Frage geschrieben am 10.03.2011 12:54:43Betreff: Teilweise unentgeldlicher Erwerb
Rechtsgebiet: AbschreibungenEinsatz: € 30,00Status: Beantwortet
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hab von meinem Vater im Jahr 2009
eine bereits vermietete Eigentumswohnung zu 30000 Euro erworben.
Die bisherige AFA betrug 550 Euro im Jahr.
Die Wohnung ist immer noch vermietet.
Das Finanzamt war nun der Ansicht, dass die Wohnung 40000 Euro Wert sei und es sich dabei um einen "teil-unentgeldlichen" erwerb handelt.
Das Finanzamt hat die AFA wie folgt berechnet:
30000 Euro (diesen Betrag habe ich bezahlt)
./. 7825 Euro (Grund- und Bodenwert)
+ 825 Euro (Notariatsgebühren)
= 23 000 Euro
von diesen 23000 Euro nimmt das FA dann 75% also 17250 Euro
und rechnet 2% aus 17250 Euro AFA= 345
zuzüglich 25% aus der früheren AFA (550/4) = 138
zusammen also 483 Euro.
Ich denke das diese Berechnung so nicht korrekt ist.
insbesondere der Ansatz "75% aus 23000" konnte ich in einschlägigen Beispielen so nirgendwo bestätigt finden.
ich denke die Berechnung müsste von 40000 ausgehend erfolgen.
Also:
40000
./. 7825
+ 825
= 33000 daraus 75% = 24750 Euro
dann daraus 2% aus 24750 also =495
zuzüglich 25% 138
= 633 Euro AFA
Aber vielleicht haben Sie ja noch eine dritte Variante.
Vielen Dank!
ich hab von meinem Vater im Jahr 2009
eine bereits vermietete Eigentumswohnung zu 30000 Euro erworben.
Die bisherige AFA betrug 550 Euro im Jahr.
Die Wohnung ist immer noch vermietet.
Das Finanzamt war nun der Ansicht, dass die Wohnung 40000 Euro Wert sei und es sich dabei um einen "teil-unentgeldlichen" erwerb handelt.
Das Finanzamt hat die AFA wie folgt berechnet:
30000 Euro (diesen Betrag habe ich bezahlt)
./. 7825 Euro (Grund- und Bodenwert)
+ 825 Euro (Notariatsgebühren)
= 23 000 Euro
von diesen 23000 Euro nimmt das FA dann 75% also 17250 Euro
und rechnet 2% aus 17250 Euro AFA= 345
zuzüglich 25% aus der früheren AFA (550/4) = 138
zusammen also 483 Euro.
Ich denke das diese Berechnung so nicht korrekt ist.
insbesondere der Ansatz "75% aus 23000" konnte ich in einschlägigen Beispielen so nirgendwo bestätigt finden.
ich denke die Berechnung müsste von 40000 ausgehend erfolgen.
Also:
40000
./. 7825
+ 825
= 33000 daraus 75% = 24750 Euro
dann daraus 2% aus 24750 also =495
zuzüglich 25% 138
= 633 Euro AFA
Aber vielleicht haben Sie ja noch eine dritte Variante.
Vielen Dank!
Antwort geschrieben am 10.03.2011 15:37:55
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Werner SeiterStedinger Str. 39a, 27753 Delmenhorst, Tel: 04221-91230, Fax: 04221-912317
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Bewertungen: 27
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Sehr geehrter Fragender,
im Rahmen einer Erstberatung auf Basis der von Ihnen hier gegebenen Informationen beantworte ich Ihre Frage gerne wie folgt:
ich denke ebenfalls, dass das FA hier nicht korrekt rechnet. Allerdings ist m. E. auch Ihre Lösung unzutreffend.
Richtig ist, dass Sie entsprechend dem Verhältnis Kaufpreis/Verkehrswert zu 75% entgeltlich und zu 25% unentgeltlich erworben haben, sodass zu 1/4 die bisherige AfA des Rechtsvorgängers (Vater) fortgeführt wird: 1/4 von 550 EUR/Jahr = 138 EUR/Jahr.
