Frage geschrieben am 04.09.2011 17:44:36

Betreff: Umzug in die Schweiz/ Steuerpflicht bei Unverheirateten mit Kind


Rechtsgebiet: Einkommenssteuer
Einsatz: € 30,00
Status: Beantwortet
Sehr geehrte Damen und Herren,

Folgender Sachverhalt:

Bis zum 31.12.2011 Anstellung bei deutschem Arbeitgeber und wohnhaft in Deutschland mit meinem Lebensgefährten (unverheiratet) und gemeinsamen Kind. Ab 01.01.12 in der Schweiz angestellt, das Kind bleibt erstmal beim Vater in Deutschland. Nach "Überstehen" meiner Probezeit wird mein Freund eine Stelle in der Schweiz suchen und ist sein Nachzug in die Schweiz geplant.

Nun habe ich eine Frage:

Gelten für uns die gleichen steuerlichen Regelungen wie für Eheleute (d.h. Lebensmittelpunkt bleibt auf jeden Fall in D) oder kann ich meinen Hauptwohnsitz (und damit auch Steuerpflicht) ab 01.01.2012 in die Schweiz verlagern?

Danke und viele Grüsse.


Antwort geschrieben am 04.09.2011 18:44:46
Steuerberaterin Dr.
Yanqiong Bolik
Bildstöckle 6, 70567 Stuttgart, Tel: +49 (0)711 / 2132 1815, Fax: +49 (0)711 / 4690 6802
Steuerberatung
Bewertungen: 28 4
RSS-Feed frag-einen-steuerprofi.de Antworten von Yanqiong Bolik als RSS-Feed abonnieren!
Sehr geehrte Fragestellerin,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.

Bitte bedenken Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen oder Änderung der Angaben das steuerrechtliche Ergebnis ändern können.

Die Beurteilung, ob eine unbeschränkte Einkommensteuerpflicht vorliegt, richtet sich nach den Regelungen gemäß § 1 Abs. 1 bis 3 EStG. Dabei sind folgende Fragen zu beantworten:

1) Haben Sie einen Wohnsitz in Deutschland?

Nach § 8 AO haben Sie einen Wohnsitz in Deutschland, wenn Sie eine Wohnung (z.B. die Wohnung von Ihrem Freund) unter Umständen innehat (d.h., Sie können die Wohnung jedezeit betreten und benutzen. Ob Sie die Miete für die Wohnung bezahlen, ist unerheblich.) Für die Begründung eines Wohnsitzes kommt es nicht auf den Umfang der zeitlichen Nutzung an.

Ob der Wohnsitz in Deutsch Ihr Haupt- oder Nebenwohnsitz ist, ist bei der Beurteilung Ihre Steuerpflicht irrelevant.

2) Haben Sie gewohnlichen Aufenthalt in Deutschland?

Ein Gewöhnlicher Aufenthalt (nicht nur vorübergehend aufhält) wird z.B. angenommen, wenn Sie sich ein länger als 6 Monate in Deutschland aufhalten werden.

Die Zuweisung des Besteuerungsrechtes richtet sich jedoch nach DBA mit der Schweiz. Unbeachtlich, wo Ihr Lebensmittelpunkt liegt, hat die Schweiz das Besteuerungsrecht, da die Vergüntung von einem in der Schweiz ansässigen Arbeitgeber gezahlt wird, oder von einer in der Schweiz ansässigen Betriebstätte Ihres Arbeitgebers getragen wird.

Die Einkünfte aus Ihrer in der Schweiz ausgeübten unselbständigen Arbeit werden von der Bemessungsgrundlage Ihrer deutschen Steuer ausgenommen. Deutschland behält jedoch Progressionsvorbehalt. Der Progressionsvorbehalt läuft jedoch ins Leere, wenn Sie in Deutschland keine Einkünfte erzielen würden.

Ich hoffen, ich konnte Ihnen dabei helfen, einen Überblick zu verschaffen.

Besteht noch Unklarheit, verwenden Sie bitte gern die Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Yanqiong Bolik
Steuerberaterin
Bildstöckle 6, 70567 Stuttgart
Tel: +49 (0)711 / 9332 2657
Email: info@zdbz.de

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Yanqiong Bolik
Steuerberaterin

Bildstöckle 6
70567 Stuttgart
Tel: +49 (0)711 / 2132 1815
Email: steuer@zdbz.de
www.steuerberatung.zdbz.de

Als Leser können Sie

Lesezeichen hinzufügen:

Diese Seiten werden verwaltet von www.frag-einen-steuerprofi.de