Frage geschrieben am 24.06.2010 17:06:45

Betreff: Im Ausland lebendes Kind will seiner Mutter in D Eigentumswohnung kaufen/schenken


Rechtsgebiet: Schenkungssteuer
Einsatz: € 40,00
Status: Beantwortet
Ich habe meinen Wohnsitz im Nicht-EU-Ausland ohne Einkünfte bzw.wirtschaftlichen Bezug zu Deutschland (keine Immobilie, keine Anteile an Gesellschaften), bin also in Deutschland nicht steuerpflichtig und muss somit auch keine Steuererklärungen abgeben.
Ich möchte meiner Mutter (Rentnerin ohne Einkünfte; wird beim FA nicht mehr veranlagt) eine Eigentumswohnung kaufen (Wert: ca. 250.000 EUR).
Welche Möglichkeiten habe ich dies zu tun, ohne dass Einkommen-/Schenkungs- oder andere Steuern auf uns zukommen, auch im Hinblick darauf dass ich die Wohnung voraussichtlich eines Tages erben werde (Einzelkind).

Probleme:

- Wenn ich meiner Mutter das Geld schenke fällt Schenkungssteuer an da der Freibetrag nur 20.000 EUR ist (das spätere Erbe wäre unter dem Freibetrag von 400.000 EUR und damit steuerfrei)

- Wenn ich meiner Mutter das Geld (zinslos) als Darlehen zur Verfügung stelle gilt dies als Schenkung unter Lebenden (in bezug auf die Zinsen, die ich ihr schenke). Nimmt das Finanzamt einen marktüblichen Zins von 4% an, schenke ich ihr also 10.000 EUR pro Jahr, d.h. der Freibetrag (der meines Wissens nach für einen Zeitraum von 10 Jahren gilt) wäre nach 2 Jahren ausgeschöpft und wir (sprich: meine Mutter) müssten für die folgenden 8 Jahre jeweils 10.000 EUR = 80.000 EUR mit dem Schenkungssteuersatz (20%) versteuern. (beim späteren Erbe könnte man das darlehen in Abzug bringen bzw. wäre es ohnehin unter dem Freibetrag von 400.000 EUR und damit steuerfrei)

- Wenn ich die Wohnung selbst kaufe und meiner Mutter mietfrei zur Verfügung stelle (bzw. ihr ein Wohn- oder Nießbrauchrecht einräume) könnte einerseits auch eine Schenkung in Höhe der nicht erhobenen Miete angenommen werden (der Freibetrag wäre dann auch recht schnell ausgeschöpft) bzw. könnte ich durch den Immobilienbesitz beschränkt steuerpflichtig in Deutschland werden (was ich unbedingt vermeiden will).

Was wäre also die geschickteste Lösung, die mir ermöglicht, meiner Mutter diese Wohnung zu kaufen ohne daß für mich oder meine Mutter Einkommen- oder Schenkungssteuern anfallen?


Antwort geschrieben am 24.06.2010 21:31:51
Steuerberater Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
Johannes Weßling
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Steuerberatung
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Sehr geehrter Interessent,

vielen Dank für die Anfrage, die ich unter Berücksichtigung Ihres Gebotes sowie nach den Regeln dieser Plattform im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten kann:

1.) Ihre Ausführungen sind sämtlich richtig, sodass es nicht einfach ist, Ihnen eine Lösung anzubieten.
2.) Sie schreiben, dass Ihre Mutter Rentnerin ohne Einkünfte ist. In diesem Fall sind Sie nach § 1601 BGB gegenüber Ihrer Mutter als Abkömmling in gerader Linie unterhaltspflichtig. Dies umfasst auch die Möglichkeit, Ihrer Mutter eine angemessene Wohnung zu verschaffen.
3.) Eine derartige unentgeltliche Zurverfügungstellung einer angemessenen Wohnung ist nicht freigiebig, da sie nicht freiwillig sondern wegen § 1601 BGB erfolgt, und unterliegt aus diesem Grunde nicht den Regeln des Schenkungsteuerrechts, ist also nicht schenkungsteuerpflichtig.
4.) Auch werden Sie bei einem solchen Vorgehen nicht beschränkt steuerpflichtig im Inland, da zwar die Wohnung im Inland liegt, Sie aber wegen der Unentgeltlichkeit der Überlassung der Wohnung an Ihre Mutter keine Einkünfte haben, die zu erklären wären.
5.) Vorteil ist natürlich auch, dass bei einem späteren Erbfall von Ihrer Mutter an Sie keine Erbschaftsteuer anfällt. Sollten Sie allerdings nach diesem Erbfall fremd vermieten, werden Sie hier beschränkt steuerpflichtig.

Sollte Ihre Mutter entgegen Ihren Ausführungen ein ausreichendes Einkommen (Rente) haben, so bitte Ich Sie, mir dies in einer Nachfrage mitzuteilen, damit noch einmal nachgedacht werden kann.


Mit freundlichen Grüßen
Johannes Weßling
Meine Homepage: www.wessling-steuer.de

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