Frage geschrieben am 13.01.2012 14:03:05

Betreff: Verluste aus VZ2009 nachträglich feststellen lassen...


Rechtsgebiet: Einkommenssteuer
Einsatz: € 20,00
Status: Beantwortet
Ist es grundsätzlich möglich nachweisbare Verluste aus Kapitalvermögen (ausländische Bank), die bei der Steuererklärung 2009 versehentlich nicht angegeben wurde rückwirkend für VZ2009 bzw. Folgezeiträume noch geltend zu machen ?
Der Steuerbescheid 2009 wurde allerdings bereits zugestellt und kein Widerspruch innerhalb von 4 Wochen eingelegt, weil der Sachverhalt erst zu einem späteren Zeitpunkt aufkam.

Ist dieser Verlust für uns "verloren" oder gibt es eine Möglichkeit ?


Antwort geschrieben am 13.01.2012 23:35:52
Steuerberaterin Dr.
Yanqiong Bolik
Bildstöckle 6, 70567 Stuttgart, Tel: +49 (0)711 / 9332 2657, Fax: +49 (0)711 / 9332 2657
Steuerberatung
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Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.

Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können.

Die Feststellung der Verluste ist noch möglich, wenn die Festsetzungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Die Frist beträgt grundsätzlich 4 Jahre. Die von Ihnen genannten Verluste aus 2009 können somit jetzt noch festgestellt werden, soweit diese nach § 10d EStG vortragfähig sind. Sie können jetzt noch bei Ihrem zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Feststellung der verbleibenden Verluste stellen. Dabei sollen Sie die entsprechenden Unterlagen beim Finanzamt einreichen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen behilflich sein konnte.

Besteht noch Unklarheit, verwenden Sie bitte gern die Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen

Dr. Yanqiong Bolik
Steuerberaterin

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