Frage geschrieben am 07.11.2011 20:58:38

Betreff: Hausverkauf einer gewerblichen Immobilie


Rechtsgebiet: Haus-, Grundbesitz
Einsatz: € 40,00
Status: Beantwortet
Hallo. Meine Familie möchte eine, bis vor kurzem gewerblich genutzte Immobilie verkaufen. Diese wurde in den 90igern von uns selbst erbaut und seitdem betrieblich genutzt. Ursprünglich hatte es einen Wert von 400 000 € tausend. Gegenwärtig, nach Abschreibung, laut einem Steuerberater, noch einen Wert von 160 000 €. Wir versuchen seit einem Jahr das Haus zu verkaufen und jetzt, nachdem wir mit dem Preis immer wieder runtergegangen sind, würde es endlich jemand für 70 000 € erwerben wollen. Nun die Frage: Bei einer gewerblichen Immobilie wird ja eine Steuer beim Verkauf erhoben. Müssten wir nun die Differenz von 160 000 € abzüglich 70 000 € versteuern? Worauf wird eigentlich genau die Steuer erhoben? Könnte das Finanzamt von uns verlangen trotzdem zu zahlen, obwohl wir das Haus nicht für 160 000 € verkaufen können (Lage in ostdeutscher Kleinstadt).


Antwort geschrieben am 07.11.2011 21:48:20
Steuerberaterin Dr.
Yanqiong Bolik
Bildstöckle 6, 70567 Stuttgart, Tel: +49 (0)711 / 2132 1815, Fax: +49 (0)711 / 4690 6802
Steuerberatung
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Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.

Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können.

In Ihrem Sachverhalt sollte eine Immobielie aus dem Betriebsvermögen veräußert werden. Das Veräußerungsergebnis gehört grundsätzlich zum Ergebnis der Geschäftstätigkeit.

Nach Ihren Zahlenangaben liegt vor: Verkaufserlös (70 000) ./. Restbuchwert (160 000) = Veräußerungsverlust (- 90 000 EUR). Der Veräußerungsverlust mindert Ihre Einkünfte aus Gewerbebetrieb und somit Ihre Einkommensteuer.

Ich hoffe, dass ich Ihnen behilflich sein konnte.

Besteht noch Unklarheit, verwenden Sie bitte gern die Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen

Dr. Yanqiong Bolik
Steuerberaterin

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