Frage geschrieben am 12.10.2011 16:28:35

Betreff: Umsatzsteuererklärung 2010 bei Differenzbesteuerung


Rechtsgebiet: Umsatzsteuer
Einsatz: € 20,00
Status: Beantwortet
Ich muss für das Steuerjahr 2010 noch eine Umsatzsteuererklärung nachreichen.

Da die Differenzbesteuerung nach UStG § 25 a angewandt wird und der Vordruck nicht weiter auf diese Besteuerungsform eingeht, weiß ich leider nicht, wo was eintragen wird.

Der Einfachheit halber verwende ich hier runde Zahlen.

Betriebseinnahmen laut EÜR belaufen sich auf 27.000
Betriebsausgaben laut EÜR 31.000

Demnach wurde ein Verlust von -4.000 für das Jahr 2010 erwirtschaftet.

Die Einkaufspreis der zu verkaufenden Waren liegt nicht über 500 Euro und es wird daher die Gesamtdifferenz zwischen EInnahmen und Ausgaben (hier: -4.000) für die Bemessungsgrundlage gemäß § 25a Abs. 4 Satz 2 UStG herangezogen.

Wenn Verlust erwirtschaftet wird, fällt ja keine Umsatzsteuerzahllast an. Da die Differenzbesteuerung angewendet wird, gibt's aber auch keine abziehbaren Vorsteuerbeträge. Trage ich dann in den entsprechenden Feldern in der Spalte Steuer, in denen eine Eingabe erforderlich ist, einfach 0,00 ein?

Ich hätte jetzt einfach die -4.000 Verlust als negativen Betrag in "Umsätze zum allgemeinen Steuersatz - Lieferungen und sonstige Leistungen zu 19 %" in Zeile 33 eingetragen. Und dann bei "Steuer" 0,00. Ist das richtig so?

Wo trage ich ein, dass es sich um Differenzbesteuerung (Gesamtdifferenz) handelt? Sollte ich das auf einem Extra-Zettel dazu schreiben und der Umsatzsteuererklärung beifügen?


Antwort geschrieben am 12.10.2011 17:53:46
Steuerberaterin Dr.
Yanqiong Bolik
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Steuerberatung
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Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.

Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können.

In Zeile 33 sind Bemessungsgrundlage und Steuerbetrag einzutragen. Bei Differenzbesteuerung nach § 25a UStG ist Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Umsatzsteuer die positive Differenz zwischen Verkaufspreis und ursprünglichem Einkaufspreis. Nebenkosten (z.B. Transport- und Lagerkosten, Reparaturkosten etc.) mindern jedoch die Bemessungsgrundlage nicht, soweit diese nicht im Einkaufspreis des erworbenen Gegenstands enthalten sind. Bei einer negativen Differenz, beträgt die Bemessungsgrundlage 0 €. In diesem Fall sollten Sie also in Zeile 33 Bemessungsgrundlage 0 und Steuer 0 eintragen.

Sie können in einem Extra-Blatt dem Finanzamt erklären, dass Sie die Differenzbesteuerung anwenden. Bitte beachten Sie, dass mit der Differenzbesteuerung Sie verpflichtet sind, Verkaufspreise, Einkaufspreise, und Bemessungsgrundlagen für jeden Gegenstand in der Buchführung aufzuzeichnen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen behilflich sein konnte.

Besteht noch Unklarheit, verwenden Sie bitte gern die Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen

Dr. Yanqiong Bolik
Steuerberaterin

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