Frage geschrieben am 04.08.2011 17:50:32Betreff: Optionsscheinverluste 2011
Rechtsgebiet: EinkommenssteuerEinsatz: € 35,00Status: Beantwortet
Ich habe mir dieses Jahr viel in Optionsscheine investiert.
In den letzten Tagen habe ich einen Wertverlust von 90% erlitten.
Jetzt überlege ich, ob ich die Optionsscheine verkaufen soll, also den Verlust realisieren soll, damit der Verlust zumindest mein Einkommen senkt und somit meine Einkommenssteuer reduziert.
Kann ich Verluste aus Optionsscheingeschäften so steuerlich komplett geltend machen oder kann ich die Verluste nur gegen Gewinne aus Optionsscheingeschäften gegenrechnen?
In den letzten Tagen habe ich einen Wertverlust von 90% erlitten.
Jetzt überlege ich, ob ich die Optionsscheine verkaufen soll, also den Verlust realisieren soll, damit der Verlust zumindest mein Einkommen senkt und somit meine Einkommenssteuer reduziert.
Kann ich Verluste aus Optionsscheingeschäften so steuerlich komplett geltend machen oder kann ich die Verluste nur gegen Gewinne aus Optionsscheingeschäften gegenrechnen?
Antwort geschrieben am 04.08.2011 22:21:40
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Marlies ZerbanAdam Karrillon Str. 58, 55118 Mainz, Tel: 06131 996114, Fax: 06131 996113
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Sehr geehrter Fragesteller,
ich beantworte gerne Ihre Fragen im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes und den Vorgaben dieser Plattform.
Der Verkauf von Optionsscheinen in Jahr 2011 fällt unter die Neuregelung der Abgeltungsteuer.
Es handelt sich um Einkünfte nach § 20 Abs. 2 Nr. 7 EStG.
Auch eine Verlustverrechnung ist möglich, jedoch nur innerhalb der Einkunftsart "Kapitalvermögen", kann also mit positiven Erträgen aus dem Verkauf von Optionsscheinen verrechnet werden, nicht jedoch mit positiven Einnahnen aus anderen Einkunftsarten.
Eine komplette Verlustverrechnung in Ihrer Einkommensteuererklärung 2011 ist somit nicht möglich.
Dies ist so ausdrücklich im Gesetz geregelt, § 20 Abs. 6 EStG. Weitere Hinweise finden Sie in einem Anwendungschreiben des Bundesfinanzministeriums vom 22.12.2009. Ich kann Ihnen gerne in der Nachfrage die Fundstelle nennen, wenn Sie daran interessiert sind.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick geben,
mit freundlichen Grüßen
Marlies Zerban
Rechtsanwältin
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ich beantworte gerne Ihre Fragen im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes und den Vorgaben dieser Plattform.
Der Verkauf von Optionsscheinen in Jahr 2011 fällt unter die Neuregelung der Abgeltungsteuer.
Es handelt sich um Einkünfte nach § 20 Abs. 2 Nr. 7 EStG.
Auch eine Verlustverrechnung ist möglich, jedoch nur innerhalb der Einkunftsart "Kapitalvermögen", kann also mit positiven Erträgen aus dem Verkauf von Optionsscheinen verrechnet werden, nicht jedoch mit positiven Einnahnen aus anderen Einkunftsarten.
Eine komplette Verlustverrechnung in Ihrer Einkommensteuererklärung 2011 ist somit nicht möglich.
Dies ist so ausdrücklich im Gesetz geregelt, § 20 Abs. 6 EStG. Weitere Hinweise finden Sie in einem Anwendungschreiben des Bundesfinanzministeriums vom 22.12.2009. Ich kann Ihnen gerne in der Nachfrage die Fundstelle nennen, wenn Sie daran interessiert sind.
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