Frage geschrieben am 08.11.2011 14:41:36Betreff: Veräußerungsgewinn bei teilentgeltich erworbener Immobilie
Rechtsgebiet: Haus-, GrundbesitzEinsatz: € 50,00Status: Beantwortet
Sehr geehrte Steuerprofis,
ich bitte um Auskunft, ob bei folgender Konstellation damit gerechnet werden müsste, dass das Finanzamt rechnerisch einen Veräußerungsgewinn ermitteln könnte (und wie hoch dieser wäre). Falls dies eindeutig zu verneinen ist, müsste ich den Verkauf trotzdem in der Steuererklärung angeben?
2004 haben die Eltern ihren Kindern A, B, C (zu je 1/3) teilentgeltlich für 75.000 € ein Mietobjekt im Verkehrswert von 300.000 € überschrieben.
2011 verkauft A an B seinen Anteil für 98.000 €.
B übernimmt zusätzlich den Kreditanteil von A in Höhe rund 17.000€,
A verzichtet zu Gunsten von B auf seinen Anteil an gemeinsamen Kontoguthaben von rund 27.000 €. Im Kaufvertrag 2011 wird zwar die Abtretung der "im Vermögen dieser Gemeinschaft" befindlichen Konten geregelt, die Höhe der Guthaben jedoch nicht explizit aufgeführt.
Hier nochmal die Daten zur Übersicht:
Verkehrswert 2004: 300.000 € lt. Vertrag
Verkehrswert 2011: 340.000 € lt. Gutachten
Kaufpreis 2004: 75.000 € (=1/4 Verkehrswert)
Anschaffungskosten 2004: ca. 1.000 €
AfA 2004-2011: ca. 6.000 €
Restkredit 2011: ca. 50.000 €
gemeinsame Kontoguthaben 2011: ca. 80.000 €
Verkauf 1/3 von A an B 2011: 98.000 €
anteiliger Restkredit A 2011: ca. 17.000 €
anteiliges Kontoguthaben A 2011: ca. 27.000 €
Für Ihre Bemühungen im voraus besten Dank und freundliche Grüße
ich bitte um Auskunft, ob bei folgender Konstellation damit gerechnet werden müsste, dass das Finanzamt rechnerisch einen Veräußerungsgewinn ermitteln könnte (und wie hoch dieser wäre). Falls dies eindeutig zu verneinen ist, müsste ich den Verkauf trotzdem in der Steuererklärung angeben?
2004 haben die Eltern ihren Kindern A, B, C (zu je 1/3) teilentgeltlich für 75.000 € ein Mietobjekt im Verkehrswert von 300.000 € überschrieben.
2011 verkauft A an B seinen Anteil für 98.000 €.
B übernimmt zusätzlich den Kreditanteil von A in Höhe rund 17.000€,
A verzichtet zu Gunsten von B auf seinen Anteil an gemeinsamen Kontoguthaben von rund 27.000 €. Im Kaufvertrag 2011 wird zwar die Abtretung der "im Vermögen dieser Gemeinschaft" befindlichen Konten geregelt, die Höhe der Guthaben jedoch nicht explizit aufgeführt.
Hier nochmal die Daten zur Übersicht:
Verkehrswert 2004: 300.000 € lt. Vertrag
Verkehrswert 2011: 340.000 € lt. Gutachten
Kaufpreis 2004: 75.000 € (=1/4 Verkehrswert)
Anschaffungskosten 2004: ca. 1.000 €
AfA 2004-2011: ca. 6.000 €
Restkredit 2011: ca. 50.000 €
gemeinsame Kontoguthaben 2011: ca. 80.000 €
Verkauf 1/3 von A an B 2011: 98.000 €
anteiliger Restkredit A 2011: ca. 17.000 €
anteiliges Kontoguthaben A 2011: ca. 27.000 €
Für Ihre Bemühungen im voraus besten Dank und freundliche Grüße
Antwort geschrieben am 08.11.2011 15:13:12
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Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.
Um eine konkrete Auskunft zu geben, benötige ich noch folgende Information:
1. Höhe der Anschaffungskosten, die die Eltern getragen haben,
2. Zeitpunkt der Anschaffung der Immobilie durch die Eltern,
3. Haben die Eltern in der Zeit vor der Übertragung auch Afa in Anspruch genommen? Wenn ja, bitte die Höhe der Afa.
4. Sind die Anschaffungskosten in 2004 (1000 EUR) Ihnen allein zu zuordnen? Wurden diese bereits als Werbungskosten in 2004 geltend gemacht?
Sie können gern die Angaben über Nachfrage-Funktion veröffentlichen, oder mich diese per Email zukommen lassen. Nach Erhalten obengenannten Informationen werde ich eine steuerliche Auswirkung bzgl. genannter Immobilieveräußerung ermitteln.
Besten Dank und freundliche Grüße
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.
Um eine konkrete Auskunft zu geben, benötige ich noch folgende Information:
1. Höhe der Anschaffungskosten, die die Eltern getragen haben,
2. Zeitpunkt der Anschaffung der Immobilie durch die Eltern,
3. Haben die Eltern in der Zeit vor der Übertragung auch Afa in Anspruch genommen? Wenn ja, bitte die Höhe der Afa.
4. Sind die Anschaffungskosten in 2004 (1000 EUR) Ihnen allein zu zuordnen? Wurden diese bereits als Werbungskosten in 2004 geltend gemacht?
Sie können gern die Angaben über Nachfrage-Funktion veröffentlichen, oder mich diese per Email zukommen lassen. Nach Erhalten obengenannten Informationen werde ich eine steuerliche Auswirkung bzgl. genannter Immobilieveräußerung ermitteln.
Besten Dank und freundliche Grüße
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Yanqiong Bolik
Steuerberaterin
Bildstöckle 6
70567 Stuttgart
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Email: steuer@zdbz.de
www.steuerberatung.zdbz.de
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