Frage geschrieben am 18.10.2011 14:35:22Betreff: Häusliches Arbeitszimmer nur für bestimmte Monate absetzbar
Rechtsgebiet: WerbungskostenEinsatz: € 20,00Status: Beantwortet
Hallo liebe Experten,
ich bin gerade dabei, meine Steuererklärung für das Jahr 2010 zu erstellen. Dabei habe ich folgende Frage:
Als Angestellter hatte ich bis März 2010 einen Job, bei dem ich ausschließlich von meinem Arbeitszimmer in meiner Wohnung gearbeitet habe (mein häusliches Arbeitszimmer). Danach habe ich einen neuen Job als Angestellter angenommen, bei dem ich nicht mehr von zu Hause aus, sondern im Büro oder auf Geschäftsreise für den neuen Arbeitgeber gearbeitet habe.
Ist es nun möglich das häusliche Arbeitszimmer mit den tatsächlichen Aufwendungen nur für die Monate anzusetzen, in denen ich auch von dort gearbeitet habe?
Oder kann ich überhaupt kein häusliches Arbeitszimmer ansetzen, da ich den überwiegenden Teil des Jahres für meinen neuen Arbeitgeber gearbeitet habe?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!!!
ich bin gerade dabei, meine Steuererklärung für das Jahr 2010 zu erstellen. Dabei habe ich folgende Frage:
Als Angestellter hatte ich bis März 2010 einen Job, bei dem ich ausschließlich von meinem Arbeitszimmer in meiner Wohnung gearbeitet habe (mein häusliches Arbeitszimmer). Danach habe ich einen neuen Job als Angestellter angenommen, bei dem ich nicht mehr von zu Hause aus, sondern im Büro oder auf Geschäftsreise für den neuen Arbeitgeber gearbeitet habe.
Ist es nun möglich das häusliche Arbeitszimmer mit den tatsächlichen Aufwendungen nur für die Monate anzusetzen, in denen ich auch von dort gearbeitet habe?
Oder kann ich überhaupt kein häusliches Arbeitszimmer ansetzen, da ich den überwiegenden Teil des Jahres für meinen neuen Arbeitgeber gearbeitet habe?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!!!
Antwort geschrieben am 18.10.2011 16:45:21
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Steuerberaterin
Marlies ZerbanAdam Karrillon Str. 58, 55118 Mainz, Tel: 06131 996114, Fax: 06131 996113
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Sehr geehrter Fragesteller,
ich beantworte gerne Ihre Fragen im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes und den Vorgaben dieser Plattform.
Werbungskosten gem. § 9 EStG sind alle Aufwendungen, die durch die Ausübung Ihrer Tätigkeit geleistet werden. Dabei kommt es nicht darauf an, ob diese Kosten dauerhaft entstanden sind. Entscheidend ist, dass sie mit der konkreten Tätigkeit zusammen hängen. Das ist in Ihrem Fall grundsätzlich gegeben, aber eben nur für eine zeitlich beschränkte Dauer. Daher können Sie alle Kosten absetzen, die bis zur Beendigung der häuslichen Tätigkeit angefallen sind. Es ist nicht schädlich, wenn danach das Arbeitszimmer nicht mehr genutzt wird.
Entsprechend haben Sie nach Aufnahme der neuen Tätigkeit Fahrtkosten zum Büro, die Sie steuerlich geltend machen können.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und stehe für eine Nachfrage gerne zur Verfügung,
mit freundlichen Grüßen
Marlies Zerban
Rechtsanwältin
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ich beantworte gerne Ihre Fragen im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes und den Vorgaben dieser Plattform.
Werbungskosten gem. § 9 EStG sind alle Aufwendungen, die durch die Ausübung Ihrer Tätigkeit geleistet werden. Dabei kommt es nicht darauf an, ob diese Kosten dauerhaft entstanden sind. Entscheidend ist, dass sie mit der konkreten Tätigkeit zusammen hängen. Das ist in Ihrem Fall grundsätzlich gegeben, aber eben nur für eine zeitlich beschränkte Dauer. Daher können Sie alle Kosten absetzen, die bis zur Beendigung der häuslichen Tätigkeit angefallen sind. Es ist nicht schädlich, wenn danach das Arbeitszimmer nicht mehr genutzt wird.
Entsprechend haben Sie nach Aufnahme der neuen Tätigkeit Fahrtkosten zum Büro, die Sie steuerlich geltend machen können.
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mit freundlichen Grüßen
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