Frage geschrieben am 29.09.2010 12:20:52

Betreff: Mehrwertsteuernachforderung


Rechtsgebiet: Mehrwertsteuer
Einsatz: € 20,00
Status: archiviert
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin bis 2009 Kleinunternehmer gewesen. Ab 2010 hätte ich Mehrwertsteuer geltend machen müssen. Ein Privatmandant weigert sich die Mehrwertsteuer nachzuzahlen. Nun ist so, dass Mehrwertsteuer nachgefordert werden kann, wenn von vornherein festgelegte Nettobeträge vereinbart waren, was ja bei Berufsgruppen wie Steuerberatern, Rechtsanwälten nicht möglich, da der Gebührenwert oft erst anch Abschluss der Angelegenheit feststeht, soll heißen:
Wenn der Streitwert erst nach Abschluss der Angelegenheit feststeht, war es nicht möglich anfänglich Nettobeträge zu vereinbaren. Kann dann die Mehrwertsteuer nachgefordert werden, auch wenn bereits eine Rechnung ohne Mwst. erstellt, die bereits beglichen wurde?

MfG
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