Frage geschrieben am 08.11.2010 00:18:19Betreff: GmbH: Gründer & Investor
Rechtsgebiet: KapitalgesellschaftenEinsatz: € 40,00Status: Beantwortet
Vorab: Mir reicht eine kurze kompakte Beantwortung.
Zusammen mit 2 Investoren möchte ich eine GmbH gründen. Der Finanzierungsbedarf beträgt 400.000 Euro.
Die Investoren stellen über eine Kapitalgesellschaft, die ihnen gehört, die 400.000 Euro zur Verfügung.
Die Investoren sollen zusammen 50% der Anteile und 51% der Stimmrechte halten. Den Rest erhalte ich. Ich selbst werde GF der GmbH und muss keine Geld- und keine Sacheinlage leisten.
Frage 1a: Gibt es durch den Umstand, dass ich selbst keine Geld-/Sacheinlage tätige, ein steuerliches Problem bzw. einen Nachteil für mich oder ist das unerheblich?
Ich hatte zu einem ähnlichen Konstrukt einmal mit einem anderen Investor gesprochen, der mir sagte, das sei nachteilig. Statt dessen wollte jener Partner mir damals die Option anbieten, später zum Nennwert des Stammkapitals 50% der Anteile nachkaufen zu können und zwar als Gegenleistung für Gehaltsverzicht als GF in den ersten beiden Jahren.
Frage 1b: Stimmt die Aussage des damaligen Investors?
Zusammen mit 2 Investoren möchte ich eine GmbH gründen. Der Finanzierungsbedarf beträgt 400.000 Euro.
Die Investoren stellen über eine Kapitalgesellschaft, die ihnen gehört, die 400.000 Euro zur Verfügung.
Die Investoren sollen zusammen 50% der Anteile und 51% der Stimmrechte halten. Den Rest erhalte ich. Ich selbst werde GF der GmbH und muss keine Geld- und keine Sacheinlage leisten.
Frage 1a: Gibt es durch den Umstand, dass ich selbst keine Geld-/Sacheinlage tätige, ein steuerliches Problem bzw. einen Nachteil für mich oder ist das unerheblich?
Ich hatte zu einem ähnlichen Konstrukt einmal mit einem anderen Investor gesprochen, der mir sagte, das sei nachteilig. Statt dessen wollte jener Partner mir damals die Option anbieten, später zum Nennwert des Stammkapitals 50% der Anteile nachkaufen zu können und zwar als Gegenleistung für Gehaltsverzicht als GF in den ersten beiden Jahren.
Frage 1b: Stimmt die Aussage des damaligen Investors?
Antwort geschrieben am 08.11.2010 09:00:47
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Steuerberater Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
Johannes WeßlingAn der Germania Brauerei 1, 48159 Münster, Tel: +491725320434, Fax: +492513967116
Steuerberatung
Bewertungen: 33
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Sehr geehrter Interessent,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich unter Berücksichtigung Ihres Gebotes sowie der Regeln dieser Plattform gerne wie folgt beantworte:
1.) Zunächst: ein steuerliches Problem gibt es aus der Konstruktion nur im Hinblick auf den eventuellen Gehaltsverzicht, der zu verdeckten Einlagen und trotz Gehaltsverzicht zu Steuerpflicht bei Ihnen persönlich führen kann.
2.) Allerdings sehe ich gesellschaftsrechtliche Probleme
a. Zunächst muss bei GmbH-Gründungen mit mehr als einem Gesellschafter die Hälfte des Stammkapitals eingezahlt werden. Dies kann nach Ihren Angaben durch den Investor geschehen. Für die nicht eingezahlte Stammeinlage, also Ihre, haften alle Gesellschafter als Gesamtschuldner.
b. Soll Ihr Stammeinlagenanteil durch Ihre Leistungen (Gehaltsverzicht etc) erbracht werden, kann es zu einer so genanten verdeckten Sachgründung kommen, die wiederum erhebliche Probleme mit sich bringen kann.
c. Die Idee Ihres „anderen" Investors beseitigt diese Probleme. Sie können sich heute ein bindendes Kaufangebot für die Anteile geben lassen, welches Sie in zwei Jahren annehmen können. Allerdings sind Sie dann für die zwei Jahre nicht Gesellschafter und haben auch keine Gesellschafterrechte (Stimmrechte etc).
d. Die Erbringung des späteren Kaufpreises durch Gehaltsverzicht etc. gegenüber der GmbH funktioniert allerdings nicht, da Sie den Kaufpreis dem Verkäufer und nicht der GmbH schulden
e. Möglich wäre auch, dass der Investor 100% der Anteile übernimmt und 50% treuhänderisch für Sie hält.
