Frage geschrieben am 28.10.2009 10:32:27Betreff: Schenkungssteuereklärung - notwendig oder nicht?
Rechtsgebiet: SchenkungssteuerEinsatz: € 20,00Status: Beantwortet
Wir haben von unseren Eltern für die Finanzierung unseres Hauskaufes jeweils einen größeren Geldbetrag erhalten. Mein Mann hatte des weiteren bereits zwei Häuser/Grundstücke von seinen Eltern übertragen bekommen (innerhalb der letzten 10 Jahre).
Der Gesamtwert der Schenkungen an meinen Mann und an mich liegt jeweils unterhalb der Grenze von € 205.000 in Bezug auf jedes Elternteil (Eltern in Gütergemeinschaft - verschenken Geld und Grundstücke je zu 1/2).
Meine Frage ist, ob wir eine Schenkungssteuererklärung (pro Schenker) abgeben müssen oder ob dies nur auf Anforderung geschehen muss?
Vielen Dank!
Der Gesamtwert der Schenkungen an meinen Mann und an mich liegt jeweils unterhalb der Grenze von € 205.000 in Bezug auf jedes Elternteil (Eltern in Gütergemeinschaft - verschenken Geld und Grundstücke je zu 1/2).
Meine Frage ist, ob wir eine Schenkungssteuererklärung (pro Schenker) abgeben müssen oder ob dies nur auf Anforderung geschehen muss?
Vielen Dank!
Antwort geschrieben am 28.10.2009 13:46:04
frag-einen-steuerprofi.de Antworten von Ulrich Stiller als RSS-Feed abonnieren!
Steuerberater Steuerberater/Dipl.Betriebswirt
Ulrich StillerSchwabstr. 40, 71229 Leonberg, Tel: 07152/23331, Fax: 07152/22709
Steuerberatung
Bewertungen: 196
Ulrich StillerSchwabstr. 40, 71229 Leonberg, Tel: 07152/23331, Fax: 07152/22709
Steuerberatung
Bewertungen: 196
Sehr geehrte Ratsuchende,
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Sie müssen hier unterscheiden zwischen der Abgabe einer Schenkungssteuererklärung und der Anzeige des Erwerbs.
Nach § 31 Abs. 1 ErbStG sind Sie nur dann zur Abgabe einer Steuererklärung vepflichtet, wenn Sie durch das Finanzamt zur Abgabe aufgefordert werden. Solange dies nicht der Fall ist, müssen Sie auch keine Steuererklärung einreichen.
Nach § 30 Abs. 1 ErbStG ist jeder der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer unterliegende Erwerb durch den Erwerber anzuzeigen. Sie als Beschenkte sind der Erwerber. Für das Bestehen einer Anzeigepflicht kommt es dabei nicht an, ob der jeweilige Erwerb steuerpflichtig (§ 10 ErbStG) ist oder unterhalb eines Freibetrags liegt. Daher sind Sie grundsätzlich verpflichtet, die Schenkungen dem Finanzamt gegenüber anzuzeigen.
Aufgrund dieser Anzeige entscheidet dann das Finanzamt, ob es Sie zur Abgabe einer Schenkungssteuererklärung auffordert.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen im Rahmen Ihres Mindesteinsatzes behilflich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Stiller
Steuerberater
Als Leser können Sie
oder Steuerprofi Stiller direkt*
*Weitere Informationen und eine Übersicht der 123recht.net Dienste finden Sie hier.
Ähnliche Themen auf smartsteuer.frag-einen-steuerprofi.de:















