Frage geschrieben am 11.12.2010 18:38:55Betreff: Kauf eines Einzelunternehmen
Rechtsgebiet: UnternehmenssteuernEinsatz: € 50,00Status: Beantwortet
Ich überlege Anfang 2011 , eine Einzelfirma zu kaufen.
Dieses Unternehmen bezieht Einnahmen aus Verträgen ( Leasing ).
ich werde meine Zelte in Deutschland vor den Kauf abbrechen und nach Spanien ziehen.
ich besitze dann in Deutschland , nur noch kleinere Beteiligungen ( Schiffe , Ölmühlen u.s.w. )
In Spanien werde ich eine SL gründen, über die ich den Firmenkauf abwickeln möchte. Firmensitz soll Spanien sein , die Umsätze und Erträge werden in Deutschland erzielt.
Nun stellen sich für mich folgende Fragen :
Wo bin ich Steuerpflichtig ?
Sollte ich weiterhin in Deutschland steuerpflichtig sein, kann ich die Kosten in Spanien ( Miete , Mitarbeiter, Firmenkosten u.s.w. ), steuerlich als Aufwendungen nutzen ?
Wird bei dem Kauf durch die Spanische SL Umsatzsteuer fällig ?
Hat eine deutsche Kontoverbindung, steuerliche Auswirkungen ?
Dieses Unternehmen bezieht Einnahmen aus Verträgen ( Leasing ).
ich werde meine Zelte in Deutschland vor den Kauf abbrechen und nach Spanien ziehen.
ich besitze dann in Deutschland , nur noch kleinere Beteiligungen ( Schiffe , Ölmühlen u.s.w. )
In Spanien werde ich eine SL gründen, über die ich den Firmenkauf abwickeln möchte. Firmensitz soll Spanien sein , die Umsätze und Erträge werden in Deutschland erzielt.
Nun stellen sich für mich folgende Fragen :
Wo bin ich Steuerpflichtig ?
Sollte ich weiterhin in Deutschland steuerpflichtig sein, kann ich die Kosten in Spanien ( Miete , Mitarbeiter, Firmenkosten u.s.w. ), steuerlich als Aufwendungen nutzen ?
Wird bei dem Kauf durch die Spanische SL Umsatzsteuer fällig ?
Hat eine deutsche Kontoverbindung, steuerliche Auswirkungen ?
Antwort geschrieben am 11.12.2010 21:04:13
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Werner SeiterStedinger Str. 39a, 27753 Delmenhorst, Tel: 04221-91230, Fax: 04221-912317
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Sehr geehrter Fragender,
im Rahmen einer Erstberatung auf Basis der von Ihnen hier gegebenen Informationen und unter Berücksichtigung der Regelungen dieses Beratungsportals beantworte ich Ihre Frage gerne wie folgt:
1.) Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig werden Sie nach dem Umzug - sofern Sie in Deutschland "alle Ihre Zelte abbrechen", hier also keinen Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt i.S.d. §§8,9 AO beibehalten - nur noch in Spanien sein.
Dennoch können Sie mit bestimmten Einkünften (siehe: Katalog in §49 EStG) weiterhin in Deutschland im Rahmen der sog. beschränkten Steuerpflicht der Besteuerung unterliegen. Allerdings ist hierbei das zwischen Deutschland und Spanien bestehende Doppelbesteuerungsabkommen (kurz: DBA) zu beachten, das für den Fall der parallelen Steuerpflicht in beiden Staaten entsprechende Regelungen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung bereithält.
Da Sie schreiben, dass Sie eine spanische S.L. (vergleichbar einer deutschen GmbH) gründen wollen, deren Gesellschafter Sie vermutlich sein werden und die das in Rede stehende Unternehmen kaufen soll, werden aber nicht Sie selbst, sondern maximal die S.L. (etwa im Falle einer selbständigen Niederlassung; anders: sog. Repräsentanz, s.u.) stpfl. Einkünfte in Deutschland erzielen.
Sie selbst werden aufgrund Sitzes der S.L. bzw. Ihres persönlichen Wohnsitzes in Spanien etwa im Rahmen von Lohn-/Gehaltszahlungen als Geschäftsführer oder im Rahmen von Ausschüttungen/Dividenden aber voraussichtlich nur steuerpflichtige Einkünfte in Spanien erzielen.
