Frage geschrieben am 22.04.2011 19:40:20

Betreff: Sonderabschreibung o.ä.


Rechtsgebiet: Selbstständige
Einsatz: € 30,00
Status: Beantwortet
Freiberufler, Vollerwerbspraxis, Einnahme-Ausgabe-Überschußrechnung mit EÜR.
Jan.2010 Verkauf ( Inzahlungsnahme) eines Kfz nach 6 Jahren Abschreibung nach der 1% Regelung. Verkaufspreis 17.500,- EUR.
Jan. 2010 Ankauf eines neuen Kfz. Kaufpreis 42.235,- EUR
Dafür keine Ansparabschreibung durchgeführt.
Frage: Muss ich den Verkaufspreis voll in die Einnahmen buchen und kann ich für den neuen Wagen eine Sonderabschreibung, oder eine degressive Abschreibung o.ä. durchführen.
Vielen Dank für Ihre Mühe.



Antwort geschrieben am 22.04.2011 19:48:02
Steuerberater Steuerberater/ Dipl. Kaufmann
Chalet Seaada
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Eine präzise Antwort, die mir sehr weiterhilft im Sinne eine fetten Ersparnis bei der Einkommensteuer 2010, vielen Dank


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