Frage geschrieben am 03.08.2011 16:34:42Betreff: PKW im Ausland
Rechtsgebiet: SelbstständigeEinsatz: € 25,00Status: Beantwortet
Ich bin als geschäftsführende Gesellschafterin für eine GmbH in Deutschland tätig. Mein Hauptwohnsitz ist aber in Israel und dort lebe ich 2/3 des Jahres. Nun möchte ich über die Firma einen Firmenwagen kaufen und diesen nach Israel verschiffen. Würde das Finanzamt diese Anschaffung als PKW für die Geschäftsführung akzeptieren und falls ja, kann der PKW zu 100% abgesetzt werden,
Antwort geschrieben am 03.08.2011 18:53:18
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Yanqiong BolikBildstöckle 6, 70567 Stuttgart, Tel: +49 (0)711 / 2132 1815, Fax: +49 (0)711 / 4690 6802
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Sehr geehrter Fragestellerin,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Aufgrund Ihrer Angaben beantworte ich gerne Ihre Anfrage im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform. Die Stellungnahme erfolgt auf Grundlage des dargestellten Sachverhalts. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das steuerrechtliche Ergebnis beeinflussen.
1. Gemäß Ihrer Angabe gehe ich davon aus, dass die GmbH ihren Sitz in Deutschland hat.
2. Wird der Pkw von der GmbH angeschafft, dann gehört er zum Anlagenvermögen der GmbH. Er muss ins Anlagenbuch aufgenommen werden. Da steht nichts einer Anschaffung des Pkw durch GmbH entgegen.
3. Wird der Pkw jedoch von Ihnen in Israel auch privat genutzt, dann liegen grundsätzlich Sachbezüge vor, die grundsätzlich als Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit zu berücksichtigen sind.
Ich hoffe, Ihnen im Rahmen dieser Erstberatung und gemäß Ihren Angaben einen Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben.
Für weitergehende Fragen stehe ich Ihnen gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Yanqiong Bolik
Steuerberaterin
Bildstöckle 6, 70567 Stuttgart
Email: info@zdbz.de
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1. Gemäß Ihrer Angabe gehe ich davon aus, dass die GmbH ihren Sitz in Deutschland hat.
2. Wird der Pkw von der GmbH angeschafft, dann gehört er zum Anlagenvermögen der GmbH. Er muss ins Anlagenbuch aufgenommen werden. Da steht nichts einer Anschaffung des Pkw durch GmbH entgegen.
3. Wird der Pkw jedoch von Ihnen in Israel auch privat genutzt, dann liegen grundsätzlich Sachbezüge vor, die grundsätzlich als Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit zu berücksichtigen sind.
Ich hoffe, Ihnen im Rahmen dieser Erstberatung und gemäß Ihren Angaben einen Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben.
Für weitergehende Fragen stehe ich Ihnen gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
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