Frage geschrieben am 24.07.2010 19:09:13

Betreff: Rentner im Ausland, Steuer auf Betriebsrente bei beschränkter Steuerpflicht


Rechtsgebiet: Renten, Pensionen
Einsatz: € 50,00
Status: Beantwortet
Deutsche Rentnerin in Österreich, gesetzl.Rente
plus Betriebsrente aus Deutschland plus Rente aus
Österreich (unter € 4000,-). Ich muss Steuerer-
klärungen von 2005 bis 2009 nachreichen.Meine
Fragen: War eine Betriebsrente (Pensionsfonds)
bei beschränkter Steuerpflicht bis 2008 steuerfrei? Ab 2009 möchte ich unbeschränkt
steuerpflichtig sein, geht dieser Wechsel?
Meine kleine österr.Rente würde dann wohl
durch den Pregressionsvorbehalt eine Rolle
spielen. Ich bezahle bereits in Österreich durch
diese Progression 23 % Steuern darauf. Besten
Dank!


Antwort geschrieben am 25.07.2010 11:16:05
Steuerberater Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
Johannes Weßling
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Steuerberatung
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Sehr geehrte Interessentin,

vielen Dank fuer Ihre Frage, die ich unter Beruecksichtigung Ihres Gebotes sowie der Regeln dieser Plattform im Rahmen einer Erstberatung gerne wie folgt beantworte:

1.) Betriebsrenten sind gem. Art 18 I DBA D/A in dem Staat zu besteuern, in dem der Empfaenger ansaessig ist. In Ihrem Falle also in Oesterreich. Dies bedeutet, dass die Betriensrente aus Deutschland nicht der inlaendischen Steuerpflicht in Deutschland unterliegt.
2.) Anders ist dies hinsichtlich Ihrer staatlichen Rente aus D; mit dieser Rente unterliegen Sie in D nach den inlaenidschen Regeln yur Besteuerung der Rente der beschraenkten Steuerpflicht; diese sind also von Ihnen in den inlaendsichen Steuererklaerungen anzugeben.
3.) Sie haben kein Wahlrecht, diese Renten der unbeschraenkten Steuerpflicht zu unterwerfen. Unbeschraenkt steuerpflichtig sind Sie in D, wenn Sie hier einen Wohnsitz oder Ihren gewoehnlichen Aufenthalt haben. Sie muesstens also Ihren Wohnsitz nach D verlegen und denjenigen in A aufgeben. Haben Sie in beiden Staaten einen Wohnsitz, sind Sie in beiden Staaten unebschraenkt steuerpflichtig. Dann regelt sich das Besteuerungsrecht der Staaten nach Ihrer Ansaessigkeit; diese ist dort, wo Sie Ihren Lebensmittelpunkt haben, also ggfls. auch wieder in A.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben einen ersten Ueberblick geben zu koennen und verbleibe

Mit freundlichen Gruessen
Johannes Wessling
Meine Homepage: www.wessling-steuer.de

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