Frage geschrieben am 05.03.2011 09:14:37

Betreff: KFZ Steuerbefreiung oder Fahrtkosten abrechnen


Rechtsgebiet: Außergewöhnliche Belastungen
Einsatz: € 25,00
Status: Beantwortet
Ich bin verheiratet und wir haben einen behinderten Sohn 10 Jahre ( 100 % H ).
Unser Auto ist auf ihn angemeldet und wir sind KFZ steuerbefreit.

Ich nutze das Auto ca. 2 mal im Jahr für längere Fahrten ohne Kind.
Ich melde dies dann dem Finanzamt und besteuere das KFZ. Dies geht aber nur mindesten
für 1 Monat. Das macht dann jedesmall 32 Euro / monat.

380 Euro würde die KFZ Steuer jährlich kosten.

Frage:
Wenn ich das KFZ aus der Steuerbefreiung herausnehmen würde,
kann ich dann die anfallenden Fahrtkosten für den Behinderten andersweitig ansetzen?
Oder könnte ich das sowieso?

Müsste dann das KFZ auf meinen Sohn angemeldet bleiben?

Und müsste ich dann ein Fahrtenbuch schreiben?

Ich mal zum Test in einer Programm zur Steuererklärung versucht Fahrtkosten
wegen Behinderung anzusetzen. Bei der Berechnung hatte dies allerdings keinen
Einfluss.

Wird das irgendwie durch Pauschalen abgefangen?


Antwort geschrieben am 06.03.2011 11:49:07
Steuerberater Steuerberater/Dipl.Betriebswirt
Ulrich Stiller
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Steuerberatung
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Sehr geehrter Ratsuchender,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Sie haben die Kraftfahrzeugsteuerbefreiungsvorschrift des § 3a KraftStG in Anspruch genommen und das Fahrzeug richtiger Weise auf den Sohn angemeldet.

Gehbehinderte mit dem Merkzeichen aG, Blinde mit dem Merkzeichen Bl und Hilflose mit dem Merkzeichen H im Ausweis, können jährlich und ohne Nachweis Fahrtkosten mit 15.000 km x 0,30€ = 4.500€ als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG steuerlich geltend machen. Dies hat nichts mit der Kraftfahrzeugsteuerbefreiung zu tun, diese bleibt erhalten, d.h. Sie müssen diese nicht aufheben.

Das Fahrzeug muss auf Ihren Sohn angemeldet bleiben, ein Fahrtenbuch müssen Sie bei Ansatz der 15.000 km nicht führen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen im Rahmen Ihres Einsatzes behilflich sein.


Mit freundlichen Grüßen


Ulrich Stiller
Steuerberater

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