Frage geschrieben am 20.07.2010 20:40:31

Betreff: Mindert die Eigenheimzulage die Anschaffungskosten für eine spätere Abschreibung


Rechtsgebiet: Abschreibungen
Einsatz: € 20,00
Status: Beantwortet
Guten Tag,

ich habe für meine in 1999 gekaufte und von 1999 bis November 2006 selbst genutzte Eigentumswohnung die vollen 8 Jahre Eigenheimzulage erhalten. Im Anschluss wurde die Wohnung vermietet und ab Dezember 2006 eine lineare Abschreibung steuerlich geltend gemacht. Dabei wurden die Anschaffungskosten zugrunde gelegt, die von 1999 - 2001 (Ratenzahlung nach Baufortschritt) entstanden sind.

Meine Frage ist nun: Hätte bei der Ermittlung der Anschaffungskosten für die lineare Abschreibung die erhaltene Eigenheimzulage abgezogen werden müssen?

Beispiel mit gerundeten Zahlen in DM:
Anschaffungskosten 1999 - 2001: 160.000,- DM
Eigenheimzulage für die Jahre der Selbstnutzung: 40.000,- DM

Gilt für die linear Abschreibung ab Dezember 2006 nun 2% von 160.000,- DM oder nur 2% von 120.000,- DM (also Anschaffungskosten abzüglich der Eigenheimzulage)?

Ich habe folgenden Paragraphen im Eigenheimzulagengesetz gefunden. Daraus würde ich als Laie schließen, dass die Eigenheimzulage die Anschaffungskosten für Abschreibung nach Eigennutzung nicht mindert:

"§ 16 Ertragsteuerliche Behandlung der Eigenheimzulage
Die Eigenheimzulage gehört nicht zu den Einkünften im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Sie mindert nicht die steuerlichen Herstellungs- und Anschaffungskosten."

Vielen Dank


Antwort geschrieben am 20.07.2010 21:02:43
Steuerberater Steuerberater
Werner Seiter
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Sehr geehrter Fragender,

die Eigenheimzulage mindert in der Tat nicht die Bemessungsgrundlage.

Ich verbleibe mit den besten Grüßen
Mit freundlichen Grüßen,

Werner Seiter
- Steuerberater -


Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass das Weglassen oder die Zweideutigkeit von Informationen die rechtliche Beurteilung verändern können.

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