Frage geschrieben am 20.07.2010 20:40:31Betreff: Mindert die Eigenheimzulage die Anschaffungskosten für eine spätere Abschreibung
Rechtsgebiet: AbschreibungenEinsatz: € 20,00Status: Beantwortet
Guten Tag,
ich habe für meine in 1999 gekaufte und von 1999 bis November 2006 selbst genutzte Eigentumswohnung die vollen 8 Jahre Eigenheimzulage erhalten. Im Anschluss wurde die Wohnung vermietet und ab Dezember 2006 eine lineare Abschreibung steuerlich geltend gemacht. Dabei wurden die Anschaffungskosten zugrunde gelegt, die von 1999 - 2001 (Ratenzahlung nach Baufortschritt) entstanden sind.
Meine Frage ist nun: Hätte bei der Ermittlung der Anschaffungskosten für die lineare Abschreibung die erhaltene Eigenheimzulage abgezogen werden müssen?
Beispiel mit gerundeten Zahlen in DM:
Anschaffungskosten 1999 - 2001: 160.000,- DM
Eigenheimzulage für die Jahre der Selbstnutzung: 40.000,- DM
Gilt für die linear Abschreibung ab Dezember 2006 nun 2% von 160.000,- DM oder nur 2% von 120.000,- DM (also Anschaffungskosten abzüglich der Eigenheimzulage)?
Ich habe folgenden Paragraphen im Eigenheimzulagengesetz gefunden. Daraus würde ich als Laie schließen, dass die Eigenheimzulage die Anschaffungskosten für Abschreibung nach Eigennutzung nicht mindert:
"§ 16 Ertragsteuerliche Behandlung der Eigenheimzulage
Die Eigenheimzulage gehört nicht zu den Einkünften im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Sie mindert nicht die steuerlichen Herstellungs- und Anschaffungskosten."
Vielen Dank
ich habe für meine in 1999 gekaufte und von 1999 bis November 2006 selbst genutzte Eigentumswohnung die vollen 8 Jahre Eigenheimzulage erhalten. Im Anschluss wurde die Wohnung vermietet und ab Dezember 2006 eine lineare Abschreibung steuerlich geltend gemacht. Dabei wurden die Anschaffungskosten zugrunde gelegt, die von 1999 - 2001 (Ratenzahlung nach Baufortschritt) entstanden sind.
Meine Frage ist nun: Hätte bei der Ermittlung der Anschaffungskosten für die lineare Abschreibung die erhaltene Eigenheimzulage abgezogen werden müssen?
Beispiel mit gerundeten Zahlen in DM:
Anschaffungskosten 1999 - 2001: 160.000,- DM
Eigenheimzulage für die Jahre der Selbstnutzung: 40.000,- DM
Gilt für die linear Abschreibung ab Dezember 2006 nun 2% von 160.000,- DM oder nur 2% von 120.000,- DM (also Anschaffungskosten abzüglich der Eigenheimzulage)?
Ich habe folgenden Paragraphen im Eigenheimzulagengesetz gefunden. Daraus würde ich als Laie schließen, dass die Eigenheimzulage die Anschaffungskosten für Abschreibung nach Eigennutzung nicht mindert:
"§ 16 Ertragsteuerliche Behandlung der Eigenheimzulage
Die Eigenheimzulage gehört nicht zu den Einkünften im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Sie mindert nicht die steuerlichen Herstellungs- und Anschaffungskosten."
Vielen Dank
Antwort geschrieben am 20.07.2010 21:02:43
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Werner SeiterStedinger Str. 39a, 27753 Delmenhorst, Tel: 04221-91230, Fax: 04221-912317
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Sehr geehrter Fragender,
die Eigenheimzulage mindert in der Tat nicht die Bemessungsgrundlage.
Ich verbleibe mit den besten Grüßen
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Ich verbleibe mit den besten Grüßen
Mit freundlichen Grüßen,
Werner Seiter
- Steuerberater -
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass das Weglassen oder die Zweideutigkeit von Informationen die rechtliche Beurteilung verändern können.
-----------------------------------
Kanzlei Seiter
Rechtsanwälte - Steuerberater - Unternehmensberater
(in Bürogemeinschaft)
Steuerberater Werner Seiter
Rechtsanwältin u. Diplom-Ökonomin Dr. Corina Seiter
zugleich Mediatorin & Fachanwältin für Strafrecht
Stedinger Str. 39a
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Tel. (Stb): 04221 - 9123 0
Fax (Stb): 04221 - 912317
Tel. (RA): 04221 - 98 39 45
Fax (RA): 04221 - 98 39 46
Email: info@kanzlei-seiter.de
Website: www.kanzlei-seiter.de
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Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 20.07.2010 21:18:37
Sehr geehrter Herr Anwalt,
um Missverständnisse auszuschließen:
Darf, obwohl ich 40.000,- DM Förderung in Form der Eigenheimzulage erhalten habe in Anschluss an die Eigennutzung bei Vermietung der volle Kaufpreis abgeschrieben werden. In meine Fall also die verbleibenden 42 Jahre?
Sehr geehrter Herr Anwalt,
um Missverständnisse auszuschließen:
Darf, obwohl ich 40.000,- DM Förderung in Form der Eigenheimzulage erhalten habe in Anschluss an die Eigennutzung bei Vermietung der volle Kaufpreis abgeschrieben werden. In meine Fall also die verbleibenden 42 Jahre?
Antwort auf Nachfrage vom Steuerprofi geschrieben am 21.07.2010 04:06:36
Sehr geehrter Fragender,
die EHZ mindert die Anschaffungs-/Herstellungskosten nicht, sodass für die Ermittlung der AfA-Bemessungsgrundlage grds. von den vollen AK/HK ausgegangen werden muss. Allerdings ist das AfA-Volumen für die Zeit der Eigennutzung zu mindern:
AK/HK: 160.000
./. fiktive AfA: 7 J. x 2% (§7(4)Nr.2a EStG): 22.400 (1999-2005)
1 J. x 2% x 11/12: 2.933 (01-11/2006)
------------
verbl. AfA-Volumen: 134.667
davon jährl. (42 J.): 2% v. 160.000 = 3.200
Ich hoffe, Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben, und verbleibe
mit freundlichen Grüßen,
Werner Seiter
Steuerberater
Sehr geehrter Fragender,
die EHZ mindert die Anschaffungs-/Herstellungskosten nicht, sodass für die Ermittlung der AfA-Bemessungsgrundlage grds. von den vollen AK/HK ausgegangen werden muss. Allerdings ist das AfA-Volumen für die Zeit der Eigennutzung zu mindern:
AK/HK: 160.000
./. fiktive AfA: 7 J. x 2% (§7(4)Nr.2a EStG): 22.400 (1999-2005)
1 J. x 2% x 11/12: 2.933 (01-11/2006)
------------
verbl. AfA-Volumen: 134.667
davon jährl. (42 J.): 2% v. 160.000 = 3.200
Ich hoffe, Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben, und verbleibe
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