Frage geschrieben am 24.08.2008 21:25:00

Betreff: Jahres-Steuererklärung 2007 // Einkommen + Umsatz


Rechtsgebiet: Selbstständige
Einsatz: € 20,00
Status: Beantwortet
Guten Tag,

meine Frau und ich betreiben eine GbR (freiberuflich) mit einem p.a.-Umsatz von ca. 23kEUR und einem Überschuss in 2007 von ca. 9kEUR.
Da das noch lange nicht zum Leben ausreicht, verdiene ich zusätzlich als normaler Angestellter.
Wir haben also sowohl geregeltes Einkommen als auch unregelmäßige Umsätze aus freiberuflicher Tätigkeit. Wir sind verheiratet, 1 Kind und veranlagen zusammen.

Fragen:

1.) Welche Vordrucke sind beim FA einzureichen?
2.) Reicht im Rahmen der Einnahmen-/Überschuss-Rechnung eine einfache Auflistung der Ausgaben nach Kategorien für das FA aus?
3.) In unserem 2005 gebauten Haus haben wir ein Arbeitszimmer (15% der Gesamtfläche); welche Dinge können abgesetzt werden?
4.) Gibt es legale Gestaltungsmittel, den Gewinn (9kEUR) gegen Null zu drücken? Barrücklagen o.ä.?

Vielen Dank + Gruß


Antwort geschrieben am 24.08.2008 23:12:15
Steuerberaterin
Marlies Zerban
Adam Karrillon Str. 58, 55118 Mainz, Tel: 06131 996114, Fax: 06131 996113
Steuerberatung
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Sehr geehrter Fragesteller,

ich beantworte nachfolgend die Fragen im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes:

1. Sie geben beim FA den Mantelbogen, eine Anlage "Kind", die Anlage "NSA", die Anlage "GSE" und die Anlage "EÜR" ab.

2. die Darstellung der Gewinnermittlung sollten Sie an die Struktur der Anlage "EÜR" ausrichten.

3. Sie können auf jeden Fall die Büroeinrichtung absetzen und anteilige Telefonkosten für Telefon, Fax und Internet. Ob die Aufwendungen für das Arbeitszimner im Übrigen abzugsfähig sind, hängt von dem konkreten Sachverhalt ab; ist dies der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit, so können die Hauskosten anteilig abgesetzt werden. Die Finanzverwaltung prüft die Voraussetzungen üblicherweise genau.

3. Bei einer Gewinnermittlung werden den zugeflossenen Einnahmen die aufgewendeten Kosten gegenübergestellt. Wie der Gewinn verwendet wird, spielt keine Rolle.
Weitere Gestaltungsmöglichkeiten ergeben sich bei dieser Gewinnermittlungsart durch eine Ansparrücklage, wenn Sie in den zwei folgenden Jahren Anschaffungen neuer Wirtschaftsgüter planen.

Mit freundlichen Grüßen


M. Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin

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