Frage geschrieben am 17.09.2010 10:36:07Betreff: LTD und §181 BGB
Rechtsgebiet: KapitalgesellschaftenEinsatz: € 20,00Status: Geschlossen
Ich bin alleiniger Inhaber und Director einer englischen LTD, die ausschließlich in Deutschland tätig ist und hier veranlagt wird. Eine Befreieung von den in §181 BGB bezeichneten Einschränkungen ist im Handelsregister nicht eingetragen (das ist anscheinend auch grundsätzlich nicht möglich). Jetzt möchte ich einen Teil meines Hauses an meine LTD vermieten. Ist ein Mietvertrag zwischen mir persönlich und meiner LTD rechtswirksam, wird dieser insbesondere vom Finanzamt anerkannt oder werden Mietzahlungen dann als verdeckte Gewinnausschüttung behandelt ?
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