Frage geschrieben am 22.02.2010 10:47:03Betreff: Minijob - Krankenversicherung
Rechtsgebiet: Lohn, GehaltEinsatz: € 20,00Status: Beantwortet
Hallo,
Wir haben hier eine Arbeitnehmerin, die wir mit 165,- Euro pauschal bezahlen. Die Dame wohnt noch bei Ihren Eltern und hat keine sonstigen Einkünfte. Da Sie unter 25 Jahre alt, kann Sie auch nicht ausziehen und Leistungen nach dem SGBII beanspruchen, d.h. aktuell ist unsere AN nicht krankenversichert.
Hat Sie Möglichkeiten sich trotzdem irgendwo beitragsfrei zu versichern? Meiner Meinung nach, hat der Gesetzgeber die Krankenkassen dazu verpflichtet jeden aufzunehmen, oder ist das nicht so? Es kann der AN nicht zugemutet werden, bei solch einem geringen Verdienst auch noch Krankenversicherungsbeträge i.H. von 140 Euro selbst zu tragen.
Vielen Dank für Ihre Mühe vorab.
Wir haben hier eine Arbeitnehmerin, die wir mit 165,- Euro pauschal bezahlen. Die Dame wohnt noch bei Ihren Eltern und hat keine sonstigen Einkünfte. Da Sie unter 25 Jahre alt, kann Sie auch nicht ausziehen und Leistungen nach dem SGBII beanspruchen, d.h. aktuell ist unsere AN nicht krankenversichert.
Hat Sie Möglichkeiten sich trotzdem irgendwo beitragsfrei zu versichern? Meiner Meinung nach, hat der Gesetzgeber die Krankenkassen dazu verpflichtet jeden aufzunehmen, oder ist das nicht so? Es kann der AN nicht zugemutet werden, bei solch einem geringen Verdienst auch noch Krankenversicherungsbeträge i.H. von 140 Euro selbst zu tragen.
Vielen Dank für Ihre Mühe vorab.
Antwort geschrieben am 22.02.2010 16:49:58
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Werner SeiterStedinger Str. 39a, 27753 Delmenhorst, Tel: 04221-91230, Fax: 04221-912317
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Sehr geehrte Fragende,
prinzipiell hat sie die Möglichkeit, bis 23 Jahren in der Familienversicherung mitversichert zu sein. Anderenfalls ist sie über 23 Jahren verpflichtet, sich krankenzuversichern.
Der Beitrag beträgt jedoch mindestens 140 €, da eine Mindestbemessugsgrenze von 851 € zu Grunde gelegt wird.
Somit muss sie dann, wenn sie sich selber versichert, von den 165,-- € 140,-- € zahlen.
Die einziege Möglichkeit sehe ich nur über staatliche Hilfe.
Ich würde hier nochmal Rücksprache mit dem zuständigen Amt (Hartz IV) halten, ob nicht doch eine Förderung möglich wäre, da das anders nicht zu finanzieren wäre.
Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Seiter
- Steuerberater -
prinzipiell hat sie die Möglichkeit, bis 23 Jahren in der Familienversicherung mitversichert zu sein. Anderenfalls ist sie über 23 Jahren verpflichtet, sich krankenzuversichern.
Der Beitrag beträgt jedoch mindestens 140 €, da eine Mindestbemessugsgrenze von 851 € zu Grunde gelegt wird.
Somit muss sie dann, wenn sie sich selber versichert, von den 165,-- € 140,-- € zahlen.
Die einziege Möglichkeit sehe ich nur über staatliche Hilfe.
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Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass das Weglassen oder die Zweideutigkeit von Informationen die rechtliche Beurteilung verändern können.
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Kanzlei Seiter
Rechtsanwälte - Steuerberater - Unternehmensberater
(in Bürogemeinschaft)
Steuerberater Werner Seiter
Rechtsanwältin u. Diplom-Ökonomin Dr. Corina Seiter
zugleich Mediatorin & Fachanwältin für Strafrecht
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Tel. (Stb): 04221 - 9123 0
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