Frage geschrieben am 18.10.2011 14:23:41

Betreff: Nachträgliche Absetzbarkeit des Auslandssemesters


Rechtsgebiet: Einkommenssteuer
Einsatz: € 40,00
Status: Beantwortet
Hallo liebe Profis,

ich bin gerade dabei meine Einkommenssteuererklärung für die Jahre 2009 und 2010 zu erstellen und dabei habe ich vor allem ein Thema, bei dem ich Ihre Unterstützung benötige.

Kurz zu meinem Hintergrund:
Ich habe bis Ende 2009 mein Erststudium absolviert und dann Anfang 2010 angefangen in Vollzeit zu arbeiten.
Sowohl in 2008 als auch in 2009 habe ich durch Nebenjobs neben dem Studium ca. 10.000 EUR verdient.
2010 habe ich dann durch meinen Vollzeitjob wesentlich mehr verdient.
Für 2008 habe ich auch schon eine Einkommenssteuererklärung abgegeben um die bezahlten Steuern zurück zuerhalten.

In 2008 habe ich allerdings im Rahmen meines Erststudiums ein Auslandssemester belegt. Dafür hatte ich erhöhte Kosten von ca. 5.000 EUR (Miete, Prüfungsgebühren, Prüfungsmaterial). Diese Kosten habe ich aber noch nicht in der 2008er Einkommensteuererklärung berücksichtigt, da ich auch so die zu viel bezahlten Steuern zurück erstattet bekommen habe.

Gibt es jetzt aufgrund des neuen Urteils zur nachträglichen Absetzbarkeit von Auslandsaufenthalten während des Studiums eine Möglichkeit die Kosten für das Auslandssemester, die 2008 entstanden sind, in meiner Einkommenssteuer für 2010 zu berücksichtigen?

Wenn dem nicht so ist, gibt es irgendeine andere Möglichkeit diese Aufwendungen für das Erststudium im Ausland steuerlich abzusetzen?

Vielen Dank für Ihre Hilfe!



Antwort geschrieben am 18.10.2011 14:51:39
Steuerberater MScBM
Ralf Wittrock
Scharnhorststraße 14, 48151 Münster, Tel: 0251 20318118, Fax: 032 121277650
Steuerberatung
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Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung der Vorgaben dieser Plattform und Ihres Einsatzes.

Da Sie Ihre Einkommensteuererklärung für das Jahr 2008 bereits abgegeben haben und einen Steuerbescheid für das Jahr erhalten haben, ist es unwahrscheinlich, dass Sie noch nachträglich die Werbungskosten geltend machen können. Etwas genauer ließe sich das mit einem Blick auf den Steuerbescheid sagen. Steuerberater sprechen gerne davon, dass der Bescheid noch „offen" sein muss.

Sehr wahrscheinlich würde Ihnen der Ansatz der 5000 EUR in 2008 allerdings auch nicht bringen. Das wäre nur der Fall, wenn ihr Einkommen durch die zusätzlichen 5.000 EUR negativ geworden wäre. Dann hätten Sie noch zusätzlich mehr als 5.000 EUR an Werbungskosten für ihre Nebenjobs haben müssen.

Die Möglichkeit, die 5000 EUR noch nachträglich für ein anderes Jahr, nämlich 2010, zur Verrechnung anzugeben, besteht leider nicht.

Eine theoretische Möglichkeit, die Kosten in 2008 im Ausland steuerlich wirksam geltend zu machen, wäre vielleicht dann denkbar, wenn Sie dort steuerpflichtige Einkünfte gehabt hätten, mit denen Sie die Kosten dann verrechnen könnten. Etwas anderes fällt mir dazu nicht ein. Es käme dann aber auch noch auf das nationale Steuerrecht des Landes an.

Tut mir leid, dass ich Ihnen keine für Sie günstigere Auskunft geben kann. Das vielleicht Positive an der Angelegenheit ist, dass Sie sich nicht grämen müssen, die Einkommensteuererklärung 2008 nach damaligen Maßstäben richtig ausgefüllt zu haben.

Wenn Sie noch Nachfragen haben, nutzen Sie bitte die entsprechende Funktion.
Freundliche Grüße,
Ralf Wittrock, MScBM
Steuerberater

Tel.: +49 251 20318118
ralf.wittrock@rw-up.de
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