Frage geschrieben am 24.02.2011 21:21:19Betreff: Naturalunterhalt nichteheliche Lebensgemeinschaft
Rechtsgebiet: SonderausgabenEinsatz: € 30,00Status: archiviert
Hallo,
ich habe Fragen zum Thema "Naturalunterhalt in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft (gemeinsames Haus)".
Ich habe mit meiner Lebenspartnerin 2 Kinder und ein gemeinsames Einfamilienhaus. Aufgrund der Kinderbetreuung arbeitet meine Partnerin als Teilzeitkraft.
Kann man in der Konstellation einen Naturalunterhalt geltend machen und was bedeutet in dem Zusammenhang der Begriff „Vermögen".
---"Die anzusetzenden Unterstützungsleistungen sind nur abzugsfähig, wenn XXX in 2010 kein oder nur geringes Vermögen von maximal 15.500 € hatte."---
Zählt hier das Barvermögen/Lohn oder Anteile am Haus?
Dank in voraus für die Beantwortung.
-- Einsatz geändert am 28.02.2011 07:55:27
ich habe Fragen zum Thema "Naturalunterhalt in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft (gemeinsames Haus)".
Ich habe mit meiner Lebenspartnerin 2 Kinder und ein gemeinsames Einfamilienhaus. Aufgrund der Kinderbetreuung arbeitet meine Partnerin als Teilzeitkraft.
Kann man in der Konstellation einen Naturalunterhalt geltend machen und was bedeutet in dem Zusammenhang der Begriff „Vermögen".
---"Die anzusetzenden Unterstützungsleistungen sind nur abzugsfähig, wenn XXX in 2010 kein oder nur geringes Vermögen von maximal 15.500 € hatte."---
Zählt hier das Barvermögen/Lohn oder Anteile am Haus?
Dank in voraus für die Beantwortung.
-- Einsatz geändert am 28.02.2011 07:55:27
Hinweis:
Diese Frage wurde unbeantwortet archiviert. Eine Beantwortung ist nicht mehr möglich.
Warum gab es keine Antwort? Dies kann unterschiedliche Gründe haben. Hinweise, wie Sie schnell zu einer Antwort kommen, finden Sie hier
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