Frage geschrieben am 25.10.2010 15:39:21

Betreff: Sonderabschreibung


Rechtsgebiet: Abschreibungen
Einsatz: € 30,00
Status: Beantwortet
Ich besitze seit 2005 eine Photovoltaikanlage. Im Jahre 2009 u. 2010 habe ich diese Anlage erweitert.
Für diese Erweiterung möchte die Sonderabschreibung nutzen (20% in den ersten 5 Jahren).
Frage:
1. Kann ich für meine Erweiterung diese Sonderafa nutzen, oder gibt es diese nur für Existenzgründer ?
2.ist eine Ansparabschreibung erforderlich (aus dem Jahr zuvor) ?
3.ist die Kombination Sonderafa mit degressiver Abschreibung erlaubt ?



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