Frage geschrieben am 17.12.2009 01:27:30Betreff: Schenkung einer Immobilie und Erbschaftssteuer
Rechtsgebiet: ErbschaftssteuerEinsatz: € 30,00Status: Geschlossen
Ein Kind hat 1/4 an einer Immobilie und das Elternteil 3/4 an der Immobilie. Das Elternteil überschreibt seine 3/4 an das Kind und lässt sich ein Nießbrauchsrecht von 12.000 per Anno im Kalenderjahr 2007 eintragen.
Das Elternteil ist im Kalenderjahr 2009 verstorben.
Wie ist in der Erbschaft des Kindes, alleiniger Erbe, die Immobilie zu bewerten?
Das Elternteil ist im Kalenderjahr 2009 verstorben.
Wie ist in der Erbschaft des Kindes, alleiniger Erbe, die Immobilie zu bewerten?
Frage vom Fragesteller weiter eingegrenzt
geschrieben am 17.12.2009 01:40:18
Zeitablauf ist:
1995 Erwerb Immobilie Elternteil A, Elternteil B
2001 Tod Elternteil A
Übergang 1/2 -> Elternteil B, 1/2 Kind
so das gilt:
Immobilie 3/4 Elternteil B, 1/4 Kind
2007 Überschreibung 3/4 Elternteil B -> Kind
so das gilt:
4/4 Immobilie Kind + Nießbrauchsrecht 12.000 per Anno
2009 Tod Elternteil B
geschrieben am 17.12.2009 01:40:18
Zeitablauf ist:
1995 Erwerb Immobilie Elternteil A, Elternteil B
2001 Tod Elternteil A
Übergang 1/2 -> Elternteil B, 1/2 Kind
so das gilt:
Immobilie 3/4 Elternteil B, 1/4 Kind
2007 Überschreibung 3/4 Elternteil B -> Kind
so das gilt:
4/4 Immobilie Kind + Nießbrauchsrecht 12.000 per Anno
2009 Tod Elternteil B
Frage vom Fragesteller weiter eingegrenzt
geschrieben am 17.12.2009 03:02:59
Die o.g Frage:
Wie ist in der Erbschaft des Kindes, alleiniger Erbe, die Immobilie zu bewerten?
bedeutet inhaltlich:
- Wie errechnet sich der Steuerwert im KJ 2007?
- Ist und wenn ja, dass Nießbrauchsrecht jetzt zu berücksichtigen?
Denn:
Die Neuregelung der Bewertung einer Immobilie nach dem Verkehrswert kann hier keine Rolle spielen, da die Immobilie nicht Teil der Erbmasse ist.
geschrieben am 17.12.2009 03:02:59
Die o.g Frage:
Wie ist in der Erbschaft des Kindes, alleiniger Erbe, die Immobilie zu bewerten?
bedeutet inhaltlich:
- Wie errechnet sich der Steuerwert im KJ 2007?
- Ist und wenn ja, dass Nießbrauchsrecht jetzt zu berücksichtigen?
Denn:
Die Neuregelung der Bewertung einer Immobilie nach dem Verkehrswert kann hier keine Rolle spielen, da die Immobilie nicht Teil der Erbmasse ist.
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