Frage geschrieben am 20.10.2010 02:29:44Betreff: Intransparente Fonds - §6 InvStG
Rechtsgebiet: KapitalvermögenEinsatz: € 60,00Status: archiviert
Gemäß §6 InvStG müssen intransparente Investmentfonds pauschal besteuert werden (mindestens 6% des Kurswertes am Jahresende).
Allerdings ist dir Formulierung im Gesetzestext sehr undifferenziert gehalten. Evtl. gibt es entsprechende Kommentare oder Schreiben/Urteile die die Anwendung expliziter schildern.
Dazu 4 Fragen:
1) Die 6% können kumuliert bei der Endveräußerung angerechnet werden, reduzieren also entsprechend den Veräußerungsgewinn ?
2) Wie wird bei unterjärigem Kauf am Jahresende verfahren ? Gelten hier auch die vollen 6% oder nur der jahresanteilige Wert ?
3) Wie wird bei unterjährigem Verkauf verfahren ? Entfällt die Regelung dann am Jahresende ? Falls nein welcher Kurs ist ausschlaggebend (der Jahresendekurs macht in diesem Fall ja wenig Sinn) ?
4) Wie ist bei unterjährigem Kauf und Wiederverkauf zu verfahren ?
Allerdings ist dir Formulierung im Gesetzestext sehr undifferenziert gehalten. Evtl. gibt es entsprechende Kommentare oder Schreiben/Urteile die die Anwendung expliziter schildern.
Dazu 4 Fragen:
1) Die 6% können kumuliert bei der Endveräußerung angerechnet werden, reduzieren also entsprechend den Veräußerungsgewinn ?
2) Wie wird bei unterjärigem Kauf am Jahresende verfahren ? Gelten hier auch die vollen 6% oder nur der jahresanteilige Wert ?
3) Wie wird bei unterjährigem Verkauf verfahren ? Entfällt die Regelung dann am Jahresende ? Falls nein welcher Kurs ist ausschlaggebend (der Jahresendekurs macht in diesem Fall ja wenig Sinn) ?
4) Wie ist bei unterjährigem Kauf und Wiederverkauf zu verfahren ?
Hinweis:
Diese Frage wurde unbeantwortet archiviert. Eine Beantwortung ist nicht mehr möglich.
Warum gab es keine Antwort? Dies kann unterschiedliche Gründe haben. Hinweise, wie Sie schnell zu einer Antwort kommen, finden Sie hier
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