Frage geschrieben am 09.12.2010 10:53:07

Betreff: KAUF EFH VON ELTERN, VERMIETUNG AN ELTERN, ABSCHREIBUNG, WOHNRECHT


Rechtsgebiet: Haus-, Grundbesitz
Einsatz: € 40,00
Status: Beantwortet
Sehr geehrte Damen und Herren,

folgender Sachverhalt:

Ich möchte das Einfamilienhaus meiner Eltern kaufen und an diese vermieten.

So weit, so klar.

Die lineare Abschreibung im Rahmen der EKSt-Erklärung muss ja um den Bodenwert gekürzt werden.
Ist es möglich, dies zu umgehen, indem man eine Schenkung über das Grundstück und einen Kaufvertrag über das Gebäude aufsetzt?
Kann man alternativ im Kaufvertrag den Wert des Gebäudes und des Bodens (unabhängig vom Bodenrichtwert der Gemeinde) frei definieren?

Wenn ich, um meinen Eltern mehr Sicherheit zu geben, Ihnen ein Wohnrecht einräume - kann ich dennoch einen Mietvertrag mit Ihnen aufsetzen und durch die entstehenden Einnahmen aus V&V auch die Werbungskosten (Kreditzinsen, Abschreibung, etc.) geltend machen?

Ist es -steuerunschädlich- möglich, die Immobilie nach Ablauf von 10 Jahren meinen Eltern zurückzuverkaufen?

Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus.

Mit besten Grüßen


Antwort geschrieben am 09.12.2010 12:17:07
Steuerberater Steuerberater/ Dipl. Kaufmann
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Sehr geehrter Fragender,

im Rahmen einer Erstberatung auf Basis der von Ihnen hier gegebenen Informationen beantworte ich Ihre Frage gerne wie folgt:

Sie können im notariellen Kaufvertrag den Kaufpreis auf den Grund und Boden und das Gebäude aufteilen. Das Finanzamt muss grundsätzlich die vertragliche Kaufpreisaufteilung übernehmen, solange nicht die Aufteilung unangemessen ist. Dies wäre dann der Fall, wenn der Gebäudewert den Verkehrswert des Gebäudes überschreitet oder der Grund- und Bodenwert den Verkehrswert des Grund-und Bodens überschreitet gem. dem BFH Urteil vom 1.4.2009, IX R 35/08.

Wenn Sie einen Gutachter haben, können Sie natürlich auch seine Aufteilung übernehmen. Diese werden meist vom Finanzamt übernommen.

2. Nießbrauch:
Wenn Sie Eigentümer des Grundstücks werden und Sie Ihren Eltern unentgeltlich ein Nießbrauchrecht an einem Teil einräumen (Zuwendungsnießbrauch), liegt die Einkunftserzielung und der Werbungskostenabzug beim Nießbraucher. Vermieten also Ihre Eltern diesen Teil, können Sie Werbungskosten (nicht Afa) abziehen. Wenn Sie an Ihre Eltern vermieten, funktioniert der Werbungskostenabzug nicht.

Wenn Sie aber das Nießbrauchrecht wie unter Fremden Dritten an Ihre Eltern verkaufen, dann erzielen Sie Einkünfte aus VuV, die Sie auf einen Zeitraum von 10 Jahren verteilen können, wenn das Nießbrauchrecht so lange besteht.
Dann können Sie die Afa und Werbungskosten abziehen.

3.Nach Ablauf der Spekulationsfrist von 10 Jahren können Sie das Grundstück steuerfrei verkaufen natürlich auch an Ihre Eltern zum Verkehrswert.

Mit freundlichen Grüßen


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