Frage geschrieben am 20.10.2010 02:29:44

Betreff: Intransparente Fonds - §6 InvStG


Rechtsgebiet: Kapitalvermögen
Einsatz: € 60,00
Status: archiviert
Gemäß §6 InvStG müssen intransparente Investmentfonds pauschal besteuert werden (mindestens 6% des Kurswertes am Jahresende).

Allerdings ist dir Formulierung im Gesetzestext sehr undifferenziert gehalten. Evtl. gibt es entsprechende Kommentare oder Schreiben/Urteile die die Anwendung expliziter schildern.


Dazu 4 Fragen:

1) Die 6% können kumuliert bei der Endveräußerung angerechnet werden, reduzieren also entsprechend den Veräußerungsgewinn ?

2) Wie wird bei unterjärigem Kauf am Jahresende verfahren ? Gelten hier auch die vollen 6% oder nur der jahresanteilige Wert ?

3) Wie wird bei unterjährigem Verkauf verfahren ? Entfällt die Regelung dann am Jahresende ? Falls nein welcher Kurs ist ausschlaggebend (der Jahresendekurs macht in diesem Fall ja wenig Sinn) ?

4) Wie ist bei unterjährigem Kauf und Wiederverkauf zu verfahren ?


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