3.) Ich empfehle Ihnen dringend, diese Fragen noch einmal mit einem Rechtsanwalt bzw. dem Notar, der die GmbH gründet, zu besprechen, da es hier im wesentlichen um Rechts- und nicht um Steuerfragen geht.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Weßling
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich unter Berücksichtigung Ihres Gebotes sowie der Regeln dieser Plattform gerne wie folgt beantworte:
1.) Zunächst: ein steuerliches Problem gibt es aus der Konstruktion nur im Hinblick auf den eventuellen Gehaltsverzicht, der zu verdeckten Einlagen und trotz Gehaltsverzicht zu Steuerpflicht bei Ihnen persönlich führen kann.
2.) Allerdings sehe ich gesellschaftsrechtliche Probleme
a. Zunächst muss bei GmbH-Gründungen mit mehr als einem Gesellschafter die Hälfte des Stammkapitals eingezahlt werden. Dies kann nach Ihren Angaben durch den Investor geschehen. Für die nicht eingezahlte Stammeinlage, also Ihre, haften alle Gesellschafter als Gesamtschuldner.
b. Soll Ihr Stammeinlagenanteil durch Ihre Leistungen (Gehaltsverzicht etc) erbracht werden, kann es zu einer so genanten verdeckten Sachgründung kommen, die wiederum erhebliche Probleme mit sich bringen kann.
c. Die Idee Ihres „anderen" Investors beseitigt diese Probleme. Sie können sich heute ein bindendes Kaufangebot für die Anteile geben lassen, welches Sie in zwei Jahren annehmen können. Allerdings sind Sie dann für die zwei Jahre nicht Gesellschafter und haben auch keine Gesellschafterrechte (Stimmrechte etc).
d. Die Erbringung des späteren Kaufpreises durch Gehaltsverzicht etc. gegenüber der GmbH funktioniert allerdings nicht, da Sie den Kaufpreis dem Verkäufer und nicht der GmbH schulden
e. Möglich wäre auch, dass der Investor 100% der Anteile übernimmt und 50% treuhänderisch für Sie hält.
3.) Ich empfehle Ihnen dringend, diese Fragen noch einmal mit einem Rechtsanwalt bzw. dem Notar, der die GmbH gründet, zu besprechen, da es hier im wesentlichen um Rechts- und nicht um Steuerfragen geht.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Weßling
Meine Homepage: www.wessling-steuer.de
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 08.11.2010 10:12:37
Sehr geehrter Herr Weßling,
vielen Dank für Ihre Ausführungen, ich bin noch nicht ganz sicher es verstanden zu haben, daher meine nachfolgende Nachfrage:
Die Investoren sind ja bereit, 400.000 Euro zu bezahlen und verlangen von mir keine Einlage,d.h. die 400.000 Euro wären auch das gesamte Stammkapital der GmbH. Mein Anteil wird mir damit erlassen,sicherlich auch begründbar durch die Kontakte und die Idee, die ich den beiden Investoren damit indirekt zur Verfügung stelle.
Ändert sich dadurch Ihre Bewertung oder muss ich, um 50% der Anteile zu erhalten, auf jeden Fall eine Einlage tätigen, d.h. ist es nicht möglich, dass die Investoren sozusagen meinen Anteil mit einzahlen und mir erlassen?
