Frage geschrieben am 12.12.2011 09:59:48

Betreff: Investitionsabzugsbetrag


Rechtsgebiet: Einkommenssteuer
Einsatz: € 25,00
Status: archiviert
Sehr geehrte Frau Zerban,

im Bezug auf Ihre Antwort - „ Sollten sich für das Jahr 2007 noch steuerliche Vergünstigungen auf Grund neuer Rechtsprechung ergeben, können Sie dies im Rahmen des § 177 AO gegenrechnen“ - möchte ich Sie gern fragen, was damit gemeint ist?

Auf die Einkommensteuer, die ich zurückzahlen muss, sind nach § 233a AO die Zinsen zu zahlen. Dieses Verfahren ist z.Z. streitig. Sobald ich die Berechnung von dem Finanzamt bekomme, muss ich die ganze Summe incl. der Zinsen zahlen oder kann ich anhand des streitigen Verfahrens nur die geschuldete Summe ohne Zinsen zahlen?


Vielen dank für die Antwort
Mit freundlichen Grüßen

GM


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