Frage geschrieben am 08.06.2010 07:54:07Betreff: Kauf eines Grunstückes und Bau einer Miet Gewerbehalle
Rechtsgebiet: UnternehmenssteuernEinsatz: € 20,00Status: Beantwortet
Können wir die Kosten die durch und mit dem Kauf eines Grunstückes und dem darauf folgendem Bau einer Gewerbehalle als Miteobjekt ( keine Eigennutzung) in unserem Unternehmen als Betriebsausgaben verbuchen?
Antwort geschrieben am 08.06.2010 08:34:23
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Johannes WeßlingAn der Germania Brauerei 1, 48159 Münster, Tel: +491725320434, Fax: +492513967116
Steuerberatung
Bewertungen: 33
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Sehr geehrter Interessent,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Auf der Grundlage Ihres Gebotes sowie der Regeln dieser Plattform kann ich Ihnen im Rahmen einer Erstberatung wie folgt antworten:
1.) Ich gehe davon aus, dass das Objekt im Rahmen des Betriebsvermögens der Ltd. & Co. KG erworben bzw. erbaut wird.
2.) Der Erwerb des Grundstückes selbst führt nicht zu Betriebsausgaben, da sich das Grundstück nicht abnutzt. Das Grundstück ist im Anlagevermögen der KG zu aktivieren.
3.) Das Errichten des Gebäudes führt zu Herstellungskosten auf das Gebäude. Die Summer der Herstellungskosten ist ebenfalls zu aktivieren. Allerdings können ab Nutzungsbeginn Abschreibungen auf diese Herstellungskosten als Betriebsausgaben verrechnet werden. Die Herstellungskosten sind auf die so genannte betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Objektes zu verteilen. Diese liegt bei Industriebauten zwischen 25 und 50 Jahren.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben geholfen zu haben und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Weßling
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1.) Ich gehe davon aus, dass das Objekt im Rahmen des Betriebsvermögens der Ltd. & Co. KG erworben bzw. erbaut wird.
2.) Der Erwerb des Grundstückes selbst führt nicht zu Betriebsausgaben, da sich das Grundstück nicht abnutzt. Das Grundstück ist im Anlagevermögen der KG zu aktivieren.
3.) Das Errichten des Gebäudes führt zu Herstellungskosten auf das Gebäude. Die Summer der Herstellungskosten ist ebenfalls zu aktivieren. Allerdings können ab Nutzungsbeginn Abschreibungen auf diese Herstellungskosten als Betriebsausgaben verrechnet werden. Die Herstellungskosten sind auf die so genannte betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Objektes zu verteilen. Diese liegt bei Industriebauten zwischen 25 und 50 Jahren.
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Mit freundlichen Grüßen
Johannes Weßling
Meine Homepage: www.wessling-steuer.de
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