Frage geschrieben am 17.05.2010 09:52:57

Betreff: Verkauf eines geerbten Hauses - Einkommenssteuer / Absetzbare Sanierungskosten?


Rechtsgebiet: Haus-, Grundbesitz
Einsatz: € 20,00
Status: Beantwortet
Sehr geehrte Damen und Herren Steuerberater,

1. ich habe 2009 von meiner Mutter als Alleinerbin ein Haus geerbt, das diese 1971 gekauft hat. Da ich keinen Mieter finde, will ich es nun verkaufen. Muss ich auf den Erlös Steuern zahlen?

2. Ich habe das Haus in 2009 saniert. Kann ich die Kosten dafür steuerlich geltend machen? Die ursprüngliche Vermietungsabsicht kann ich durch den schriftlich vorliegenden Maklerauftrag dokumentieren.

Vorab vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Gruß

N. Cordes


Antwort geschrieben am 18.05.2010 10:00:00
Steuerberaterin
Marlies Zerban
Adam Karrillon Str. 58, 55118 Mainz, Tel: 06131 996114, Fax: 06131 996113
Steuerberatung
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Sehr geehrte Fragestellerin,

ich beantworte gerne Ihre Fragen im Rahmen einer Erstberatung unter
Berücksichtigung Ihres Einsatzes und den Vorgaben dieser Plattform.

Zu der ersten Frage kann ich Ihnen mitteilen, dass Ihnen als Erbin der Anschaffungszeitpunkt der Mutter zugerechnet wird. Es sind seit Erwerb mehr als 10 Jahre vergangen, so dass keine Steuerpflicht nach § 23 EStG vorliegt.

Die Frage, ob Sie hier Verluste aus Vermietung gelten machen können, ist hier nach den Sachverhaltsangaben nicht klar entscheiden. Da Sie bei einem Verkauf nun keine Überschüsse aus der beabsichtigten Vermietung erzielen können, sind die Anforderungen an den Nachweis der Vermietungsabsicht sehr hoch.

Sie müssten gegenüber dem Finanzamt nachweisen können, dass Sie in erheblichem Umfang Vermietungsbemühungen auf sich genommen haben, also z.B. Anzeigen geschaltet haben oder auf Anzeigen von Wohnungssuchenden geantwortet haben. Allein die Beauftragung eines Maklers für die Vermietung reicht meines Erachtens nicht aus.

Bitte nutzen Sie die kostenlose Nachfragefunktion zu Ihrer Frage.

Mit freundlichen Grüßen

Marlies Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin

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