Frage geschrieben am 23.10.2011 10:45:54

Betreff: Hauptberuf + freiberuflich


Rechtsgebiet: Steuererklärung
Einsatz: € 35,00
Status: Beantwortet
Guten Tag,
ich habe eine Frage zur Steuererklärung für (2010 + 2011 + ff). (2010 habe ich aufgeschoben aus verschiedenen Gründen)
Folgender Sachverhalt:
Ich bin festangestellter Arbeitnehmer (Dipl. Ing.) mit einem Einkommen von ca. 50.000 € im Jahr mit festem Arbeitsplatz in einer Firma.
Nebenher habe ich als zweites Standbein ein Ingenieurbüro, wo mal ab und an Arbeiten anfallen. Ich habe dafür keinen weiteren Arbeitsplatz. Den Arbeitsplatz in der Firma, wo ich hauptberuflich arbeite, kann ich nicht benutzen für diese Tätigkeit. Im Jahre 2010 kamen zu meinem Brutto als Arbeitnehmer noch ca. 8.500 € hinzu von diesem Ingenieurbüro. Die freiberufliche Arbeitszeit liegt deutlich unter 50% gegenüber der hauptberuflichen Arbeitszeit. Dieses Ingenieurbüro ist ein Arbeitszimmer, von wo aus die Arbeiten erledigt werden (techn. Berechnungen). Dieses Arbeitszimmer befindet sich in meinem gemieteten Reihenhaus, ist kein Durchgangszimmer, abgeschlossener Raum und ist auch nur als Arbeitszimmer genutzt (Schreibtische, Computer, Drucker, Bücheregale). Genug Platz zum Leben ist in diesem Haus, ich habe dort bisher keinen Publikumsverkehr.
Wenn ich jetzt in mein Steuerprogramm nur meinen Job als Arbeitnehmer eingebe, dann habe ich ca. +600 € Steuererstattung. Gebe ich nun noch die freiberufliche Arbeit ein, dann komme ich auf ein Minus von ca. 3.000 €. Ich habe 2009 eine Workstation für diese Arbeiten gekauft und noch einen Laptop.
1. Was zieht denn Vater Staat dort alles genau ab, das ich da plötzlich -3000 € zurückzahlen muss?
2. Was kann ich noch absetzen und kann ich es einzeln Absetzen oder nur 1250 € pauschal oder getrennt? Könnten Sie mir das bitte mal genauer beschreiben? Oder was wäre in den 1250 € alles drin und was kann man darüber hinaus noch absetzen?
a. Miete anteilig nach qm + Strom + Internet?
b. Computer -> Abschreibung
3. Ich hatte eine Schreibkraft zum Berichte erstellen nach Diktat und zum Rechnungen schreiben etc. in diesem Büro. Je nach Arbeitsaufwand gab es 50 € - 300 €. Kann ich das zusätzlich absetzen? Hätte sie das bei Ihrer Steuererklärung angeben müssen?
Beste Grüße

Der Fragesteller


Antwort geschrieben am 23.10.2011 12:04:36
Steuerberaterin
Marlies Zerban
Adam Karrillon Str. 58, 55118 Mainz, Tel: 06131 996114, Fax: 06131 996113
Steuerberatung
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Sehr geehrter Fragesteller,

ich beantwortet gerne Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes und den Vorgaben dieser Plattform.

1 Da Sie Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit erzielen, sind Sie verpflichtet, eine Gewinnermittlung (Einnahme-Überschuss-Rechnung) gemäß § 4 Abs. 3 EStG abzugeben. Sie stellen darin die Einnahmen und die Ausgaben gegenüber, den Saldo daraus, also den Gewinn, müssen Sie mit in der Einkommensteuererklärung angeben. Die Steuer darauf ergibt sich aus Ihren persönlichen Merkmalen. Da es ein zusätzliches Einkommen zu dem aus nichtselbständiger Arbeit ist, fällt darauf fast der Höchststeuersatz an.

Die Kosten für das Arbeitszimmer können Sie bis zur Höhe von Euro 1.250 absetzen. Es geht nicht, dass Sie dies als Pauschalbetrag erklären, die Kosten müssen Sie im Einzelnen nachweisen.

Sie ermitteln den Flächenanteil des Arbeitszimmers zur Gesamtfläche. Die Kosten für Miete und Nebenkosten rechnen Sie zusammen, anteilig davon ermittteln Sie die Kosten des Arbeitszimmers. Hatten Sie NEbenkostennachzahlungen oder Erstattungen, so rechnen Sie dies zu den Gesamtkosten hinzu oder ab.

2. Die Geräte wirken sich über die Abschreibung bei den Betriebsausgaben aus. Die genaue Darstellung, wie dies bei den einzelnen Geräte erfolgt, geht über diese Fragestellung hinaus.

3. Als Arbeitgeber müssen Sie die üblichen steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften beachten. Sie können die Mitarbeiterin z.B. als Minijob anmelden (das geht auch nachträglich), dann zahlen Sie als Arbeitgeber ca. 40 % pauschale Lohnnebekosten. Die Mitarbeiterin muss dann nichts in Ihrer eigenen Steuererklärung angeben. Sie müssen Sie fragen, ob sie ein anderes Minijob-Arbeitsverhältmis hat und wenn ja, wieviel sie dort verdient.

Es ist im Einzelnen zu prüfen, ob eine Abrechnung als regulär sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis aus Lohnsteuerkarte für beide Seiten günstiger ist. Das kann ich nicht beurteilen.
4. Sie können möglicherweise noch Telefon- und Internetkosten absetzen. Den Anteil monatlich können Sie schätzen., 25 - 40 % sind sicher angemessen.

Falls Sie Fahrtkosten hatten, können Sie dafür Euro 0,30 pauschal pro gefahrnen Kilometer abrechnen. Außerdem können Sie Fachbücher, Fachzeitschriften, Beiträge zu Berufsorganisationen und Fortbildungen geltend machen, sofern diese Aufwendungen mit der freiberuflichen Tätigkeit im Zusammenhang stehen.

Auch wenn Sie nicht viele Belege in diesen ersten Jahren hatten, empfiehlt es sich, die Gewinnermittlung erst einmal von einem Steuerberater erstellen zu lassen, damit Sie nichts übersehen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen,

mit freundlichen Grüßen

Marlies Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin

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