Frage geschrieben am 24.08.2008 21:25:00Betreff: Jahres-Steuererklärung 2007 // Einkommen + Umsatz
Rechtsgebiet: SelbstständigeEinsatz: € 20,00Status: Beantwortet
Guten Tag,
meine Frau und ich betreiben eine GbR (freiberuflich) mit einem p.a.-Umsatz von ca. 23kEUR und einem Überschuss in 2007 von ca. 9kEUR.
Da das noch lange nicht zum Leben ausreicht, verdiene ich zusätzlich als normaler Angestellter.
Wir haben also sowohl geregeltes Einkommen als auch unregelmäßige Umsätze aus freiberuflicher Tätigkeit. Wir sind verheiratet, 1 Kind und veranlagen zusammen.
Fragen:
1.) Welche Vordrucke sind beim FA einzureichen?
2.) Reicht im Rahmen der Einnahmen-/Überschuss-Rechnung eine einfache Auflistung der Ausgaben nach Kategorien für das FA aus?
3.) In unserem 2005 gebauten Haus haben wir ein Arbeitszimmer (15% der Gesamtfläche); welche Dinge können abgesetzt werden?
4.) Gibt es legale Gestaltungsmittel, den Gewinn (9kEUR) gegen Null zu drücken? Barrücklagen o.ä.?
Vielen Dank + Gruß
meine Frau und ich betreiben eine GbR (freiberuflich) mit einem p.a.-Umsatz von ca. 23kEUR und einem Überschuss in 2007 von ca. 9kEUR.
Da das noch lange nicht zum Leben ausreicht, verdiene ich zusätzlich als normaler Angestellter.
Wir haben also sowohl geregeltes Einkommen als auch unregelmäßige Umsätze aus freiberuflicher Tätigkeit. Wir sind verheiratet, 1 Kind und veranlagen zusammen.
Fragen:
1.) Welche Vordrucke sind beim FA einzureichen?
2.) Reicht im Rahmen der Einnahmen-/Überschuss-Rechnung eine einfache Auflistung der Ausgaben nach Kategorien für das FA aus?
3.) In unserem 2005 gebauten Haus haben wir ein Arbeitszimmer (15% der Gesamtfläche); welche Dinge können abgesetzt werden?
4.) Gibt es legale Gestaltungsmittel, den Gewinn (9kEUR) gegen Null zu drücken? Barrücklagen o.ä.?
Vielen Dank + Gruß
Weitere Informationen zur Beantwortung vom Steuerprofi ersucht
geschrieben am 24.08.2008 21:48:36
Sehr geehrter Ratsuchender,
4 Fragen für 20 Euro, dieser Einsatz steht in keiner Relation zu dem, was Sie wissen wollen. Sie sollten Ihren Einsatz für 4 Fragen auf 80 Euro erhöhen.
Freundliche Grüße
Ulrich Stiller
Steuerberater
geschrieben am 24.08.2008 21:48:36
Steuerberater Steuerberater/Dipl.Betriebswirt
Ulrich StillerSchwabstr. 40, 71229 Leonberg, Tel: 07152/23331, Fax: 07152/22709
Steuerberatung
Bewertungen: 196
Ulrich StillerSchwabstr. 40, 71229 Leonberg, Tel: 07152/23331, Fax: 07152/22709
Steuerberatung
Bewertungen: 196
Sehr geehrter Ratsuchender,
4 Fragen für 20 Euro, dieser Einsatz steht in keiner Relation zu dem, was Sie wissen wollen. Sie sollten Ihren Einsatz für 4 Fragen auf 80 Euro erhöhen.
Freundliche Grüße
Ulrich Stiller
Steuerberater
Antwort geschrieben am 24.08.2008 23:12:15
frag-einen-steuerprofi.de Antworten von Marlies Zerban als RSS-Feed abonnieren!
Steuerberaterin
Marlies ZerbanAdam Karrillon Str. 58, 55118 Mainz, Tel: 06131 996114, Fax: 06131 996113
Steuerberatung
Bewertungen: 151
Marlies ZerbanAdam Karrillon Str. 58, 55118 Mainz, Tel: 06131 996114, Fax: 06131 996113
Steuerberatung
Bewertungen: 151
Sehr geehrter Fragesteller,
ich beantworte nachfolgend die Fragen im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes:
1. Sie geben beim FA den Mantelbogen, eine Anlage "Kind", die Anlage "NSA", die Anlage "GSE" und die Anlage "EÜR" ab.
2. die Darstellung der Gewinnermittlung sollten Sie an die Struktur der Anlage "EÜR" ausrichten.
3. Sie können auf jeden Fall die Büroeinrichtung absetzen und anteilige Telefonkosten für Telefon, Fax und Internet. Ob die Aufwendungen für das Arbeitszimner im Übrigen abzugsfähig sind, hängt von dem konkreten Sachverhalt ab; ist dies der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit, so können die Hauskosten anteilig abgesetzt werden. Die Finanzverwaltung prüft die Voraussetzungen üblicherweise genau.
3. Bei einer Gewinnermittlung werden den zugeflossenen Einnahmen die aufgewendeten Kosten gegenübergestellt. Wie der Gewinn verwendet wird, spielt keine Rolle.
Weitere Gestaltungsmöglichkeiten ergeben sich bei dieser Gewinnermittlungsart durch eine Ansparrücklage, wenn Sie in den zwei folgenden Jahren Anschaffungen neuer Wirtschaftsgüter planen.
Mit freundlichen Grüßen
M. Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin
ich beantworte nachfolgend die Fragen im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes:
1. Sie geben beim FA den Mantelbogen, eine Anlage "Kind", die Anlage "NSA", die Anlage "GSE" und die Anlage "EÜR" ab.
2. die Darstellung der Gewinnermittlung sollten Sie an die Struktur der Anlage "EÜR" ausrichten.
3. Sie können auf jeden Fall die Büroeinrichtung absetzen und anteilige Telefonkosten für Telefon, Fax und Internet. Ob die Aufwendungen für das Arbeitszimner im Übrigen abzugsfähig sind, hängt von dem konkreten Sachverhalt ab; ist dies der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit, so können die Hauskosten anteilig abgesetzt werden. Die Finanzverwaltung prüft die Voraussetzungen üblicherweise genau.
3. Bei einer Gewinnermittlung werden den zugeflossenen Einnahmen die aufgewendeten Kosten gegenübergestellt. Wie der Gewinn verwendet wird, spielt keine Rolle.
Weitere Gestaltungsmöglichkeiten ergeben sich bei dieser Gewinnermittlungsart durch eine Ansparrücklage, wenn Sie in den zwei folgenden Jahren Anschaffungen neuer Wirtschaftsgüter planen.
Mit freundlichen Grüßen
M. Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin
Als Leser können Sie
oder Steuerprofi Zerban direkt*
*Weitere Informationen und eine Übersicht der 123recht.net Dienste finden Sie hier.
Ähnliche Themen auf smartsteuer.frag-einen-steuerprofi.de:
















