Frage geschrieben am 08.11.2010 00:18:19

Betreff: GmbH: Gründer & Investor


Rechtsgebiet: Kapitalgesellschaften
Einsatz: € 40,00
Status: Beantwortet
Vorab: Mir reicht eine kurze kompakte Beantwortung.

Zusammen mit 2 Investoren möchte ich eine GmbH gründen. Der Finanzierungsbedarf beträgt 400.000 Euro.

Die Investoren stellen über eine Kapitalgesellschaft, die ihnen gehört, die 400.000 Euro zur Verfügung.

Die Investoren sollen zusammen 50% der Anteile und 51% der Stimmrechte halten. Den Rest erhalte ich. Ich selbst werde GF der GmbH und muss keine Geld- und keine Sacheinlage leisten.

Frage 1a: Gibt es durch den Umstand, dass ich selbst keine Geld-/Sacheinlage tätige, ein steuerliches Problem bzw. einen Nachteil für mich oder ist das unerheblich?

Ich hatte zu einem ähnlichen Konstrukt einmal mit einem anderen Investor gesprochen, der mir sagte, das sei nachteilig. Statt dessen wollte jener Partner mir damals die Option anbieten, später zum Nennwert des Stammkapitals 50% der Anteile nachkaufen zu können und zwar als Gegenleistung für Gehaltsverzicht als GF in den ersten beiden Jahren.

Frage 1b: Stimmt die Aussage des damaligen Investors?


Antwort geschrieben am 08.11.2010 09:00:47
Steuerberater Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
Johannes Weßling
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Steuerberatung
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Sehr geehrter Interessent,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich unter Berücksichtigung Ihres Gebotes sowie der Regeln dieser Plattform gerne wie folgt beantworte:

1.) Zunächst: ein steuerliches Problem gibt es aus der Konstruktion nur im Hinblick auf den eventuellen Gehaltsverzicht, der zu verdeckten Einlagen und trotz Gehaltsverzicht zu Steuerpflicht bei Ihnen persönlich führen kann.
2.) Allerdings sehe ich gesellschaftsrechtliche Probleme
a. Zunächst muss bei GmbH-Gründungen mit mehr als einem Gesellschafter die Hälfte des Stammkapitals eingezahlt werden. Dies kann nach Ihren Angaben durch den Investor geschehen. Für die nicht eingezahlte Stammeinlage, also Ihre, haften alle Gesellschafter als Gesamtschuldner.
b. Soll Ihr Stammeinlagenanteil durch Ihre Leistungen (Gehaltsverzicht etc) erbracht werden, kann es zu einer so genanten verdeckten Sachgründung kommen, die wiederum erhebliche Probleme mit sich bringen kann.
c. Die Idee Ihres „anderen" Investors beseitigt diese Probleme. Sie können sich heute ein bindendes Kaufangebot für die Anteile geben lassen, welches Sie in zwei Jahren annehmen können. Allerdings sind Sie dann für die zwei Jahre nicht Gesellschafter und haben auch keine Gesellschafterrechte (Stimmrechte etc).
d. Die Erbringung des späteren Kaufpreises durch Gehaltsverzicht etc. gegenüber der GmbH funktioniert allerdings nicht, da Sie den Kaufpreis dem Verkäufer und nicht der GmbH schulden
e. Möglich wäre auch, dass der Investor 100% der Anteile übernimmt und 50% treuhänderisch für Sie hält.
3.) Ich empfehle Ihnen dringend, diese Fragen noch einmal mit einem Rechtsanwalt bzw. dem Notar, der die GmbH gründet, zu besprechen, da es hier im wesentlichen um Rechts- und nicht um Steuerfragen geht.

Mit freundlichen Grüßen
Johannes Weßling
Meine Homepage: www.wessling-steuer.de

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