mich gegen Ende 2010 selbständig gemacht und will jetzt meine Steuererklärung machen.
Beim Anmelden der Selbständigkeit habe ich mich im Formular als Kleinunternehmer eingestuft, das aber später durch formlosen Brief ans FA geändert(habe also MwST bei REchnungen verlangt) und hatte auch wiederholt eine Steuernummer beantragt für meine Selbständigkeit. Die Nummer ist mir immer noch nicht zugeteilt worden; statt dessen bekam ich widersprüchliche Aussagen, ob eine neue Nummer überhaupt nötig ist; ich bin mir sicher, dass eine neue Nummer nötig ist und habe auch daher die Stuererklärung noch vor mir her geschoben, da ich genug anderes zu tun hatte.
Ich habe für meine bisherigen Aufträge Umsatzsteuer berechnet und die muss ich natürlich abführen.
Ich befürchte, dass ich damit zu spät dran bin- jetzt im Februar (bisher war ich es gewöhnt, dass bis März Zeit ist)- was droht mir da so?
Ich habe festgestellt, dass das inzwischen alles ziemlich vollautomatisiert abläuft und man es per Internet machen kann und habe mir da auch so einen Security Stick besorgt um das elektronisch zu
machen, jetzt kommen mir allerdings Zweifel, ob das bei verspäteter Abgabe so sinnvoll ist: Wird mir das elektronische System direkt vollautomatisiert ein Bußgeld wg. verspäteter Abgabe der Erklärung bzw. verspäteter Überweisung der MwSt und sonstiger Steuer auferlegen? Wäre es daher besser, es doch
noch auf Papier zu machen und sich an einen FA Mitarbeiter zu wenden und darauf zu hoffen, dass es
wg. Unerfahrenheit in dem Bereich (und wg. immer noch fehlender Steuernummer) auch ohne Verspätungs-Strafzahlung geht? Wie ist da so die Praxis? Wie vermeide ich eine Strafzahlung wg. Verspätung ? Oder ist die Praxis da eher lax, weil die FA Mitarbeiter bei der Bearbeitung ja auch immer im Verzug sind?
Vielen Dank im voraus für Infos!
Antwort geschrieben am 24.02.2011 09:35:31
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Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Frage. Bitte beachten Sie, dass meine Antwort im Sinne einer Erstberatung erfolgt und nur die von Ihnen gemachten Angaben berücksichtigen kann.
Bei Beginn der Selbständigkeit haben Sie monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung abzugeben. Sie haben dafür nach Ablauf des Monats bis zum 10. Zeit (z.B. für Januar bis zum 10.Februar). Ansonsten werden Verspätungszuschläge verhängt.Allerdings bleibt es beim ersten Mal normalerweise bei einer kostenlosen Verwarnung. Ansonsten können Sie darum bitten den Zuschlag zu erlassen, da es das erste Mal war.
Schicken Sie also die Voranmeldung per Elster raus.
Das nächste Mal müssen Sie aber unbedingt die Fristen einhalten.
Außerdem solange Sie keine neue Steuernummer haben, schreiben Sie Ihre bisherige Stnr. auf die Rechnungen. Das ist wichtig.
Mit freundlichen Grüßen
vielen Dank für Ihre Frage. Bitte beachten Sie, dass meine Antwort im Sinne einer Erstberatung erfolgt und nur die von Ihnen gemachten Angaben berücksichtigen kann.
Bei Beginn der Selbständigkeit haben Sie monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung abzugeben. Sie haben dafür nach Ablauf des Monats bis zum 10. Zeit (z.B. für Januar bis zum 10.Februar). Ansonsten werden Verspätungszuschläge verhängt.Allerdings bleibt es beim ersten Mal normalerweise bei einer kostenlosen Verwarnung. Ansonsten können Sie darum bitten den Zuschlag zu erlassen, da es das erste Mal war.
Schicken Sie also die Voranmeldung per Elster raus.
Das nächste Mal müssen Sie aber unbedingt die Fristen einhalten.
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