Frage geschrieben am 13.07.2011 10:45:50Betreff: Kreditrestschuldversicherung
Rechtsgebiet: SonderausgabenEinsatz: € 20,00Status: Geschlossen
Hallo,
habe 2010 einen Privatkredit aufgenommen.
Man sagte mir , das ich die Kreditrestschuldversicherung von 584,64 € gegen Arbeitslosigkeit , Arbeitsunfähigkeit und Tod steuerlich geltend machen kann.
Gehört dies zu den Personenversicherungen , die zu den Sonderausgaben zählen im Sinne § 18 Abs.1 Z 2 EstG 1988 ?
Danke für Antwort
habe 2010 einen Privatkredit aufgenommen.
Man sagte mir , das ich die Kreditrestschuldversicherung von 584,64 € gegen Arbeitslosigkeit , Arbeitsunfähigkeit und Tod steuerlich geltend machen kann.
Gehört dies zu den Personenversicherungen , die zu den Sonderausgaben zählen im Sinne § 18 Abs.1 Z 2 EstG 1988 ?
Danke für Antwort










