Frage geschrieben am 27.01.2012 11:58:21Betreff: PKW-Nutzung
Rechtsgebiet: EinkommenssteuerEinsatz: € 20,00Status: Beantwortet
Ich wurde zum Geschäftsführer eines kleineren Unternehmens bestellt. Laut Vertrag steht mir ein Geschäftswagen zu. Wahrend des Aufbaus der Firma möchte ich dieses Angebot nicht nutzen, da ich erst eine gute finanzielle Grundlage schaffen möchte.
Meine Bezahlung hat einen Erfolgsfaktor, ab einer bestimmten Erfolgszahl steigt die Prämie. Ich bin lokal/regional viel unterwegs, möchte aktuell meinen privaten PKW verwenden aber die Kilometer nicht der Firma belasten. Wie kann ich die gefahrenen Kilometer dem Finanzamt gegenüber bei der Einkommensteuererklärung geltend machen?
Meine Bezahlung hat einen Erfolgsfaktor, ab einer bestimmten Erfolgszahl steigt die Prämie. Ich bin lokal/regional viel unterwegs, möchte aktuell meinen privaten PKW verwenden aber die Kilometer nicht der Firma belasten. Wie kann ich die gefahrenen Kilometer dem Finanzamt gegenüber bei der Einkommensteuererklärung geltend machen?
Antwort geschrieben am 27.01.2012 19:05:42
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Ralf WittrockScharnhorststraße 14, 48151 Münster, Tel: 0251 20318118, Fax: 032 121277650
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Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung der Vorgaben dieser Plattform und Ihres Einsatzes.
Als Geschäftsführer erzielen Sie mit Ihrem Gehalt Einkünfte aus nicht selbständiger Tätigkeit. Aufwendungen, die Ihnen bei der Ausübung der Tätigkeit als Geschäftsführer entstehen, können Sie daher als Werbungskosten im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend machen.
Für die Fahrten mit dem Privat-Pkw können Sie am einfachsten einen pauschalen Kilometersatz von 0,30 EUR als Werbungskosten ansetzen. Alternativ besteht die Möglichkeit, einen Kilometersatz nach den tatsächlichen Kosten des Autos über 12 Monate zu ermitteln. Dann sollten Sie die Abschreibung und ggf. Finanzierungszinsen nicht vergessen, wenn das Auto nicht geleast ist.
Ein Fahrtenbuch müssen Sie zwar nicht führen, sie sollten jedoch zur Sicherheit Fahrtziel und- zweck dokumentieren.
Ich hoffe, Ihre Frage zu Ihrer Zufriedenheit und verständlich beantwortet zu haben. Wenn noch Unklarheiten bestehen, nutzen Sie bitte die Nachfragefunktion.
Freundliche Grüße,
Ralf Wittrock, MScBM
Steuerberater
Tel.: +49 251 20318118
ralf.wittrock@rw-up.de
www.rw-up.de
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