Frage geschrieben am 09.11.2011 17:33:02Betreff: Verluste aus VZ2009 feststellen lassen
Rechtsgebiet: EinkommenssteuerEinsatz: € 30,00Status: Beantwortet
Steuersubjekt: Privatperson
Im VZ2009 wurden Verluste aus Futures (Termingeschäften) realisiert, die bei der damaligen Steuererklärung nicht angegeben wurden (ausländische Bank). Die Haltedauer der Futures betrug unter einem Jahr und sie wurden 2008 angeschafft. Somit müssten diese Einkünfte (nach damaligem Steuerrecht) zu den "privaten Veräußerungsgeschäften" gehören. Wir wollen diese Verluste nun nachträglich feststellen lassen.
Frage: Inwiefern kann dieser Verlust mit anderen Einkunftsarten verrechnet werden ? Insbesondere in den Folgejahren wurden nämlich hohe Gewinne aus Termingeschäften erzielt, welche allerdings keine "privaten Veräußerungsgeschäfte" mehr darstellen sondern (ab 2009) "Einkünfte aus Kapitalvermögen" sind.
Im VZ2009 wurden Verluste aus Futures (Termingeschäften) realisiert, die bei der damaligen Steuererklärung nicht angegeben wurden (ausländische Bank). Die Haltedauer der Futures betrug unter einem Jahr und sie wurden 2008 angeschafft. Somit müssten diese Einkünfte (nach damaligem Steuerrecht) zu den "privaten Veräußerungsgeschäften" gehören. Wir wollen diese Verluste nun nachträglich feststellen lassen.
Frage: Inwiefern kann dieser Verlust mit anderen Einkunftsarten verrechnet werden ? Insbesondere in den Folgejahren wurden nämlich hohe Gewinne aus Termingeschäften erzielt, welche allerdings keine "privaten Veräußerungsgeschäfte" mehr darstellen sondern (ab 2009) "Einkünfte aus Kapitalvermögen" sind.
Antwort geschrieben am 09.11.2011 18:23:56
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Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.
Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können.
Die Veräußerungsverluste aus 2009 sind sogenannte Altverluste, denn diese wurden aus privaten Veräußerungsgeschäften nach §23 EStG a.F. erzielt. Soweit diese Altverluste gesondert festgestellt werden, können Sie bis VZ 2013 die Altverluste sowohl mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften als auch mit Erträge aus Kapitalanlagen iSd §20 Abs 2 EStG (darunter fallen auch Gewinne aus Termingeschäften) verrechnen (§23 Abs 3 Sätze 9, 10 i.V.m. §52a Abs. 10a und 11 EStG).
Ich hoffe, dass ich Ihnen behilflich sein konnte.
Besteht noch Unklarheit, verwenden Sie bitte gern die Nachfragefunktion.
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Mit freundlichen Grüßen
Dr. Yanqiong Bolik
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Email: steuer@zdbz.de
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