Wenn ich am Ende auf die Idee des anderen Investors mit der Optionsvariante zurückgreifen muss und das Stammkapital 400.000 Euro beträgt, kann die Option dann trotzdem einen Geldbetrag mit einem darunter liegenden Wert von z.B. 30.000 Euro haben (d.h. ich zahle an die Investoren 30.000 Euro und erhalte dafür 50% an der Firma, welche ein Stammkapital von 400.000 Euro hat)?
Ich danke Ihnen vielmals!
Sehr geehrter Herr Weßling,
vielen Dank für Ihre Ausführungen, ich bin noch nicht ganz sicher es verstanden zu haben, daher meine nachfolgende Nachfrage:
Die Investoren sind ja bereit, 400.000 Euro zu bezahlen und verlangen von mir keine Einlage,d.h. die 400.000 Euro wären auch das gesamte Stammkapital der GmbH. Mein Anteil wird mir damit erlassen,sicherlich auch begründbar durch die Kontakte und die Idee, die ich den beiden Investoren damit indirekt zur Verfügung stelle.
Ändert sich dadurch Ihre Bewertung oder muss ich, um 50% der Anteile zu erhalten, auf jeden Fall eine Einlage tätigen, d.h. ist es nicht möglich, dass die Investoren sozusagen meinen Anteil mit einzahlen und mir erlassen?
Wenn ich am Ende auf die Idee des anderen Investors mit der Optionsvariante zurückgreifen muss und das Stammkapital 400.000 Euro beträgt, kann die Option dann trotzdem einen Geldbetrag mit einem darunter liegenden Wert von z.B. 30.000 Euro haben (d.h. ich zahle an die Investoren 30.000 Euro und erhalte dafür 50% an der Firma, welche ein Stammkapital von 400.000 Euro hat)?
Ich danke Ihnen vielmals!
Antwort auf Nachfrage vom Steuerprofi geschrieben am 08.11.2010 14:42:26
Sehr geehrter Interessent,
vielen Dank für Ihre Nachfrage, die ich gerne wie folgt beantworte:
a) Wenn Sie so zu sagen 50% von EUR 400.000,00 von den Investoren dafür bekommen, dass Sie Ihr know how zur Verfügung stellen, ist das bei Ihnen ggfls. sofort als Einkommen zu versteuern, da ich davon ausgehen, dass die Investoren Ihnen nichts schenken wollen. Dies würde dann dem normalen Einkommensteuersatz unterliegen.
b) In diesem Falle wäre allerdings die von mir beschriebene Haftungsfrage erledigt.
c) In der Optionsvariante wäre es genauso; allerdings müssten Sie Ihren Zufluss an Werten erst dann versteuern, wenn er Ihnen tatsächlich zufließt, nämlich im Zeitpunkt der Übertragung der Anteile.
d) Um hier eine vernünftige Struktur zu entwickeln, müssten mehr Details zur Verfügung stehen; dies ist im Rahmen einer solchen Erstberatung nicht möglich. Gerne können Sie sich einmal über meine Internetadresse an mich wenden, um weitere Details zu erruieren.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Weßling
Sehr geehrter Interessent,
vielen Dank für Ihre Nachfrage, die ich gerne wie folgt beantworte:
a) Wenn Sie so zu sagen 50% von EUR 400.000,00 von den Investoren dafür bekommen, dass Sie Ihr know how zur Verfügung stellen, ist das bei Ihnen ggfls. sofort als Einkommen zu versteuern, da ich davon ausgehen, dass die Investoren Ihnen nichts schenken wollen. Dies würde dann dem normalen Einkommensteuersatz unterliegen.
b) In diesem Falle wäre allerdings die von mir beschriebene Haftungsfrage erledigt.
c) In der Optionsvariante wäre es genauso; allerdings müssten Sie Ihren Zufluss an Werten erst dann versteuern, wenn er Ihnen tatsächlich zufließt, nämlich im Zeitpunkt der Übertragung der Anteile.
d) Um hier eine vernünftige Struktur zu entwickeln, müssten mehr Details zur Verfügung stehen; dies ist im Rahmen einer solchen Erstberatung nicht möglich. Gerne können Sie sich einmal über meine Internetadresse an mich wenden, um weitere Details zu erruieren.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Weßling
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