2.) Die Veräußerung eines gesamten Unternehmens ist in Deutschland gemäß §1 Abs.1a UStG von der Umsatzsteuer ausgenommen.
3.) Sofern Sie eine sog. "Repräsentanz" der spanischen Gesellschaft in Deutschland errichten wollen, die keiner
Handelsregistereintragung, Gewerbeanmeldung sowie steuerlichen Erfassung bei der deutschen Finanzverwaltung bedarf (Gewinne sind sodann grds. ausschließlich in Spanien steuerpflichtig), ist erforderlich, dass die vertraglichen Vereinbarungen und Zahlungsvorgänge über die spanische S.L. erfolgen.
Ich hoffe, Ihnen hiermit ausreichend weitergeholfen zu haben, und verbleibe
im Rahmen einer Erstberatung auf Basis der von Ihnen hier gegebenen Informationen und unter Berücksichtigung der Regelungen dieses Beratungsportals beantworte ich Ihre Frage gerne wie folgt:
1.) Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig werden Sie nach dem Umzug - sofern Sie in Deutschland "alle Ihre Zelte abbrechen", hier also keinen Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt i.S.d. §§8,9 AO beibehalten - nur noch in Spanien sein.
Dennoch können Sie mit bestimmten Einkünften (siehe: Katalog in §49 EStG) weiterhin in Deutschland im Rahmen der sog. beschränkten Steuerpflicht der Besteuerung unterliegen. Allerdings ist hierbei das zwischen Deutschland und Spanien bestehende Doppelbesteuerungsabkommen (kurz: DBA) zu beachten, das für den Fall der parallelen Steuerpflicht in beiden Staaten entsprechende Regelungen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung bereithält.
Da Sie schreiben, dass Sie eine spanische S.L. (vergleichbar einer deutschen GmbH) gründen wollen, deren Gesellschafter Sie vermutlich sein werden und die das in Rede stehende Unternehmen kaufen soll, werden aber nicht Sie selbst, sondern maximal die S.L. (etwa im Falle einer selbständigen Niederlassung; anders: sog. Repräsentanz, s.u.) stpfl. Einkünfte in Deutschland erzielen.
Sie selbst werden aufgrund Sitzes der S.L. bzw. Ihres persönlichen Wohnsitzes in Spanien etwa im Rahmen von Lohn-/Gehaltszahlungen als Geschäftsführer oder im Rahmen von Ausschüttungen/Dividenden aber voraussichtlich nur steuerpflichtige Einkünfte in Spanien erzielen.
2.) Die Veräußerung eines gesamten Unternehmens ist in Deutschland gemäß §1 Abs.1a UStG von der Umsatzsteuer ausgenommen.
3.) Sofern Sie eine sog. "Repräsentanz" der spanischen Gesellschaft in Deutschland errichten wollen, die keiner
Handelsregistereintragung, Gewerbeanmeldung sowie steuerlichen Erfassung bei der deutschen Finanzverwaltung bedarf (Gewinne sind sodann grds. ausschließlich in Spanien steuerpflichtig), ist erforderlich, dass die vertraglichen Vereinbarungen und Zahlungsvorgänge über die spanische S.L. erfolgen.
Ich hoffe, Ihnen hiermit ausreichend weitergeholfen zu haben, und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen,
Werner Seiter
- Steuerberater -
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass das Weglassen oder die Zweideutigkeit von Informationen die rechtliche Beurteilung verändern können.
-----------------------------------
Kanzlei Seiter
Rechtsanwälte - Steuerberater - Unternehmensberater
(in Bürogemeinschaft)
Steuerberater Werner Seiter
Rechtsanwältin u. Diplom-Ökonomin Dr. Corina Seiter
zugleich Mediatorin & Fachanwältin für Strafrecht
Stedinger Str. 39a
27753 Delmenhorst
Tel. (Stb): 04221 - 9123 0
Fax (Stb): 04221 - 912317
Tel. (RA): 04221 - 98 39 45
Fax (RA): 04221 - 98 39 46
Email: info@kanzlei-seiter.de
Website: www.kanzlei-seiter.de
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