Frage geschrieben am 29.09.2010 12:20:52Betreff: Mehrwertsteuernachforderung
Rechtsgebiet: MehrwertsteuerEinsatz: € 20,00Status: archiviert
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin bis 2009 Kleinunternehmer gewesen. Ab 2010 hätte ich Mehrwertsteuer geltend machen müssen. Ein Privatmandant weigert sich die Mehrwertsteuer nachzuzahlen. Nun ist so, dass Mehrwertsteuer nachgefordert werden kann, wenn von vornherein festgelegte Nettobeträge vereinbart waren, was ja bei Berufsgruppen wie Steuerberatern, Rechtsanwälten nicht möglich, da der Gebührenwert oft erst anch Abschluss der Angelegenheit feststeht, soll heißen:
Wenn der Streitwert erst nach Abschluss der Angelegenheit feststeht, war es nicht möglich anfänglich Nettobeträge zu vereinbaren. Kann dann die Mehrwertsteuer nachgefordert werden, auch wenn bereits eine Rechnung ohne Mwst. erstellt, die bereits beglichen wurde?
MfG
ich bin bis 2009 Kleinunternehmer gewesen. Ab 2010 hätte ich Mehrwertsteuer geltend machen müssen. Ein Privatmandant weigert sich die Mehrwertsteuer nachzuzahlen. Nun ist so, dass Mehrwertsteuer nachgefordert werden kann, wenn von vornherein festgelegte Nettobeträge vereinbart waren, was ja bei Berufsgruppen wie Steuerberatern, Rechtsanwälten nicht möglich, da der Gebührenwert oft erst anch Abschluss der Angelegenheit feststeht, soll heißen:
Wenn der Streitwert erst nach Abschluss der Angelegenheit feststeht, war es nicht möglich anfänglich Nettobeträge zu vereinbaren. Kann dann die Mehrwertsteuer nachgefordert werden, auch wenn bereits eine Rechnung ohne Mwst. erstellt, die bereits beglichen wurde?
MfG
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geschrieben am 29.09.2010 16:05:10
Sehr geehrter Interessent,
Ihre Frage ist keine steuerrechtliche sondern eine zivilrechtliche, die nur von einem Anwalt beantwortet werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Weßling
geschrieben am 29.09.2010 16:05:10
Steuerberater Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
Johannes WeßlingAn der Germania Brauerei 1, 48159 Münster, Tel: +491725320434, Fax: +492513967116
Steuerberatung
Bewertungen: 33
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Johannes Weßling
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Diese Frage wurde unbeantwortet archiviert. Eine Beantwortung ist nicht mehr möglich.
Warum gab es keine Antwort? Dies kann unterschiedliche Gründe haben. Hinweise, wie Sie schnell zu einer Antwort kommen, finden Sie hier
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