Zudem wird hinsichtlich der tatsächlichen Anschaffungskosten (Kaupreis i.H.v. 30.000 EUR zzgl. 1.650 EUR AnschaffungsNebenKosten/Notariatskosten* = 31.650 EUR), soweit diese auf das Gebäude entfallen (31.650 EUR ./. Grund/Boden 7.000 EUR** ./. antlg. auf Grund/Boden entfallende ANK 825 EUR = 23.825 EUR) eine neue AfA-Reihe gebildet:
23.825 EUR x 2% p.a. = 477 EUR/Jahr.
Insgesamt müsste Ihnen m. E. also eine AfA i.H.v. (138 + 477 =) 615 EUR/Jahr zustehen.
Anmerkungen:
*: aufgrund der von Ihnen angegebenen Zahlen gehe ich davon aus, dass sich die Notariatskosten auf insgesamt (2 x 825 =) 1.650 EUR belaufen und vom FA zu 1/2 auf die AK Gebäude und zu 1/2 auf die AK Grund/Boden augeteilt wurden.
**: Ich gehe (mangels entsprechender Angaben hierzu) davon aus, dass der Abzugsbetrag von 7.825 EUR für Grund/Boden vom FA wie folgt ermittelt wurde: 75% des Grund/Boden-Verkehrswertes zzgl. 1/2 Notariatskosten = 825 EUR.
Sollten diese Annahmen nicht richtig sein, so bitte ich um entsprechenden Hinweis im Rahmen der Nachfragefunktion.
Ich hoffe, Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben, und verbleibe
im Rahmen einer Erstberatung auf Basis der von Ihnen hier gegebenen Informationen beantworte ich Ihre Frage gerne wie folgt:
ich denke ebenfalls, dass das FA hier nicht korrekt rechnet. Allerdings ist m. E. auch Ihre Lösung unzutreffend.
Richtig ist, dass Sie entsprechend dem Verhältnis Kaufpreis/Verkehrswert zu 75% entgeltlich und zu 25% unentgeltlich erworben haben, sodass zu 1/4 die bisherige AfA des Rechtsvorgängers (Vater) fortgeführt wird: 1/4 von 550 EUR/Jahr = 138 EUR/Jahr.
Zudem wird hinsichtlich der tatsächlichen Anschaffungskosten (Kaupreis i.H.v. 30.000 EUR zzgl. 1.650 EUR AnschaffungsNebenKosten/Notariatskosten* = 31.650 EUR), soweit diese auf das Gebäude entfallen (31.650 EUR ./. Grund/Boden 7.000 EUR** ./. antlg. auf Grund/Boden entfallende ANK 825 EUR = 23.825 EUR) eine neue AfA-Reihe gebildet:
23.825 EUR x 2% p.a. = 477 EUR/Jahr.
Insgesamt müsste Ihnen m. E. also eine AfA i.H.v. (138 + 477 =) 615 EUR/Jahr zustehen.
Anmerkungen:
*: aufgrund der von Ihnen angegebenen Zahlen gehe ich davon aus, dass sich die Notariatskosten auf insgesamt (2 x 825 =) 1.650 EUR belaufen und vom FA zu 1/2 auf die AK Gebäude und zu 1/2 auf die AK Grund/Boden augeteilt wurden.
**: Ich gehe (mangels entsprechender Angaben hierzu) davon aus, dass der Abzugsbetrag von 7.825 EUR für Grund/Boden vom FA wie folgt ermittelt wurde: 75% des Grund/Boden-Verkehrswertes zzgl. 1/2 Notariatskosten = 825 EUR.
Sollten diese Annahmen nicht richtig sein, so bitte ich um entsprechenden Hinweis im Rahmen der Nachfragefunktion.
Ich hoffe, Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben, und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen,
Werner Seiter
- Steuerberater -
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass das Weglassen oder die Zweideutigkeit von Informationen die rechtliche Beurteilung verändern können.
-----------------------------------
Kanzlei Seiter
Rechtsanwälte - Steuerberater - Unternehmensberater
(in Bürogemeinschaft)
Steuerberater Werner Seiter
Rechtsanwältin u. Diplom-Ökonomin Dr. Corina Seiter
zugleich Mediatorin & Fachanwältin für Strafrecht
Stedinger Str. 39a
27753 Delmenhorst
Tel. (Stb): 04221 - 9123 0
Fax (Stb): 04221 - 912317
Tel. (RA): 04221 - 98 39 45
Fax (RA): 04221 - 98 39 46
Email: info@kanzlei-seiter.de
Website: www.kanzlei-seiter.de
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